Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
- spiralnebel111
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Was heißt "über das System laufen"?
(Nur aus Neugier, ich war noch nicht oft in ebay-Kleinanzeigen und wenn, dann zum Verschenken.)
(Nur aus Neugier, ich war noch nicht oft in ebay-Kleinanzeigen und wenn, dann zum Verschenken.)
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Wenn man etwas kauft und das zugeschickt werden soll, dann kann man seit einiger Zeit diese Zahlung über ebay Kleinanzeigen abwickeln. Dann wird die Zahlung an den Verkäufer erst dann weitergeleitet, wenn der Käufer meldet, daß die Ware angekommen ist.
Zur Zeit noch kostenlos. Die Betonung liegt da aber wohl eher auf "noch".
Und das soll dann wohl weitergegeben werden. Wickeln Käufer und Verkäufer die Zahlung untereinander ab, oder wird bar bei Abholung gezahlt nicht.
Zur Zeit noch kostenlos. Die Betonung liegt da aber wohl eher auf "noch".
Und das soll dann wohl weitergegeben werden. Wickeln Käufer und Verkäufer die Zahlung untereinander ab, oder wird bar bei Abholung gezahlt nicht.
- spiralnebel111
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Genauso ist es - danke für's Antwortenesmi hat geschrieben: ↑Do 19. Jan 2023, 23:25 Wenn man etwas kauft und das zugeschickt werden soll, dann kann man seit einiger Zeit diese Zahlung über ebay Kleinanzeigen abwickeln. Dann wird die Zahlung an den Verkäufer erst dann weitergeleitet, wenn der Käufer meldet, daß die Ware angekommen ist.
Zur Zeit noch kostenlos. Die Betonung liegt da aber wohl eher auf "noch".
Und das soll dann wohl weitergegeben werden. Wickeln Käufer und Verkäufer die Zahlung untereinander ab, oder wird bar bei Abholung gezahlt nicht.
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Jawohl Sir, "neueSachlichkeit".
steh erst stramm für den Rüffel um dann flugs zu eilen und auch das Kleingedruckte zu lesen, bevor ich mich weiter erdreiste "Vorzüge" irgendeiner anderen Plattform in diesem Forum zu "bewerben". Werde demnächst keine derart abwegig von diesem Forum gelagerten Fragen mehr beantworten. Möchte nicht schuld an einem explodierendem Blutdruck sein, vor allem nicht an meinem.
steh erst stramm für den Rüffel um dann flugs zu eilen und auch das Kleingedruckte zu lesen, bevor ich mich weiter erdreiste "Vorzüge" irgendeiner anderen Plattform in diesem Forum zu "bewerben". Werde demnächst keine derart abwegig von diesem Forum gelagerten Fragen mehr beantworten. Möchte nicht schuld an einem explodierendem Blutdruck sein, vor allem nicht an meinem.
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Finde ich auch super!!neueSachlichkeit hat geschrieben: ↑Do 9. Feb 2023, 16:04 ein weiteres Lob für das booklooker-Team.
Seit heute (?) finden Verkäufer unter "Käufe/Verkäufe" folgenden Hinweis:
"An dieser Stelle können Sie nur Käufe und Verkäufe aus den letzten 12 Monaten einsehen. Im Jahr 2023 haben wir Ihnen bisher xxxxx Bestellungen mit einem Warenwert von xxxxx € übermittelt (stornierte Bestellungen werden nicht mitgerechnet)."
Toll dieses "Tool" ! Danke !
So hat man eine Übersicht.
- spiralnebel111
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Ui! Großartig!
Mausi, Dein Link ist aber auch hilfreich.
Ich mache mich nicht verrückt. Sollte ich wirklich wie irre verkaufen, (hahaha) muß ich eben Steuern zahlen. Tut mir nur mein armer Mann leid, der dann Gegenrechnungen machen wird (ich habe ja auch Ausgaben). Ich glaube aber nicht, daß ich mit meinen kleinen und oft billigen Verkäufen zur Zielgruppe des Finanzamts gehöre.
Mausi, Dein Link ist aber auch hilfreich.
Ich mache mich nicht verrückt. Sollte ich wirklich wie irre verkaufen, (hahaha) muß ich eben Steuern zahlen. Tut mir nur mein armer Mann leid, der dann Gegenrechnungen machen wird (ich habe ja auch Ausgaben). Ich glaube aber nicht, daß ich mit meinen kleinen und oft billigen Verkäufen zur Zielgruppe des Finanzamts gehöre.
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Die Aussage bezüglich der einjährigen Spekulationsfrist ist ebenfalls falsch. Es wird der Eindruck erweckt, als seien Gewinne nach einem Jahr steuerfrei. Dies gilt aber nur für wenige ausgewählte Waren, bspw. Edelmetalle.
Die Steuerpflicht ist aber immer schon gegeben - nicht erst seit diesem Jahr
Die Steuerpflicht ist aber immer schon gegeben - nicht erst seit diesem Jahr
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Ich mache mich auch nicht mehr verrückt,lasse alles auf mich zukommen....
Hebe mir ab sofort jeden kleinsten Beleg von Käufen auf.Verkaufe eh keine Billigbücher mehr hier,alles in den Bücherschrank getan.
Sonst habe ich meist Bücher auf dem realen Flohmarkt gekauft,aber da bekommt man ja keine Quittung.
Hebe mir ab sofort jeden kleinsten Beleg von Käufen auf.Verkaufe eh keine Billigbücher mehr hier,alles in den Bücherschrank getan.
Sonst habe ich meist Bücher auf dem realen Flohmarkt gekauft,aber da bekommt man ja keine Quittung.
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Bücher als Gegenstände des täglichen Gebrauchs sollten ja kein Problem sein. Unklar ist die Abgrenzung bei antiquarischen Werken, die könnten ja als Wertgegenstände (Kunstgegenstände oder Antiquitäten) eingeordnet werden und der Spekulationsfrist unterliegen.
Am besten einfach erben. Oder Fotos der eigenen Sammlung machen. Belege sammeln.
"Keine Steuer musste dagegen eine Frau zahlen, die 140 Pelzmäntel für 77 000 Euro über Ebay versteigerte. Sie hatte die Mäntel von ihrer Schwiegermutter geerbt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sah darin keine unternehmerische Tätigkeit, weil die Frau die Nerzmäntel nicht extra für den Verkauf erworben hatte (Az. 14 K 702/10)."
https://www.test.de/Privatverkauf-und-S ... 4802200-0/
Am besten einfach erben. Oder Fotos der eigenen Sammlung machen. Belege sammeln.
"Keine Steuer musste dagegen eine Frau zahlen, die 140 Pelzmäntel für 77 000 Euro über Ebay versteigerte. Sie hatte die Mäntel von ihrer Schwiegermutter geerbt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sah darin keine unternehmerische Tätigkeit, weil die Frau die Nerzmäntel nicht extra für den Verkauf erworben hatte (Az. 14 K 702/10)."
https://www.test.de/Privatverkauf-und-S ... 4802200-0/
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Aus dem Pelzmantelfall ziehe ich nicht den Schluß "wie gedankenlos viele Zeitungsartikel einfach so zitiert werden" sondern was für ein überschätzter Saftladen die Stiftung Warentest ist.
Und wie bescheuert die Finanzgerichte argumentieren:
"vergleichbar einem Sammler" - eine *echte*, private Pelzsammlung wäre also kein Problem gewesen?
Andererseits seien die Pelzmäntel aber "keine Sammlerstücke, sondern Gebrauchsgegenstände".
"Angesichts der unterschiedlichen Pelzarten, -marken, Konfektionsgrößen und der um bis zu 10 cm voneinander abweichenden Ärmellängen sei nicht ersichtlich, welches „Sammelthema“ verfolgt worden sein sollte." Das ist super. Zum Glück besteht die Handtaschensammlung meiner Frau aus unterschiedlichen Größen und von verschiedenen Marken wie Gucci, Hermes, Dior und Chanel. Gebrauchsgegenstände. Danke Finanzhof.
Und wie bescheuert die Finanzgerichte argumentieren:
"vergleichbar einem Sammler" - eine *echte*, private Pelzsammlung wäre also kein Problem gewesen?
Andererseits seien die Pelzmäntel aber "keine Sammlerstücke, sondern Gebrauchsgegenstände".
"Angesichts der unterschiedlichen Pelzarten, -marken, Konfektionsgrößen und der um bis zu 10 cm voneinander abweichenden Ärmellängen sei nicht ersichtlich, welches „Sammelthema“ verfolgt worden sein sollte." Das ist super. Zum Glück besteht die Handtaschensammlung meiner Frau aus unterschiedlichen Größen und von verschiedenen Marken wie Gucci, Hermes, Dior und Chanel. Gebrauchsgegenstände. Danke Finanzhof.
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Wie so viele Büchersammler, habe ich mittlerweile ein echtes Platzproblem und überlege, wie ich zumindest einen Teil der Sammlung sukzessive reduzieren kann.
Ich warte erstmal ab, was kommt. Die Anmeldung eines Kleinunternehmens ist für mich aktuell keine Option.
Angeblich haben die Finanzbehörden auch ein Problem mit dem Fachkräftemangel. Und der Grundsteuer.
Ich warte erstmal ab, was kommt. Die Anmeldung eines Kleinunternehmens ist für mich aktuell keine Option.
Angeblich haben die Finanzbehörden auch ein Problem mit dem Fachkräftemangel. Und der Grundsteuer.
- spiralnebel111
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Die 30 Geschäfte schaffe ich wohl. Die 2000 € eher nicht, aber wer weiß...neueSachlichkeit hat geschrieben: ↑Do 9. Feb 2023, 22:56 zu von spiralnebel111 » Do 9. Feb 2023, 18:56
" Ich glaube aber nicht, daß ich mit meinen kleinen und oft billigen Verkäufen zur Zielgruppe des Finanzamts gehöre."
das neue Meldegesetz setzt die Grenze ja auch bei 30 Geschäften und 2.000 €.
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
spiralnebel111 hat geschrieben: ↑Fr 10. Feb 2023, 11:18Die 30 Geschäfte schaffe ich wohl. Die 2000 € eher nicht, aber wer weiß...neueSachlichkeit hat geschrieben: ↑Do 9. Feb 2023, 22:56 zu von spiralnebel111 » Do 9. Feb 2023, 18:56
" Ich glaube aber nicht, daß ich mit meinen kleinen und oft billigen Verkäufen zur Zielgruppe des Finanzamts gehöre."
das neue Meldegesetz setzt die Grenze ja auch bei 30 Geschäften und 2.000 €.
Und wenn ich 22.000 € oder mehr erziele, melde ich mich sowieso beim Finanzamt ... Wow, was eine Vorstellung!neueSachlichkeit hat geschrieben: ↑Fr 10. Feb 2023, 09:49 Fazit: 22.000 € Umsatz im Vorjahr und 50.000 im laufenden Jahr bleiben von der Umsatzsteuer verschont.
Das dürfte wohl hier bei booklooker auf die meisten Anbieter zutreffen.
Ich freue mich sogar über das 70-Cent-Buch, das ich vorige Woche vekauft habe, nachdem es jahrelang in meinem Angebot stand.