hallo, bin privatanbieter und
ich hatte folgendes gemacht: weil bei ner sendung von mehreren dvd's zu wenig porto berechnet wurde von booklooker, hatte ich das porto bei allen meinen dvd's ziemlich hoch angesetzt, und dafür die dvd-preise selbst sehr niedrig, damit sich das wieder ausgleicht...nun hat sich eine käuferin beschwert, daß sie soviel porto hätte zahlen müssen, und ich hätte doch nur so wenig ausgegeben für den versand, und sie wolle die diferenz zurück haben...ich hab ihr zurückgemailt und versucht zu erklären, wie das entstanden ist, mal schaun, was sie sagt...aber grundsätzlich hab ich die frage: bin ich als privatverkäufer verpflichtet da was zurück zu zahlen?
p.s. inzwischen hab ich mich nochmal mit der versandthematik befasst, und das porto reduziert, dafür die filme wieder teurer gemacht. aber wie ist das nun bei dieser kundin?
porto zu hoch angegeben
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Re: porto zu hoch angegeben
Ich selber biete die Artikel zwar als gewerblicher Anbieter an, aber sollten die von Booklooker errechneten Versandkosten zu hoch ausfallen, so reduziere ich diese selbstverständlich ohne Kundennachfrage in meiner manuellen Bestellbestätigung.
Es ist auch schonmal vorgekommen, dass das Gewicht von mir falsch gepflegt worden ist und natürlich habe ich dann die zu niedrigen Versandkosten in Rechnung gestellt - schliesslich war es mein Fehler.
Die korrekte Pflege der Versandkosten-Staffeln ist ja nicht so besonders aufwändig und es ist lediglich einmal durchzuführen, solange sich die Versandtarife bei den Logistikdienstleistern nicht ändern.
Du kannst ja einfach mal auf eines meiner Angebote schauen - dort habe ich z. B. auch noch einige Einträge bei den zusätzlichen Versandbedingungen eingegeben.
Es ist auch schonmal vorgekommen, dass das Gewicht von mir falsch gepflegt worden ist und natürlich habe ich dann die zu niedrigen Versandkosten in Rechnung gestellt - schliesslich war es mein Fehler.
Die korrekte Pflege der Versandkosten-Staffeln ist ja nicht so besonders aufwändig und es ist lediglich einmal durchzuführen, solange sich die Versandtarife bei den Logistikdienstleistern nicht ändern.
Du kannst ja einfach mal auf eines meiner Angebote schauen - dort habe ich z. B. auch noch einige Einträge bei den zusätzlichen Versandbedingungen eingegeben.
Re: porto zu hoch angegeben
Nein! Preis und Versandkosten waren vorher bekannt.melodybook hat geschrieben:bin ich als privatverkäufer verpflichtet da was zurück zu zahlen?
ABER:
Das wird Dich möglicherweise nicht vor einer negativen Bewertung schützen...
Auch wenn die Erklärung nachvollziehbar ist und es für den Endpreis egal ist, wie er sich zusammensetzt, wird der Käufer sich 'abgezockt' fühlen.
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Re: porto zu hoch angegeben
okay, ich danke euch für eure schnellen antworten
Re: porto zu hoch angegeben
melodybook hat geschrieben:weil bei ner sendung von mehreren dvd's zu wenig porto berechnet wurde von booklooker, hatte ich das porto bei allen meinen dvd's ziemlich hoch angesetzt, und dafür die dvd-preise selbst sehr niedrig, damit sich das wieder ausgleicht...
bin ich als privatverkäufer verpflichtet da was zurück zu zahlen?
Ich bin mir nicht sicher, ob man sich in diesem Fall wirklich auf diese Argumentation zurückziehen kann, denn schließlich verstößt du, melodybook, damit gegen die Grundsätze von booklooker. Da heißt es ja unter anderem ausdrücklich:bookworms hat geschrieben:Nein! Preis und Versandkosten waren vorher bekannt.
Und über diesen Weg (Verstoß gegen die Vorgaben der Verkaufsplattform) könnte man durchaus versuchen, noch einmal an den abgeschlossenen Vertrag "ranzukommen". Da es für derartige Fälle keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, würde ich nicht prophezeien wollen, wie das letztlich ausginge, sollte es zum Rechtsstreit kommen.Den Verkäufern ist es untersagt, den Preis für ein Angebot teilweise auf die Versandkosten umzulegen. Die Angabe der Versandkosten darf nur die Kosten beinhalten, die tatsächlich durch den Versand, die Verpackung und den damit verbundenen Aufwand entstehen.
Ich persönlich würde an deiner Stelle noch mal Kontakt mit der Kundin aufnehmen. Du hast ihr ja wohl schon erläutert, warum du das überhaupt so gehandhabt hast, du kannst ihr vielleicht noch mal zusätzlich erklären, wie sich der Gesamtpreis für dich zusammensetzte (also was du "normalerweise" als Kaufpreis und was als Versandkosten genommen hättest, wenn diese Problematik bei dir nicht aufgetreten wäre) und du kannst auch ruhig darauf hinweisen, dass du inzwischen weißt, wie es funktioniert und dass du es auch bei deinen Angeboten geändert hast. Zusätzlich würde ich an deiner Stelle der Kundin anbieten, ihr preislich etwas entgegen zu kommen, weil sie sich halt geärgert hat.
Ob du das tun musst, darüber könnte man sich – wie gesagt – trefflich streiten, ich würde es halt einfach deshalb tun, weil zufriedene Kunden nun mal die besseren Kunden sind.
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Re: porto zu hoch angegeben
Grundsätzlich handelt es sich bei der booklooker AGB Nr. 11
„Den Verkäufern ist es untersagt, den Preis für ein Angebot teilweise auf die Versandkosten umzulegen. Die Angabe der Versandkosten darf nur die Kosten beinhalten, die tatsächlich durch den Versand, die Verpackung und den damit verbundenen Aufwand entstehen.“
um einen Gummiparagraphen.
Denn der tatsächliche Verpackungs- und Versandaufwand eröffnet breite Interpretationsspielräume, je nachdem welche Tätigkeiten, Zeitbedarfe und damit verbundene Wertansätze der Verkäufer darunter subsumiert.
Wird eine wie auch immer vom Gericht festzusetzende Bezugsgröße üblicher oder regelmäßiger Kosten nicht gesprengt, sondern allenfalls etwas gedehnt, so dürfte ein Vertragsschluss im Einklang mit Nr. 11 stehen.
Die Verkäuferin hat allerdings ihr Geschäftsmodell im Threaderöffner erläutert und daher liegt der Nachweis eines Verstoßes gegen Nr. 11 klar auf der Hand.
booklooker bietet neben den individuell einstellbaren Gewichtsstaffeln auch Staffeln nach der Anzahl und nach dem Bestellwert und dies zudem noch differenziert nach 3 Mediensparten, so dass eigentlich niemand, der sich mit der Thematik etwas eingehender beschäftigt, mit der Argumentation aufzuwarten braucht, er müsse aufgrund der Versandkomplexität zwangsläufig den Artikelpreis auf die Versandkosten umlegen, um bei Mehrfachbestelllungen kein Minus zu machen.
„Den Verkäufern ist es untersagt, den Preis für ein Angebot teilweise auf die Versandkosten umzulegen. Die Angabe der Versandkosten darf nur die Kosten beinhalten, die tatsächlich durch den Versand, die Verpackung und den damit verbundenen Aufwand entstehen.“
um einen Gummiparagraphen.
Denn der tatsächliche Verpackungs- und Versandaufwand eröffnet breite Interpretationsspielräume, je nachdem welche Tätigkeiten, Zeitbedarfe und damit verbundene Wertansätze der Verkäufer darunter subsumiert.
Wird eine wie auch immer vom Gericht festzusetzende Bezugsgröße üblicher oder regelmäßiger Kosten nicht gesprengt, sondern allenfalls etwas gedehnt, so dürfte ein Vertragsschluss im Einklang mit Nr. 11 stehen.
Die Verkäuferin hat allerdings ihr Geschäftsmodell im Threaderöffner erläutert und daher liegt der Nachweis eines Verstoßes gegen Nr. 11 klar auf der Hand.
booklooker bietet neben den individuell einstellbaren Gewichtsstaffeln auch Staffeln nach der Anzahl und nach dem Bestellwert und dies zudem noch differenziert nach 3 Mediensparten, so dass eigentlich niemand, der sich mit der Thematik etwas eingehender beschäftigt, mit der Argumentation aufzuwarten braucht, er müsse aufgrund der Versandkomplexität zwangsläufig den Artikelpreis auf die Versandkosten umlegen, um bei Mehrfachbestelllungen kein Minus zu machen.