Muss man das nicht weiter fassen? "Mein Kampf" stammt nicht aus dieser Zeit (OK das ist ja eh verboten, aber nur um ein Bespiel zu nennen, es gibt auch andere Bücher der NSDAP (der die derselben nahestehen) von vor jener Zeit...Bücher/Zeitschriften aus der Zeit 1933 - 1945, mit darin enthaltenen zeitgeschichtlichen oder militär-historischen Darstellungen und Inhalten, werden nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kulturhistorischen Forschung usw. (§ 86 StGB) verkauft.
33-45 und was darüber in diversen AGBs steht....
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33-45 und was darüber in diversen AGBs steht....
- terracotta
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Re: 33-45 und was darüber in diversen AGBs steht....
Mein Kampf ist nicht "verboten": http://www.damaschke.de/marginalia/1998 ... -07-12.phpPhantom der Oper hat geschrieben:Muss man das nicht weiter fassen? "Mein Kampf" stammt nicht aus dieser Zeit (OK das ist ja eh verboten, aber nur um ein Bespiel zu nennen, es gibt auch andere Bücher der NSDAP (der die derselben nahestehen) von vor jener Zeit...Bücher/Zeitschriften aus der Zeit 1933 - 1945, mit darin enthaltenen zeitgeschichtlichen oder militär-historischen Darstellungen und Inhalten, werden nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kulturhistorischen Forschung usw. (§ 86 StGB) verkauft.
Meines Wissens gibt es auch kein einziges "Pro-NS-Buch" aus der Zeit bis 1945, das indiziert ist.
Wenn man sich § 86 StGB mal durchliest, kann man aber auch feststellen, dass dieser Passus in AGB überflüssig ist, denn bis 1945 kann es gar keine Bücher gegeben haben, die sich gegen die damals noch nicht existente freiheitlich demokratische Grundordnung richten.
Gruß, terracotta
Generell sollte man Literatur aus der Zeit des Nationalsozialismus möglich sensibel anbieten.
Ich habe in Konvoluten schon Bücher vorgefunden, die sicher nicht im engeren Sinne "verboten" waren, deren Inhalte ich jedoch auch nicht weiterverbreitet sehen möchte.
Vergleicht man da mit den hier abgemahnten Büchern, so zeigt sich der Stellenwert der angeblich so jugendgefährdenden Literatur der letzten Jahrzehnte.
Ich rege an, Bücher, die nicht in der Liste der Bundesprüfstelle enthalten sind, jedoch in der einen oder anderen Weise verdächtig sind, an entsprechende Institute der Universitäten zu spenden.
Ich habe in Konvoluten schon Bücher vorgefunden, die sicher nicht im engeren Sinne "verboten" waren, deren Inhalte ich jedoch auch nicht weiterverbreitet sehen möchte.
Vergleicht man da mit den hier abgemahnten Büchern, so zeigt sich der Stellenwert der angeblich so jugendgefährdenden Literatur der letzten Jahrzehnte.
Ich rege an, Bücher, die nicht in der Liste der Bundesprüfstelle enthalten sind, jedoch in der einen oder anderen Weise verdächtig sind, an entsprechende Institute der Universitäten zu spenden.
...welche diese dann auf ihrem Bücherflohmarkt verhökern...seven-up hat geschrieben: Ich rege an, Bücher, die nicht in der Liste der Bundesprüfstelle enthalten sind, jedoch in der einen oder anderen Weise verdächtig sind, an entsprechende Institute der Universitäten zu spenden...
Alles schon erlebt...