...der Satz von blokk
zeigt doch, daß sich der (schlechte) Rat an diejenigen richtet, die nicht so recht wissen, ob sie privat oder gewerblich unterwegs sind. Diese Anbieter sind aber durch eine solche Formulierung sowieso nicht geschützt, wie Du richtig sagst, denn wenn sie gewerblich sind, sind sie eben gewerblich und müssen das volle Programm in ihre Angebote nehmen. Sind sie aber privat, ist die Formulierung überflüssig.Ich empfehle jedem privaten Vielverkäufer hohem Bestand an Artikeln -oder Daueranbieter- sich diese Regelung zu eigen zu machen.
Sie nützt also so oder so nichts.
Ich widerspreche Dir im übrigen mit keinem Wort, sondern habe nur den Bezug zu dem Vorgang hergestellt, den Du mit dem Beitrag angesprochen hast. Zutreffend ist auch, daß durch einen solchen Hinweis die Abmahngefahr eher größer wird, anstatt - wie beabsichtigt - diese zu minimieren.