Amazon Preisparität

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Marcus T. Cicero
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Marcus T. Cicero hat geschrieben:Der Termin über die Entscheidung zur Preisparität wurde auf März 2011 vertagt. Es gibt Spekulationen über eine außergerichtliche Einigung.
Da die Amazon-Tochter Abebooks das zur Mediantis AG gehörende ZVAB übernommen hat (http://www.mediantisag.de), brauchen wir nicht mehr über die außergerichtliche Einigung spekulieren:
Denn man darf wohl davon ausgehen, dass Amazon sich jetzt nicht selbst verklagt.
:D
Bei allen Bedenken um den Wettbewerb auf dem Onlinebuchmarkt muss man zum Einen ZVAB attestieren, das richtige Druckmittel gefunden zu haben, um sich gut zu verkaufen und zum Anderen Amazon attestieren das "überzeugende Argument" gefunden haben, um sich vorerst elegant aus der Affäre zu ziehen.
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Mary
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Mary »

Das ist doch echt zum ko..., daß die sich alles unter den Nagel reißen.

Soviel Konzentration von Marktmacht ist doch zum weglaufen! :evil:
Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?- Douglas Adams
Marcus T. Cicero
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Mary hat geschrieben:Soviel Konzentration von Marktmacht ist doch zum weglaufen! :evil:
Man muss sich in der Tat fragen, warum da niemand beim Kartellamt Bescheid gibt.

Selbst bei booklooker wundert man sich (siehe Diskussion: http://www.buchreport.de/nachrichten/on ... ischen.htm).
Allerdings hat gerade die "Einstweilige Verfügung" von ZVAB gegen Amazons Preisparität gezeigt, dass die Richter die starke Marktposition von Amazon sofort in Betracht bezogen haben. Denn nur derjenige, der eine starke Marktposition hat, kann durch Meistbegünstigungsklauseln den Wettbewerb verzerren.
Man wird sicherlich bald sehen, ob Amazon zumindest bei sich und seinen beiden Töchtern abebooks und ZVAB für Preisparität sorgen will. Im Übrigen stellt sich die Frage, ob die dauerhaft 2 Töchter haben möchten oder ob die beiden fusioniert werden sollen.

Eine spannende Frage zur Klärung der Marktmacht bleibt, wie groß der Umsatz von Amazon im Gebrauchtmedienmarkt (Buch, DVD und CD) ist?

Booklooker erzielte letztes Jahr über 10 Mio. Euro.
Bei ZVAB lag der Umsatz zwischen 26 und 30 Mio. Euro.
Bei Amazon.de muss man schätzen.
Im www hat sich jemand namens Boersma die Mühe gemacht. Er kommt auf gut 1 Mrd. Euro (siehe http://4.bp.blogspot.com/_mrnNtJGUOfI/T ... nd2010.jpg und http://boersmazwischendurch.blogspot.co ... esamt.html) Auch wenn diese Zahlen natürlich mit großer Vorsicht zu genießen sind, bleibt dennoch festzuhalten:
Die Bedeutung der Akquisition allein vom vom Umsatzzuwachs her betrachtet - d.h. ohne Einbezug strategischer, operativer oder rechtlicher Überlegungen - ist für Amazon gering.
Marcus T. Cicero
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Ende letzten Jahres hat der Internet-Plattformbetreiber Hood nach Medienberichten am Landgericht Köln Klage gegen Amazons Preisparitätsklausel eingereicht:

""Die von Amazon vorgenommene Preisgestaltung über die sog. Preisparität widerspricht geltendem Kartellrecht und ist auch aus lauterkeitsrechtlicher Sicht unzulässig. Sie wirkt als Festsetzung eines Mindestpreises für alle anderen Vertriebskanäle im Internet und führt ein einheitliches Preisniveau im gesamten Online-Vertrieb herbei. Es kommt daher zu einer unzulässigen Beschränkung des Wettbewerbs", so Hood-Gründer Ryan Hood."

Quelle: http://www.ibusiness.de/aktuell/db/360508jg.html

Amazon hat wohl neuerdings mit der Preisparität tatsächlich Ernst gemacht:

"Offenbar hat Amazon aber erst vor einigen Monaten begonnen, die Vereinbarung gegenüber Marktplatzteilnehmern durchzusetzen. Sie werden per Mail dazu aufgefordert, ihre Preise anzupassen. Geschieht dies nicht innerhalb der nächsten drei Tage, behält sich das US-Unternehmen vor, „weitere Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Aussetzung oder des Entzugs Ihrer Berechtigung zum Verkauf bei Amazon“."

Quelle: http://t3n.de/news/arger-amazonde-handler-klagt-425566/

Das Landgericht München hatte bereits anno 2010 einer einstweiligen Verfügung des ZVAB gegen Amazon stattgegeben und ein Verstoß gegen § 1 http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__1.html (sog. wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungsklausel) stattgegeben.

ZVAB wurde dann von Amazon gekauft. :lol:

An der Rechtslage ändert sich dadurch nichts. Die Preisparität gilt allerdings nicht im Online-Gebrauchtbuchmarkt und Amazon betonte früher recht eindeutig, dass sie nicht für Bücher gilt - siehe vorherige Postings.

Heute schreibt Amazon das allerdings etwas weniger klar:

"Für Verkäufe von Büchern, die unter das Gesetz zur Buchpreisbindung fallen, gelten die Bedingungen zur Preisparität auch, aber natürlich brauchen Sie keine Artikelpreise unterhalb der gesetzlich festgelegten Preise anzubieten."

Quelle: http://www.amazon.de/gp/help/customer/d ... 458420#all (Punkt 3 - Eigene Hervorhebung)

Selbstverständlich darf man keine NEU-Bücher unterhalb der durch die Buchpreisbindung gesetzlich vorgegebenen Preise verkaufen. Insofern ist das, was Amazon schreibt, eine Selbstverständlichkeit. Für Gebrauchtbücher gilt die Buchpreisbindung allerdings ja gerade nicht - § 3 BuchPrG:

"§ 3 Preisbindung
Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher."


http://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/__3.html (Eigene Hervorhebung).

Insofern hat Amazon vermutlich lediglich "vergessen" :D darauf hinzuweisen, dass Gebrauchtbücher nicht der Buchpreisbindung unterliegen, als es die oben zitierte Passage um-geschrieben hat. :D

Nachdem mittlerweile die Umsatzgröße von Amazon in neue Dimensionen gerückt ist (6,45 Mrd. Euro 2012 in Deutschland - siehe viewtopic.php?f=20&t=14138 ) ist es gut, dass auch das Bundeskartellamt endlich Amazon insgesamt unter die Lupe nimmt:

"Wie das Bundeskartellamt in Bonn mitteilte, startete die Behörde eine Überprüfung der Klauseln von Amazon für Drittanbieter, die über die Online-Plattform ihre Produkte verkaufen. ...

Mit dieser sogenannten "Preisparitätsklausel" könne Amazon "gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Deswegen starte die Wettbewerbsbehörde nun eine Internetbefragung von 2400 Händlern, die über Amazon ihre Produkte anböten.

Ein Verstoß durch Amazon gegen das Kartellverbot könne vor allem dann vorliegen, wenn durch die Klausel von Amazon die freie Preissetzung der Händler behindert und dadurch der Wettbewerb zwischen den verschienen Online-Marktplätzen beschränkt werde. "Hierfür spricht einiges", erklärte Mundt."
"

Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article11 ... -Lupe.html :D

Danke Robin, äh Ryan Hood. :D
blokk
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von blokk »

Alter Hut. Die Jungs vom sellerforum sind da schon seid Jahren dran - und offensichtlich mit Erfolg.
Marcus T. Cicero
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

blokk hat geschrieben:Alter Hut. Die Jungs vom sellerforum sind da schon seid Jahren dran
Alter Hut? Die Klageeinreichung von Hood stammt vom Ende letzten Jahres.

Dass jetzt das Bundeskartellamt Händler aktiv ermittelt und Händler befragt ist neu, siehe sellerforum:
http://www.sellerforum.de/amazon-de-f44 ... 32604.html

Der Pressetext des Bundeskartellamtes stammt vom 20.02.2013:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch ... _02_20.php
blokk
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von blokk »

Neu ist lediglich, dass sich das Kartellamt dem Fall angenommen hat.

Anfangs galt die Preisparität auch für Bücher. Und glaub nicht, dass ama kurze Zeit später die Bücher aus Händlerfreundlichkeit wieder rausgenommen hat.
Marcus T. Cicero
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

I.
blokk hat geschrieben:Anfangs galt die Preisparität auch für Bücher. Und glaub nicht, dass ama kurze Zeit später die Bücher aus Händlerfreundlichkeit wieder rausgenommen hat.
Weniger Händlerfreundlichkeit als die vom ZVAB gegen Amazon am LG München erwirkte einstweilige Verfügung wirkte motivierend. Siehe die entsprechenden Postings von Ende April 2010 in diesem Thread sowie die Pressemitteilung des ZVAB vom 22.10.2010 http://www.zvab.com/press/Preisparitaet.pdf .

Amazon hatte nach der einstweiligen Verfügung klar und deutlich geschrieben:

"Die Bedingungen zur Preisparität gelten grundsätzlich für alle Artikel, die Sie auf einer der Amazon EU-Verkaufsplattformen anbieten. Die Preisparität gilt nicht für das Angebot von Büchern auf Amazon.de."

Das Fettgedruckte ist irgendwann zwischen 2010 und 2013 nach dem Kauf von ZVAB wieder verschwunden. :D
Siehe jetzt Punkt 2 und 3 auf http://www.amazon.de/gp/help/customer/d ... 458420#all

II.
Amazon-Deutschland-Chef Ralf Kleber im Interview mit Spiegel Online bzgl. Preisparität:

„Kleber: Ich glaube, da wird Amazon und dem Online-Handel ein bisschen zu viel Bedeutung beigemessen. Die Mehrzahl aller Produkte in Deutschland wird immer noch Offline verkauft. Außerdem kenne ich genügend Wettbewerber von Amazon im Online-Umfeld, die auch relevant sind. Die meisten Händler sind ja auf verschiedenen Plattformen präsent.“

http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 84793.html

Die Verteidigungsstrategie von Amazon ist klar:
die eigene Bedeutung und die von Online-Handelsplattformen generell - trotz der seit Jahren rasant wachsenden Marktanteile - herunterspielen.

Im Buchhandel mit Amazon selbst, seinem Marketplace und mit verbundenen Unternehmen wie Abebooks und ZVAB vertreten dürfte Herr Kleber beim Sich-Verstecken Probleme haben. :D

Das ganze Konzept der Preisparität schränkt den Wettbewerb ein, weil natürlich kein Anreiz mehr besteht, auf an sich kostengünstigeren Plattformen wie Booklooker zu kaufen, eigene für den Kunden günstigere Shopwebsites zu erstellen, oder neue Marktplätze zu entwickeln - sogenannte Markteintrittsbarrieren.

Gerade kleine gewerbliche Anbieter docken an große Plattformen wie eBay oder Amazon an, um im WWW wahrgenommen zu werden. Daraus entsteht die Abhängigkeit deren Konditionen zu schlucken.

Private Verkäufer sind von Haus aus auf Plattformen mit gewissem Bekanntheitsgrad angewiesen.

Für die Entscheidung des Landgerichts München war der Marktanteil vom Amazon im (Gebraucht-)Buchhandel von Relevanz.

Umso erfreulicher, dass der Präsident des Bundeskartellamts Mundt die Sache von ihrer grundsätzlichen Bedeutung her erkannt hat:

„Die Amazon-Preisparitätsklausel, die den Händlern die Freiheit nimmt, ein über Amazon angebotenes Produkt an anderer Stelle im Internet preiswerter anzubieten, kann gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Händler auch der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internet-Marktplätzen beschränkt wird. Hierfür spricht einiges, da die Händler unter normalen Umständen ja ein Interesse haben, ihre Waren auf mehreren Marktplätzen im Internet anzubieten.“

Quelle: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch ... _02_20.php

Die wettbewerbsrechtliche Entwicklung sollte dahin gehen, Preisparitätsklauseln im Onlinehandel grundsätzlich zu verbieten bzw. höchstens in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen, anstatt Preisparitätsklauseln grundsätzlich zuzulassen und diese erst ab einem bestimmten Anteil eines Marktakteurs einzuschränken. :!:
Marcus T. Cicero
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Ende Februar 2013 sah die Lage noch so aus:
Marcus T. Cicero hat geschrieben:Umso erfreulicher, dass der Präsident des Bundeskartellamts Mundt die Sache von ihrer grundsätzlichen Bedeutung her erkannt hat:

„Die Amazon-Preisparitätsklausel, die den Händlern die Freiheit nimmt, ein über Amazon angebotenes Produkt an anderer Stelle im Internet preiswerter anzubieten, kann gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Händler auch der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internet-Marktplätzen beschränkt wird. Hierfür spricht einiges, da die Händler unter normalen Umständen ja ein Interesse haben, ihre Waren auf mehreren Marktplätzen im Internet anzubieten.“

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch ... _02_20.php

Die wettbewerbsrechtliche Entwicklung sollte dahin gehen, Preisparitätsklauseln im Onlinehandel grundsätzlich zu verbieten bzw. höchstens in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen, anstatt Preisparitätsklauseln grundsätzlich zuzulassen und diese erst ab einem bestimmten Anteil eines Marktakteurs einzuschränken. :!:
Ende August 2013:

"Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 27.08.2013

Amazon kündigt an, Preisparität nicht mehr durchzusetzen

Bonn, 27. August 2013: Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Danach müssen Händler jedenfalls auch bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten. Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung.“"


Quelle: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch ... _08_27.php

Herr Mundt ging dem Geschwätz von Amazon-Geschäftsführer Kleber nicht auf den Leim
(siehe den gesamten Thread vom 22.02.2013 viewtopic.php?f=8&t=8440&start=112 )
und das ist gut so. :D

Wenn man sich vor Augen hält, an welch' langer Leine die Kartellbehörden weltweit einen Online-Giganten wie Amazon bislang laufen ließen, mag einem Merkels Spruch vom Juni diesen Jahres in den Sinn kommen:
"Das Internet ist für uns alle Neuland."

Jetzt dürften die Richter am Kölner Landgericht wissen, wie es bzgl. der Klage von HOOD gegen Amazon (http://www.versandhausberater.de/blog/a ... rerst.html) bzgl. der Preisparität weitergehen sollte. :D
Marcus T. Cicero
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

"Am 10. Oktober 2013 fand in Bonn auf Einladung des Bundeskartellamtes die Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht s(t)att. Über 100 Kartellrechtsexperten aus der Richterschaft, Ministerien, Universitäten und Wettbewerbsbehörden diskutierten in diesem Jahr über „Vertikale Beschränkungen in der Internetökonomie“.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

„Mit der stetig wachsenden Bedeutung des Internets für eine zunehmende Zahl von Wirtschaftszweigen, stellen sich auch eine Vielzahl schwieriger kartellrechtlicher Fragen.

Oft sind es altbekannte Themen, wie die Preisbindung durch Hersteller oder auch Beschränkungen in selektiven Vertriebssystemen, die sich in neuem Gewand präsentieren.

Beispiele sind die aktuellen Verfahren des Bundeskartellamtes gegen Markenproduzenten, wie Asics und Adidas, um zu überprüfen, ob die Beschränkung des Internetvertriebs über Drittplattformen, wie Amazon oder Ebay rechtens ist.

In anderen Verfahren prüfen wir Wettbewerbsbeschränkungen durch Plattformen. Sogenannte Bestpreisklauseln, wie sie etwa vom Hotelbuchungsportal HRS mit Hotels oder von Amazon mit Händlern des Amazon-Marktplatzes vereinbart wurden, können den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen.“


Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch ... _10_14.php (Eigene Hervorhebung)

Aus der SZ dazu:

"Amazon ist mit Abstand der größte Onlinehändler der Welt. Allein in Deutschland lag der Umsatz im vergangenen Jahr bei 6,5 Milliarden Euro, etwa bei Unterhaltungselektronik und Büchern wird der Marktanteil auf bis zu 25 Prozent geschätzt.
Deutschland ist für die Amerikaner der wichtigste Auslandsmarkt, vor Japan und Großbritannien.

"Die Bedingungen, zu denen Amazon den sogenannten Marketplace betreibt, haben wettbewerbsbehindernde Wirkung. Außerdem werden dadurch Marktzutrittsbarrieren errichtet", betont Mundt.
...

"Es läuft ein Verfahren, und wir sind mit Amazon im Gespräch, um diese Wettbewerbsbehinderung zu beseitigen. Falls nötig werden wir gegen Amazon auch eine glasklare Verfügung erlassen", kündigte Mundt an."

Quelle: (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/e ... -1.1799051) (Eigene Hervorhebung)

Im zitierten SZ-Artikel kommt auch der bereits erwähnte Fall von HRS zur Sprache.
Sieht also danach aus, als ob das Kartellamt Amazon nicht mehr lange nach Gutdünken schalten und walten lässt. :D
Marcus T. Cicero
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Re: Amazon Preisparität

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Neues von AMAZON

Wichtige Information zu den Richtlinien für Preisparität
11.11.2013

Wir hatten Ihnen Ende August 2013 mitgeteilt, dass Amazon die Preisparität für Marketplace beendet hat und wir die entsprechende Regelung aus unserem EU Business Solutions Vertrag und den Teilnahmebedingungen für Marketplace entfernt haben, sowie auf die Durchsetzung der Regelung in den übrigen Verträgen vollständig und endgültig verzichten. Wir möchten noch einmal klarstellen, dass die Preisparitätsklausel in Ihrem Vertrag vollständig entfernt oder darauf verzichtet worden ist und in keinem Fall durchgesetzt werden wird. Sie sind selbstverständlich frei darin, Ihre Preise bei Amazon Marketplace zu bestimmen.

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und darauf, unseren Kunden einen erstklassigen Service zu bieten.


Quelle: Amazon

:lol: SELBSTVERSTÄNDLICH :lol: - OHNE Druck durch das Kartellamt hätte sich nichts bewegt. :D
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