Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
kandy
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Beitrag von kandy »

Amazon ist kein Maßstab. Da stehen seit Jahr und Tag indizierte Titel im Katalog. Und werden natürlich (aus Unwissenheit) auch munter angeboten. Amazon hält sich raus, da für die Angebote allein die Verkäufer verantwortlich sind. Der Katalogeintrag selbst ist scheinbar nicht abmahnfähig. Oder wird damit der Titel nicht doch schon beworben? In dieser Angelegenheit sollte man mal am Montag beim RA Renner nachfragen. ;-)
Zuletzt geändert von kandy am Sa 15. Dez 2007, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.
Remittenden-Shop.de
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Beitrag von Remittenden-Shop.de »

Nee, zum Glück noch nicht, nur eben die aufgeregte Mail eines Käufers,das alles Erotische abgemahnt wird und Erotik auf dem Index steht..
LG Nicole
Yumo
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Beitrag von Yumo »

Mr.Manoon hat geschrieben:
el hat geschrieben:Lt. meinem RA (ich bin selbst nicht betroffen aber ich hab ihn neugierdehalber mal gefragt): Da sie manipulierbar sind auf jeden Fall die Screenshots anzweifeln!
`

Das bezweifel ich, die Daten müssen von Booklooker garantiert gespeichert werden, es werden ja auch alle Verbindungsdaten über jede Seite die man besucht hat 3 Monate (oder so) gespeichert.
Bin kein Jurist, keine Ahnung aber das sagt mir der gesunde Menschenverstand. Ob das über Datenschutz abwehrbar ist weiß ich nicht.
Aber das Finanzamt verlangt auch das Geschäftsvorfälle gespeichert werden. Wie gesagt keine Ahnung aber sehr vage.
Bei Screenshots handelt es sich um Angebote von Händlern, die nicht von NaB gekauft wurden. Wenn die Händler schlau genug sind und das Angebot zwischenzeitlich gelöscht haben, ist es auf BL nicht mehr zu finden. Außerdem bekommt man beim Screenshot eines Angebots mit Bild keinesfalls das Buch und den Anbieter angezeigt, weil man scrollen muß (ohne Bild ist es nicht unbedingt so). Wie el einfach gezeigt hat, lassen sich Screenshots leicht manipulieren, da fragt sich sich, ob (wenn das Angebot gelöscht wurde) der Abgemahnte in der Beweispflicht ist oder nicht derjenige, der den Screenshot als "Beweis" erstellt hat.

Die zuvor erwähnten Vorschläge, sich an die Presse zu wenden, halte ich für voreilig. Wenn die Presse eingeschaltet werden sollte, wäre es sinnvoller, dies sachlich-fundiert zu tun und wohl am besten durch einen, der nachweislich nicht betroffen ist.
Vom Einschalten der Blöd-Zeitung (oder wie die heißt) halte ich absolut nichts. Wenn die Sache Wellen schlägt, wird sie auch ohne Hilfe eines auf Sensationsmache ausgelegten Machwerks die Menschen erreichen. Sorgfältige Recherche und sachliche Berichterstattung fördern nicht die Auflage, ist daher bei solch einem zweifelhaften "Partner" nicht zu erwarten.

Daß die Zeit um Weihnachten gewählt wurde, war sicherlich mit Absicht. Die Leute sind im Vorweihnachtsstress, viele wollen in Urlaub fahren. Die Frage ist auch, wie man in der vorweihnachtlichen Zeit bei der relativ kurzen Fristsetzung kompetente Leute erreichen kann (Urlaub etc.). Die Überlegung ist sicherlich in etwa folgende: Wer hat bei all dem Trubel Zeit, sich mit einem Anwalt zu beraten und unterschreibt daher ohne Beratung die Unterlassungserklärung?
Da NaB nach wie vor positive Bewertungen erhält, scheinen nicht alle Anbieter die Rundmail von BL zu lesen, oder (sorry) sie sind schlichtweg dumm.

@ Kohagie: bei dem evtl. Konto geht es darum, daß zur Kosteneinsparung Betroffene und wer sonst noch möchte, einen Betrag einzahlen, um dann von dem Geld gemeinsam einen Anwalt zu beauftragen.
Auch wenn ich (noch) nicht davon betroffen bin, ich würde in jedem Falle einzahlen.

@ as006: Davon ist wohl auszugehen, daß sich mind. einer von dem Dreigestirn im Forum bewegt.

@ Remittenden-Shop: Das Buch konnte ich in der Liste nicht finden
rokylugosi
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Beitrag von rokylugosi »

Auch das wurde hier schon geklärt. Natürlich stellt der bloße Eintrag schon eine Bewerbung dar und ist daher abmahnfähig!
Leider sind in dieser Diskussion allzu viele sehr blauäugige Meinungen vertreten. Den Abmahnern das Handwerk zu legen, haben schon ganz andere versucht und sind zumeist gescheitert (der Schweizer Abmahnverein ist ein Glücksfall und soweit ich weiß wurden diese Leute auch in der Schweiz verurteilt und nicht hier, kann mich aber auch irren). Auch Fernsehbeiträge zum Thema gab es schon zuhauf. Tatsache ist aber, daß sich kaum einer für unser Anliegen interessieren dürfte. Die meisten wollen doch nur wissen, wer schuld an den Benzinpreisen ist. Außerdem, das hatte ich schon bemerkt, ist der Abmahnungsgrund sehr heikel und sicher auch bewußt gewählt. Mit entsprechender Argumentation kann man natürlich die Öffentlichkeit gegen uns aufwiegeln, weil wir den Jugendlichen Pornographie frei Haus liefern und damit mitverantwortlich sind für die verrohten Sitten auf deutschen Schulhöfen.
Zugleich sollte man aber dennoch weiterdiskutieren, wie weiter vorgegangen werden kann. Ich für meinen Teil werde nächste Woche mit meiner Abmahnung und dem Musterbrief der booklooker Anwälte zu meiner IHK gehen und deren Meinung einholen (die haben mir in einem ähnlichen Fall schon einmal geholfen) und gegebenfalls die modifizierte Erklärung abgeben. Persönlich glaube ich nicht, dass dann noch etwas passiert, man sollte aber trotzdem gewappnet sein, für den Fall, dass es doch zu einstweiligen Verfügungen kommt. Daher finde ich die Idee mit dem Konto gar nicht so schlecht.
Auf jeden Fall sollte zu siner IHK gehen und den Fall dort melden. Die IHKs sind untereinander vernetzt und mahnen selbst Massenabmahner ab!
Heidulf
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Beitrag von Heidulf »

teilweise opp-topic möchte ich Euch die folgende Überlegung nicht vorenthalten:

Frau Ehrhardt geht es ja formal gesehen um Wettbewerbsvorteil und vice versa den Nachteil den Ihr Kunde erleidet:

Herr Renner betreibt (k)eine FACHBUCHHANDUNG und fordert Unterlassung für geschätzte 1000 Bücher (meist im "belletristischen" Bereich) im ebenfalls geschätzten Wert von 5000 Euro. Wer mag denn glauben, dass Herr Renner (der, der ja sowieso wenn überhaupt nur ein paar wenige Bücher verkauft (hat)), dass durch die Entfernung der rechtswidrigen Bücher er einen Mehr-Umsatz in Höhe von 5000 Euro erzielen würde ? Das ist hahnebüchender Unsinn. Vielmehr würde dessen Umsatz nicht um einen einzigen Cent steigen! das Fehlen von 1000 Bücher auf den Internetplafformen ist nicht einmal marginal spürbar !

Die Rechtssprechung/Streitwerte etc. ist nicht nur in diesem Falll gehörig aus der Spur, und meilenweit von einem stimmigen, fairen und GErechten Pragmatismus entfernt...
Remittenden-Shop.de
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Beitrag von Remittenden-Shop.de »

Yumo hat geschrieben:
Mr.Manoon hat geschrieben:
el hat geschrieben: @ Remittenden-Shop: Das Buch konnte ich in der Liste nicht finden
Vielen Dank fürs nachsehen
Viele beruhigte Grüße Nicole
as006
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Beitrag von as006 »

Vielleicht verschaffst du dir erstmal einen Überblick über das bishergesagte, das beantwortet vermutlich bereits alle deine Fragen.[/quote]

Ich danke für den Hinweis, Mr.Manoon.
Mittlerweile sind 28 Seiten vorhanden, in denen die Mehrheit über ihr Unglück klagt und eine Auskunft erwartet, ob ihr Buch gefärdet sei.
Es tut mir leid, nach den ersten acht Seiten gab ich auf. Nicht jeder hat so viel Zeit zur Verfügung.
Daher schlug ich vor, für alle Neueinsteiger eine Erklärung zur derzeitigen Sachlage abzugeben und eine neue Seite zu kreieren, damit man nicht erst 28 Seiten lesen muß.
Es wäre angebracht etwas Konkretes in die Wege zu leiten. Das ist erstens Information, zweitens eine gemeinsame Vorgangsweise und drittens folgende Taten.
Wer kann die Organisation dazu übernehmen?
Bezüglich der Presse bin ich optimistisch, wenn es um Politiker geht, öffnen sich allerorts die Ohren.

Ich persönlich bin gerne bereit meinen Beitrag gegen die Urheber dieser Abmahn-Kampagne zu leisten und in der Gemeinschaft zu zahlen.
Wer das Wissen und den Willen hat, etwas zu unternehmen, möge sich melden.
kandy
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Beitrag von kandy »

Die IHK Berlin hat dazu ein Merkblatt herausgebracht.

http://www.berlin.ihk24.de/produktmarke ... ahnung.pdf
Yumo
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Beitrag von Yumo »

"...Doch nun entpuppt sich unerwartet ein junger Anwalt mit seiner Doktorarbeit als Idealist: Deren Thema lautet nämlich Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet. Dr. Martin Bahr spricht aus, was die meisten seiner Kollegen hartnäckig bestreiten: Weil es so viele Leute gibt, die in Ermangelung eines besseren Berufsziels Jura studiert haben, sind diese weder im Staatsdienst noch als Angestellte unterzubringen, dürfen aber wegen der Standesregeln auch nicht lukrativere Jobs beispielsweise als Putzfrau annehmen, ohne ihre Zulassung zu verlieren, und sollen auch nicht auf der Straße landen. Also lungern sie stattdessen am Datenhighway herum: So, wie das Internet mit Suchmaschinen dem Jurastudenten eine schnellere Recherche erlaubt als das frühere Bücherwälzen, erlaubt es dem Jura-Abzocker auch das schnelle Geld: Er muss nur einen strittigen Begriff in eine Suchmaschine klopfen, anschließend alle gefundenen Websiteinhaber abmahnen und abkassieren. Alternativ kann er auch alle Websites nach fehlenden oder unvollständigen Impressi abklappern. All dies wird im Kollegenkreis akzeptiert. Die von einigen Jurastudenten gewählte Alternative, ihr Online-Geld lieber mit einer Sexsite zu machen, gilt dagegen als unseriös. Verkehrte Welt!"

Gefunden auf http://www.drweb.de/weblog/weblog/?p=769, wo es zahlreiche Tipps zum Thema Abmahnung gibt.

Laut Handelsregistereintrag ist Herr Renner 57 Jahre alt. Möglicherweise trifft oben Geschriebenes auch auf ältere Anwälte zu...
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Do 31. Jan 2008, 09:40, insgesamt 1-mal geändert.
el

Beitrag von el »

Yumo hat geschrieben:
Mr.Manoon hat geschrieben:
el hat geschrieben:Lt. meinem RA (ich bin selbst nicht betroffen aber ich hab ihn neugierdehalber mal gefragt): Da sie manipulierbar sind auf jeden Fall die Screenshots anzweifeln!
`

Das bezweifel ich, die Daten müssen von Booklooker garantiert gespeichert werden, es werden ja auch alle Verbindungsdaten über jede Seite die man besucht hat 3 Monate (oder so) gespeichert.
Bin kein Jurist, keine Ahnung aber das sagt mir der gesunde Menschenverstand. Ob das über Datenschutz abwehrbar ist weiß ich nicht.
Aber das Finanzamt verlangt auch das Geschäftsvorfälle gespeichert werden. Wie gesagt keine Ahnung aber sehr vage.
Bei Screenshots handelt es sich um Angebote von Händlern, die nicht von NaB gekauft wurden. Wenn die Händler schlau genug sind und das Angebot zwischenzeitlich gelöscht haben, ist es auf BL nicht mehr zu finden. Außerdem bekommt man beim Screenshot eines Angebots mit Bild keinesfalls das Buch und den Anbieter angezeigt, weil man scrollen muß (ohne Bild ist es nicht unbedingt so). Wie el einfach gezeigt hat, lassen sich Screenshots leicht manipulieren, da fragt sich sich, ob (wenn das Angebot gelöscht wurde) der Abgemahnte in der Beweispflicht ist oder nicht derjenige, der den Screenshot als "Beweis" erstellt hat.
Thy Yumo, darauf wollte ich mit meinem Beispiel hinaus. Aus einem screenshot eines nicht verkauften Buches lässt sich NICHT auf einen Datenbankeintrag schließen.

Würde mich mal interessieren wer denn von der screenshot-variante betroffen ist und wer von der verkauf-variante (also wieviel jeweils)
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Provinzlerin
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Beitrag von Provinzlerin »

Ich bin von der Sreenshot-Variante betroffen, der Screenshot wurde meiner Abmahnung (ein Buch) beigefügt und zwar kompeltt mit Händlername, Buchbezeichnung usw. - also in aller Ausführlichkeit.
Verkauft habe ich an betreffende Herrschaften nichts.

Herzlich
Moments
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eule68
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Beitrag von eule68 »

Bei mir wurde ein Buch gekauft und der Abmahnung lag ebenfalls ein screenshot bei. Von daher gehe ich davon aus, dass jeder Abmahnung ein solcher beilag, oder?
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Do 31. Jan 2008, 09:40, insgesamt 1-mal geändert.
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volx-wolf
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Beitrag von volx-wolf »

...bei mir wurde ein Buch gekauft und auch zusätzlich ein Screenshot bei gefügt.

Und für alle die mitzählen wollen, meine "Kundennummer" ist die 530.
In den Chroniken der Scheibenwelt wurde bereits darauf hingewiesen, daß ganze landwirtschaftliche Ökonomien auf der Hebekraft alter, in Schwarz gekleideter Frauen basieren. (Pratchett)


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