Gewerbliches Handeln

Gesammelte Beiträge und Tipps für gewerbliche und private Verkäufer.

Moderator: Beta

Antworten
Beta
Beiträge: 49
Registriert: Sa 25. Okt 2008, 16:02

Gewerbliches Handeln

Beitrag von Beta »

Gewerbliches Handeln


:idea: nur für Gewerbetreibende

Das gewerbliche Handeln wird noch einmal unterschieden in Haupt- und Nebengewerbe und Kleingewerbe.


Exkurs Gewerbe - Kleingewerbe - Nebengewerbe:


Kleingewerbe oder Gewerbe - was sind die Vorteile und Nachteile ?

Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Jahr der Betriebseröffnung insgesamt 17.500 Euro nicht übersteigen. Nur als Kleinunternehmer hat man die Wahl, ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht. Die Nichtausweisung hat zur Folge, daß man keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dies lohnt sich also nur dann, wenn man weder zur Existenzgründung noch sonst hohe laufende Kosten hat, von denen sich sonst die Umsatzsteuer abziehen lassen könnte. Ein großer Vorteil bei der Wahl des Kleingewerbe ist, daß die ständigen Meldungen ans Finanzamt entfallen (Turnus nach Umsatz entweder jährlich, quartalsweise oder monatlich). Das spart Zeit, Geld und Nerven - insbesondere muß man sich jedoch nicht mit Zweifelsfragen ob und in welchem Umfang Umsatzsteuer abzuführen ist, auseinandersetzen.


Wann und wie legt man sein Gewerbe als Kleingewerbe fest?

Unter anderem erhält das zuständige Finanzamt eine Durchschrift der Gewerbeanmeldung. Man erhält daraufhin einen Fragebogen zur Betriebseröffnung. Erst hier hat man die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung und damit ein Kleingewerbe anzuzeigen.

Die Festlegung zum Kleingewerbe kann sinnvoll sein, wenn
- keine nennenswerten MwSt-belasteten Anschaffungen für den Gewerbebetrieb notwendig sind und
- keine nennenswerten MwSt-belasteten Zukäufe getätigt werden.
Voraussetzung ist weiter, daß der jährliche Umsatz voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro betragen wird. Erfolgt die Anmeldung nicht im Januar, wird der Grenzbetrag von 17.500 Euro auf die Monate der Betriebsführung umgerechnet.

:idea: Erreicht der Umsatz bereits im Dezember die Grenze und es sind im Folgejahr keine nennenswerten MwSt-belasteten Käufe vorgesehen, kann es sinnvoll sein, den Verkauf für den Rest des Jahres einzustellen. Entscheidend für die Fortschreibung der MwSt-Befreiung ist immer, daß im abgelaufenen Jahr die Grenze nicht überschritten wurde und im laufenden Jahr ein Umsatz von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschritten wird.
Liegt der anzumeldende Umsatz im abgelaufenen Jahr auch nur knapp über 17.500 Euro, tappt man in die MwSt-Falle und muß ab 1.1.des laufenden Jahres 7 % MwSt abführen. Das sind im Jahr ca. 1.200 Euro.


Wie sieht die Buchführung für ein Kleingewerbe aus?

Wieder ein Vorteil: die ?Buchführung? für ein Kleingewerbe ist viel einfacher. Es reicht bereits eine einfache Einnahmen/Überschußrechnung. Auch dies wird im Betriebseröffnungsbogen festgelegt.


Wie schreibt man eine Rechnung für ein Kleingewerbe?

Man muß lediglich darauf achten, daß auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Umsatzsteuer wird immer geschuldet!


Kleingewerbe und dennoch Mitgliedschaft bei der IHK?

Auch die IHK erfährt von der Gewerbeanmeldung. Ob und in welcher Höhe ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten ist, wird jedoch nach dem Umsatz bestimmt.


Eintragung ins Handelsregister als Kleingewerbetreibender?

Zum Zeitpunkt dieser Eintragung im Forum ist seit dem 1.Juli 1998 durch die Handelsrechtsreform allen Kleingewerbetreibenden die Möglichkeit zum freiwilligen Erwerb der Kaufmannseigenschaft durch Eintragung in das Handelsregister eingeräumt. Sie sind nach neuem Recht berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Eintragung herbeizuführen. Mit der Eintragung übernehmen sie alle Rechte und Pflichten eines kaufmännischen Unternehmens. Die Kosten für die Eintragung einer Einzelfirma im Handelsregister belaufen sich auf einmalig ca. 250,00 bis 350,00 ?. Die Folgekosten können aber erheblich sein, z.B. wird die Buchhaltung durch einen Steuerberater wegen des kaufmännischen Erfordernisses der doppelten Buchführung und der Bilanzierungspflicht weitaus teurer.


Hauptgewerbe - Nebengewerbe:

Um als Verkäufer von gebrauchten/antiquarischen Büchern einen nennenswerten Gewinn zu erzielen, müssen schon 15.000 Bücher der etwas gehobenen Preisklasse im Regal stehen. Diesen Bestand baut man als Ein-Mann/Frau-Unternehmen nicht über Nacht auf. Schon gar nicht, wenn man branchenfremd in das Gewerbe einsteigen will.

Um sich einen nennens- und bemerkenswerten Bestand an Büchern aufzubauen, der auch von den Kollegen wahrgenommen wird, bedarf es Jahre an Arbeit und vieler nicht zu vermeidender Mißerfolge beim Einkauf. Einher gehen die laufenden Kosten für Lager, Büro, Werbung. Das schnelle und große Geld ist in diesem Metier ganz sicher nicht zu verdienen.

Arbeitet man hart und lange genug, kann aber der Handel mit Büchern durchaus befriedigend sein. Wenn man feststellt, daß Kollegen, Doktoren, Professoren, selbst Universitäts-Bibliotheken zum erlauchten Kundenstamm gehören, kann man sich schon mal getrost auf die Schulter klopfen und sich sagen, daß man wohl einen recht guten Bestand aufgebaut hat.

:idea: Suchen Sie sich eine Nische im Buchmarkt, die noch nicht mit Büchern überflutet ist. Je geringer das Angebot ist, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit des Verkaufs.

Um dahin zu kommen, muß man sich anfangs die Frage stellen: Vollgewerbe oder Nebengewerbe?

Dies ist eine Frage, die dem Finanzamt zeigen soll, wo der meiste Verdienst in den nächsten Jahren herstammen soll.

Beispiel 1:
Der Verkäufer arbeitet Voll- oder Teilzeit und möchte sich in den nächsten Jahren ein zweites Standbein aufbauen oder seinem nicht mehr berufstätigen Partner eine interessante Tätigkeit in Wohnnähe ermöglichen. Der Umsatz zumindest anfangs wird eher gering sein, der Gewinn vor Steuern minimal.
In diesem Fall sollte das Gewerbe auf jeden Fall als Nebengewerbe angemeldet werden.

Beispiel 2:
Der Verkäufer geht keiner bezahlten Arbeit nach und beabsichtigt seine - und eventuell das seines Lebenspartners - volle Arbeitskraft in das Gewerbe zu investieren. Einkünfte aus nichtgewerblicher Arbeit sind, wenn überhaupt vorhanden, minimal.
In diesem Fall sollte das Gewerbe als Hauptgewerbe angemeldet werden.

Die Entscheidung ?Neben- oder Hauptgewerbe? ist bei der Anmeldung des Gewerbes im örtlichen Ordnungsamt zu treffen. Sie hat keinen Einfluß auf die spätere Entscheidung, die Vergünstigungen der ?Kleingewerberegelung? in Anspruch zu nehmen.


:arrow: Die Begriffe Gewerbe und Kleingewerbe dienen dazu festzulegen, wie u.a. die Mehrwertsteuer gegenüber dem Finanzamt behandelt wird, wie sie auf Rechnungen ausgewiesen wird und wie die Buchführung behandelt wird.

:arrow: Die Begriffe Haupt- und Nebengewerbe dienen dazu festzulegen, ob der Gewerbebetrieb steuerlich im Vordergrund steht oder ein anderer (Haupt-)Beruf.

:idea: Beim Betrieb eines Nebengewerbes muß möglicherweise eine Erlaubnis vom Arbeitgeber eingeholt werden.

:arrow: Alle drei Fälle werden im Weiteren als Gewerbe bezeichnet, es sei denn, es wird im Kontext eine Unterscheidung getroffen.

Gewerbe unterliegen bestimmten gesetzlichen Pflichten, die Privatverkäufer mit einigen wenigen Ausnahmen nicht treffen.

Diese Pflichten ergeben sich

- aus der Gewerbeordnung
- aus dem Steuerrecht
- aus Spezialgesetzen
- aus dem Verbraucherschutzrecht.
Antworten