Amazon Preisparität

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Mr.Manoon »

Beim mir haben die sich ein Eigentor geschossen, ich mach seit der Ankündigung die Preise bei denen extra höher und anderswo niedriger, ich weiss es ja auch nicht aber ich bin eben so.
Also, liebe Leute, sorgt mal schön dafür das diese Frechheit voll nach hinten los geht !
Assoziales Verhalten darf sich einfach nicht auszahlen.
Marcus T. Cicero
Beiträge: 490
Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

biznbux hat geschrieben:Nachtrag: Die Meldung stimmt offensichtlich:

http://www.ftd.de/unternehmen/handel-di ... 08157.html
In dem angegebenen Financial Times Artikel steht Folgendes:

"Die Richter des Landgerichts München I sehen in den Preisparitätsklauseln eine unzulässige "wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungsklausel" (Az.: 37 O 7636/10)"
http://www.ftd.de/unternehmen/handel-di ... 08157.html

Zur Orientierung, was es grundsätzlich mit Meistbegünstigungsklauseln auf sich hat, 4 ausgewählte Zitate aus einem älteren, sehr umfangreichen Artikel von Dr. M. Meyer aus der renommierten Anwaltskanzlei Gleiss Lutz in München zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:

Salto rückwärts im Kartellrecht?
Meistbegünstigungsklauseln nach der siebten GWB-Novelle
(Dieser Artikel ist erschienen in: wrp, Seite 1456-1464, Deutscher Fachverlag GmbH, Dezember 2004):

(http://www.gleisslutz.com/media.php/Gle ... 4.pdf?dl=1 )

"Meistbegünstigungsklauseln sind vertragliche Vereinbarungen, in der eine Partei ihren Vertragspartner verpflichtet, Dritte im Hinblick auf Preise oder Konditionen nicht besser zu behandeln als die bindende Partei. Meistbegünstigungsklauseln beruhen typischerweise auf der überlegenen Verhandlungsmacht des begünstigten Vertragspartners. Dieser befindet sich regelmäßig in einer so starken einer Position, dass es ihm möglich ist, seinen Vertragspartner einseitig einer Meistbegünstigungsklausel zu unterwerfen. Beispielsweise kann die verpflichtete Partei wirtschaftlich auf die Absatzkanäle, die Produktpalette oder die Abnahme- bzw. Lieferkapazitäten der bindenden Partei angewiesen sein."
...
„Unechte, wirtschaftliche oder mittelbare Meistbegünstigungsklauseln sind demgegenüber vertragliche Regelungen, die der gebundenen Partei zwar die Freiheit belassen, mit Dritten günstigere Preise oder Konditionen abzuschließen, aber die Verpflichtung beinhalten, den Erstvertrag mit der bindenden Partei nachträglich anzupassen und dieser gleich günstige oder gar günstigere Preise oder Konditionen zu gewähren“

„Mögliche Gefahren für den Wettbewerb ergeben sich bei Meistbegünstigungsklauseln aus zwei Richtungen. Sie können einerseits zu Marktzutrittsschranken, andererseits zu einem künstlichen Preis- oder Konditionenniveau führen. Halten Meistbegünstigungsklauseln die gebundene Partei insgesamt ab, Verträge mit Dritten zu günstigeren Preisen oder Konditionen zu schließen, kann der Wettbewerb auf dem betroffenen Markt durch Abschottungseffekte nachteilig beeinflusst werden. Gleichzeitig werden die bestehenden Preise oder Konditionen auf einem von der bindenden Partei festgelegten, künstlich hohen Niveau gehalten, der Status-Quo wird festgeschrieben.“
...
„Als kartellrechtlich unzulässige Umgehungen des Verbots von Meistbegünstigungsklauseln wertete das Bundeskartellamt vertragliche Vereinbarungen, die der begünstigten Partei für den Fall, dass die gebundene Partei mit Dritten günstigere Preise oder Konditionen vereinbart hatte, das Recht einräumt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu fordern.“
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Mr.Manoon »

Aktienkurs von Amazon com sinkt um 3,85 Dollar... :lol:
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Mr.Manoon »

Innerhalb von 5 Minunten jetzt um 3,97 Dollar :P
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Mr.Manoon »

Das war wohl nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Sa 1. Mai 2010, 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
biznbux
Beiträge: 229
Registriert: Do 22. Sep 2005, 23:35
Kontaktdaten:

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von biznbux »

Die Meldung ist vom
25.10.2004 18:00:00 ,

also nicht ganz taufrisch.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Mr.Manoon »

Wie peinlich, oben stand 1.5.2010, hab mich da wohl ziemlich vertan, ja, ja, immer das kleingedruckte lesen....
Benutzeravatar
vitalis
Beiträge: 1011
Registriert: Fr 7. Nov 2008, 15:57
Wohnort: Hademare, MK

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von vitalis »

Bericht Börsenblatt. net vom 03.05.2010
Online-Handel
Noch einmal: einstweilige Verfügung gegen Amazon


Buchpreisbindung für den Gebrauchtbuchmarkt? Stellungnahme der Mediantis AG, Betreiberin des Zentralen Verzeichnisses Antiquarischer Bücher (ZVAB), zur einstweiligen Verfügung gegen Amazon (boersenblatt.net berichtete).

Wir geben hier die bereits angekündigte Stellungnahme aus Tutzing im Wortlaut wieder:

"Seit dem 31. März fordert einer der führenden Internethändler von seinen Marketplace-Anbietern die Einhaltung einer sogenannten 'Preisparität': Händler, die ihre Produkte im dortigen Marketplace anbieten, dürfen diese Produkte an anderer Stelle im Internet nicht günstiger offerieren. Das ZVAB, das Zentrale Verzeichnis Antiquarischer Bücher, hat nun beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen diese Forderung nach Preisparität erwirkt.

Die Festsetzung des Preises eines Produkts liegt in den Händen des jeweiligen Verkäufers – sollte man meinen. Genau dies wird den Marketplace-Anbietern des Internethändlers jedoch untersagt. Wer dort Artikel anbietet, darf den gleichen Artikel beispielsweise auf seiner eigenen Homepage nicht günstiger offerieren, obwohl beim Verkauf im eigenen Online-Shop im Gegensatz zum Verkauf über den Marketplace keine Vermittlungsgebühren entstehen. Dementsprechend groß ist die Entrüstung bei den betroffenen Händlern.

Die Einführung der Preisparität tangiert auch das ZVAB: Viele der Antiquare, die ihre Bücher auf ZVAB.com verkaufen, sind auch Marketplace-Anbieter. Nun müssen sie ihre Preise anpassen und dafür sorgen, dass der Gesamtpreis eines Buches inklusive Versandkosten auf ZVAB.com nicht unter dem Preis im Marketplace liegt.

Das ZVAB sieht hier einen massiven Eingriff in die Rechte der Händler, gegen den es auf dem Rechtsweg vorgeht: 'Die Preisparität stellt im Grunde eine Buchpreisbindung für den Gebrauchtbuchmarkt dar, jedoch nicht zugunsten der Kunden und der Vielfalt, sondern zu Bedingungen, die von einem marktbeherrschenden Konzern diktiert werden. Als Plattform für antiquarische, vergriffene und gebrauchte Bücher halten wir solche restriktiven Vorschriften für wettbewerbswidrig und lehnen diese ab. Es ist skandalös, dass ein Unternehmen regulierend in das freie Spiel von Angebot und Nachfrage eingreifen möchte und dies als Dienst am Kunden verkauft, während es gleichzeitig selbst durch hohe Provisionen die Preise nach oben treibt', meint Thorsten Wufka, Leiter des Mitgliederservices des ZVAB.

Das Landgericht München hat dem Antrag des ZVAB auf eine einstweilige Verfügung gegen die Forderung nach Preisparität stattgegeben (Az 37 0 7636/10) und untersagt dieses Preisdiktat. In der Preisparitäts-Klausel sieht das Gericht eine wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungsklausel, die gemäß § 1GWB unzulässig ist.

Gegen die einstweilige Verfügung können Rechtsmittel eingelegt werden. Das ZVAB erwartet in den kommenden Monaten eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zum Sachverhalt und hofft auf eine Entscheidung, um Klarheit und Sicherheit für die Mitgliedsantiquariate des ZVAB zu erlangen. Außerdem ist davon auszugehen, dass sich nach diesem Schritt auch Vertreter anderer betroffener Produktbereiche (Elektronik, DVD, Musik, Games etc.) gerichtlich mit der Preisparität auseinandersetzen werden."

http://www.boersenblatt.net/381271/
querlesen-dortmund
Beiträge: 485
Registriert: Mi 7. Okt 2009, 15:47

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von querlesen-dortmund »

Gerade fand ich nach einigem Suchen in den neuen Amazon-Teilnahmebedingungen vom 20.5.2010 folgende Änderung:

Die Preisparität gilt nicht für das Angebot von Büchern auf Amazon.de. Andere Paritätsanforderungen (z.B. hinsichtlich Kundenservice und Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien) gelten hingegen auch für diese Produktkategorie. Zitat Ende

Zumindest für die Buchhändler/-verkäufer mal eine gute Nachricht.

Liebe Grüße
Eri

http://www.booklooker.de/querlesen-dortmund
Marcus T. Cicero
Beiträge: 490
Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

querlesen-dortmund hat geschrieben:
Die Preisparität gilt nicht für das Angebot von Büchern auf Amazon.de.
Damit ist Amazon noch schneller eingeknickt als gedacht. :D
Ich hätte denen zugetraut, dass sie den Weg durch alle Instanzen gehen.

Das Zitat findet man auf http://www.amazon.de/gp/help/customer/d ... =200458420 (Punkt 2).

Interessant ist auch der vorausgehende Satz:

"Die Bedingungen zur Preisparität gelten grundsätzlich für alle Artikel, die Sie auf einer der Amazon EU-Verkaufsplattformen anbieten. Die Preisparität gilt nicht für das Angebot von Büchern auf Amazon.de. "

Daraus könnte man wohl zum Einen schließen, dass Amazon auf dem (Online-)Buchmarkt eine andere wettbewersrechtliche Position einnimmt als auf den übrigen Märkten und zum Anderen, dass dies Amazon jetzt selbst eingesehen hat.
Es wäre natürlich sehr schön, wenn Amazon die Änderung seines Verhaltens begründen würde.
Benutzeravatar
biznbux
Beiträge: 229
Registriert: Do 22. Sep 2005, 23:35
Kontaktdaten:

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von biznbux »

Sogar der Support bei Amazon hat es mittlerweile erfahren, auf intensives Nachfragen wurde uns mitgeteilt :

"Ich kann Ihnen nach Rücksprache mit meiner Vorgesetzten nun bestätigen, dass die Preisparität mittlerweile nicht mehr auf Bücher zutrifft. Das heißt, dass Sie sich bei der Preissetzung von (neuen) Büchern lediglich an die Buchpreisbindung halten müssen. Bei gebrauchten Büchern können Sie Ihren Preis beliebig ansetzen."

Mittlerweile habe ich ein kleines Tool gebastelt, das aus unseren kundenfreundlichen BL-Preisen mit ein paar Mausklicks amazontaugliche Preislisten bastelt, da ist es natürlich sehr viel teuerer, aber wer nun mal gerne mehr bezahlen möchte, der kann das dann auch tun. :mrgreen:
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Mr.Manoon »

Genau so sehe ich es auch, frag mich jetzt nur warum ich nicht früher auf die Idee gekommen bin.
Marcus T. Cicero
Beiträge: 490
Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Es sieht so aus als ob Amazon bzgl. der Preisparität bei Büchern noch nicht kapituliert hat. :?
Allerdings bleibt die einstweilige Verfügung vorerst weiter bestehen. :D
Man erwartet Ende des Jahres ein Urteil: :!:

Quelle: http://www.zvab.com/press/Preisparitaet.pdf

Wäre natürlich ein Ding, wenn die Richter dann den Sachverhalt anders beurteilten als bislang. 8)
Marcus T. Cicero
Beiträge: 490
Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Der Termin über die Entscheidung zur Preisparität wurde auf März 2011 vertagt.
Es gibt Spekulationen über eine außergerichtliche Einigung.
Quelle: http://www.boersenblatt.net/407866/
Marcus T. Cicero
Beiträge: 490
Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41

Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Theorie und Praxis der Preisparität

I. Theorie

"Preisparität heißt allgemein, dass Ihr Angebot für jeden einzelnen Artikel, den Sie auf Amazon.de anbieten, mindestens so günstig ist wie das günstigste aller Angebote, zu dem Sie diesen Artikel über Ihre anderen nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanäle anbieten.
...
Zur Prüfung der Preisparität ziehen wir Angebote von Ihnen und mit Ihnen verbundenen Unternehmen auf anderen nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen heran. Dabei berücksichtigen wir, ob die Versandkosten eines Artikels von Ihnen oder von Amazon festgelegt werden.
...
Verkäufer, die nicht bereit sind, Preisparität zu bieten, sollten ihre Angebote entfernen, da Verkäufer, die unsere Geschäftsbedingungen nicht einhalten, das Recht auf Amazon.de zu verkaufen verlieren werden."

Quelle: http://www.amazon.de/gp/help/customer/d ... =200458420

II. Praxis

"Erstaunlich: Selbst bekanntere Onlinehändler (etwa Pixmania, Redcoon, Comtech, Snogard und Völkner) verkauften Teile ihres Sortiments oft wesentlich teurer via Amazon und eBay als auf den eigenen Internetportalen.
...
Dabei zeigte sich in der Stichprobe der Verbraucherzentrale: Jede dritte der 50 überprüften Amazon-Offerten, oft aus dem Mittelfeld, schlug per Direktkauf sogar den jeweiligen Bestpreis am Marketplace. So rangierte ein Kärcher Dampfreiniger, inseriert von Comtech, mit 108,42 Euro bei Amazon gerade mal auf Platz sieben der Preishitliste. Spitze waren 94,63 Euro. Direkt bei Comtech gab`s den Saubermann für nur 89,89 Euro.

Der Grund für solche Differenzen: Für eine Präsenz auf ihren beliebten Portalen kassieren die beiden Betreiber satte Stand- und Verkaufsgebühren. Die entfallen im eigenen Onlineshop."

Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ12979503401645 ... 1761A.html

:D
Antworten