Welche Bewertung bei zu hoher PK-Zahlung?

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Vandam
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Beitrag von Vandam »

Ah, du hast natürrrlich Recht, Stöpsel: es lag in deinem Fall an der Verpackung. (Hab den Fred nochmal komplett nachgelesen.) Da ist freilich der Händler selber verantwortlich. Packen lass ich auch niemand anderen.

Ich hatte einen anderen Fall im Sinn: Wenn die Postler jemandem aus meiner Family erzählen, dies und das könne so oder so nicht versandt werden, müssen sie das glauben. Ich aber zitiere in solchen Fällen dieses Heftle mit den Konditionen: "Dann guckense doch mal bitte auf Seite 19."

Wenn du Hilfstruppen zum Frankierenlassen deiner Post schickst, kann das in manchen Fällen durchaus noch in die Hosen gehen.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

Flachs hat geschrieben:Es soll aber auch noch Leute geben, die Bücher- und Warensendungen mit einander verwechseln; jedenfalls bekomme ich in letzter Zeit immer wieder Warensendungen, auf die der VK in Schönschrift "Büchersendung" gemalt hat. :roll:
der Geiz nimmt zu ... mein 'neues' Telefon-Mobilteil ist auch als Büchersendung zu 0,85 gekommen ... bei VSK von 4,50 eines 'privaten' VK ... da gehe ich nicht von einem Irrtum aus ...

zweiter Fall: 'privater' VK, 4,50 DHL-Päckchen, 6,90 Paket ... das Paket kommt interessanterweise nicht von DHL, sondern von einem anderen Dienst ... mit einem geschäftlichen Absender, der mit dem Accountinhaber keinerlei Ähnlichkeit hat ... ein Schelm, wer Arges dabei denkt :twisted:

und dann war da letztens noch der Kollege, der sich Paket hat bezahlen lassen (explizit !), und dann doch als Päckchen verschickt hat ...

Fehler passieren, aber für Fehler ist die Häufigkeit dieser Vorfälle seit einiger Zeit einfach zu hoch :cry:
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stöpsel
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Beitrag von stöpsel »

Zum krönenden Abschluss habe ich nun eine 3-Sterne Bewertung erhalten, da ich mich (freundlichst!!) gegen die zu hohen Portokosten gewehrt habe (genauer gesagt,nicht gegen Kosten,sondern den in meinen Augen falschen Versand). Kratzt zwar etwas an meinem Ego,aber schadet zumindest meinem Profil nicht weiter.
Nur...die Moral von der Geschichte lautet demnach : lass Dir alles gefallen und sag ja nichts, sonst wirst Du schlecht bewertet. :roll:

Das kanns doch wohl nicht sein,oder :?: :?: :?:

Traurig,aber wahr: mein erster Blacklist-Kandidat.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

tja, so geht es ... ich habe vor einiger Zeit nach einer scheinbar gütlichen Einigung über einen Fehler eines Verkäufers eine kommentarlose Zweisterne-Bewertung zurückbekommen (für kulante 4 Sterne, weil ich von einem Versehen beim Einstellen ausgegangen bin :cry: ) ...

etwas sagen sollte man schon, wenn die Sache zu krass ist ... viel machen kann man letztendlich nicht ... aber wenn es irgendwelche Probleme gab bewerte ich nicht mehr zuerst (auch als Käufer nicht, was sonst für mich selbstverständlich ist) ... es sei denn, der Fehler wäre bei mir gewesen ...

aber meine Verkäufer hatten bisher keinen Grund, sich über mich zu beklagen ... und in den seltenen Fällen, in denen einer meiner Käufer Grund zu einem kleineren Abzug gehabt hätte, ist die Sache am Ende wirklich zur gegenseitigen Zufriedenheit verlaufen ...

du machst das schon richtig: Blacklist, Lehren daraus ziehen und abhaken ...
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

d_r_m_s hat geschrieben:tja, so geht es ... ich habe vor einiger Zeit nach einer scheinbar gütlichen Einigung über einen Fehler eines Verkäufers eine kommentarlose Zweisterne-Bewertung zurückbekommen (für kulante 4 Sterne, weil ich von einem Versehen beim Einstellen ausgegangen bin :cry: ) ...
Mir ist es ebenfalls mal so ergangen, daß ein Verkäufer mir auf meine berechtigte Reklamation hin einen Vorschlag machte, den ich annahm - es war also wohlgemerkt sein Lösungsvorschlag gewesen! - und dafür dann eine schlechte Bewertung von ihm erhielt. Als sich mein erster Zorn darüber soweit gelegt hatte, habe ich ihm höflich auseinandergesetzt, was eine Einigung eigentlich heißt (ganz abgesehen davon, daß der Fehler ja von vornherein bei ihm gelegen hatte!) und daß es überhaupt nicht angeht, daß er mir seine eigene Einwilligung (bzw. seinen eigenen Vorschlag) negativ anlastet. Daraufhin gab er mir recht, entschuldigte sich bei mir und korrigierte seine Bewertung - und hatte sich damit seine vier Sterne am Ende doch redlich verdient! :wink:

Es muß also nicht immer so ungerecht enden, aber ein Handelspartner, dem die Bedeutung einer gütlichen Einigung nicht klar ist, gehört wirklich auf jedermanns Blacklist, denn eine Einigung bedeutet ja, daß beide Seiten ihr zugestimmt haben (sonst wäre es ja keine), also in den hier geschilderten Fällen auch der betreffende Verkäufer! :!:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
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