Verpackungsverordnung 2

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

Kalli hat geschrieben:Mit dem Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung am 01.01.2009 wird das Zeichen des Grünen Punkt ungültig. Dieser wurde als Wettbewerbsschädigend, da nun mehrere private Entsorger auf dem Abfallmarkt konkurieren und Lizenzen vergeben, definiert.
Na, dann will ich aber ganz schwer hoffen, daß ich diese Tüten und Folien wenigstens noch verbrauchen darf; schließlich wurde für die schon bezahlt! - Oder muß ich die dann gleich entsorgen? Und wenn ja, wo und wie, da doch der Grüne Punkt dann nicht mehr gilt??? :twisted:
:roll: :evil:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
Kalli
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Beitrag von Kalli »

Kannste wohl mit machen, was du möchtest - nur nicht zum Bücher einpacken verwenden.
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

Kalli hat geschrieben:Kannste wohl mit machen, was du möchtest - nur nicht zum Bücher einpacken verwenden.
Wirklich klasse, denn dafür hatte ich es gekauft! :mrgreen:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
barnabas
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Beitrag von barnabas »

... und bis 31.12.2008 darf ich noch neue Lupos oder selbst Gebasteltes benutzen ohne Abmahngefahr?

...und die Frischhaltefolie und die Gefrierbeutel müssen doch dann, da sie ja an Endverbraucher gehen, bereits lizensiert sein. Und wenn ich sie dann noch mal weiter an einen Endverbraucher verwende/verschicke, dann muss ich wieder irgendwie zahlen? ...und an wen?

... und wenn ich Verpackungsmaterial verschicke, das Bücher von Verlagen enthalten hat, was dann?

oioioi,ich verstehe das alles immernoch nicht. Wenn ich solche Verordnungen im Original lese, denke ich immer, ich kann gar nicht lesen.
Ich brauche tatsächlich so Leute wie dich, kalli, die mir das in meine Sprache von Lieschen Müller übersetzen
Kalli
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Beitrag von Kalli »

Hi Barnabas,

"... und bis 31.12.2008 darf ich noch neue Lupos oder selbst Gebasteltes benutzen ohne Abmahngefahr?"

Bis zum Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung gilt die bestehende Verpackungsverordnung. Konkret. Bietest Du Bücher im Internet an und meldest die Versandverpackungen nicht bei einen der Entsorger an, musst Du den Interessierten bereits vor dem Kauf über die Rücknahme der Versandverpackungen belehren. Wird das Buch dann bestellt, muss der Buchlieferung ein Zettel mit dem Rücknahme-Text beiliegen.


"...und die Frischhaltefolie und die Gefrierbeutel müssen doch dann, da sie ja an Endverbraucher gehen, bereits lizensiert sein."

Ab dem 01.01.2009 gilt, dass nicht nur "innere" Verpackungen lizenziert sein müssen.


"Und wenn ich sie dann noch mal weiter an einen Endverbraucher verwende/verschicke, dann muss ich wieder irgendwie zahlen? ...und an wen?"

Mit der bestehenden Verpackungsverordnung besteht für den Internethändler die Wahl zwischen den Anschluss an einen der Entsorger oder der Rücknahmeverpflichtung der gelieferten Versandverpackung. Diese Versandverpackung kannst Du dann -solltest Du nicht freiwillig Deine Versandverpackungen bei einen der Entsorger lizenzieren lassen-, wiederverwenden oder entsorgen. Ab dem 01.01.2009 entfällt nicht nur die Belehrung des Kunden, sondern auch die Rücknahmeverpflichtung der Versandverpackung vom privaten Endverbraucher.


"... und wenn ich Verpackungsmaterial verschicke, das Bücher von Verlagen enthalten hat, was dann?"

Bis zum Jahresende 2008 in den Umlauf gebrachte Versandverpackungen müssen nicht lizenziert sein. Wenn Du bis zu diesem Termin Deine Versandverpackungen nicht bei einen der Entsorger anmeldest, musst Du die Kunden über die Rücknahme der Verkaufsverpackungen belehren und gegebenenfalls die Verpackungen zurücknehmen. Ob Du Deine Bücher dann in diese, oder in selbstgebastelten oder bereits in anderen gebrauchten Verkaufsverpackungen zum privaten Endverbraucher bringen lässt, ist egal. Dass gilt jedoch, wie gesagt, nur für die bestehende Verpackungsverordnung. Für den Internethandel entfällt ab 2009 die genannte Wahlmöglichkeit. ALLE Versandverpackungen müssen dann lizenziert sein. Solltest Du dann beispielsweise Bücher bestellen, kannst Du diese Versandverpackung ohne weiteres (da diese bereits lizenziert ist, und für diese bereits Entgelt gezahlt wurde) für Deinen Buchverkauf wiederverwenden.

Gruß

Kalli
barnabas
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Beitrag von barnabas »

Danke schön, das habe ich jetzt verstanden.
Ich könnte mir z.B. hab ich an anderer Stelle gelesen - eine Rolle mit Aufklebern bestellen und mir diese mit anderen teilen. Weil 2500 brauche ich nicht.
Zuletzt geändert von barnabas am Fr 11. Apr 2008, 08:05, insgesamt 1-mal geändert.
Yara
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Beitrag von Yara »

barnabas hat geschrieben: Und die müssten das auch? Und tun das nicht? Wäre das ein Punkt zum Abmahnen? Nicht dass ich das etwa wollte
... dann sprich es nicht an - in einem öffentlichen Forum.

Yara
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Ich könnte mir z.B. hab ich an anderer Stelle gelesen - eine Rolle mit Aufklebern bestellen und mir diese mit anderen teilen. Weil 2500 brauche ich nicht." Barnabas

Die Kennzeichnung, die, soweit ich sehe, nicht zwingend ist, wird von dem Entsorger vergeben, bei dem Versandverpackungen lizenziert sind.
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Buchfink
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Zeichennutzungsvertrag - Testat

Beitrag von Buchfink »

Wie geht denn das DSD mittlerweile mit dem sogenannten "Testat" um?
Als ich mich vor einigen Monaten diesbezüglich informierte, da musste man noch, gemäß Zeichennutzungsvertrag, spätestens 6 Monate nach Abgabe der Jahresabschlußmeldung diese durch einen Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer oder Steuerberater bescheinigen lassen.
Die Kosten für eine solche Prüfung aber hätten die eigentlichen Lizenzkosten um ein mehrfaches überschritten.
Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass man als "kleiner Krauter" diesen Vertragspassus ruhig ignorieren könne, denn das werde bei so kleinen Fischen eh nicht angewandt. Solche vagen Zusagen waren mir allerdings zu unsicher, denn rein vertraglich gesehen, wäre ich auch als Kleinsthändler dazu verpflichtet.
Damals hat man mir abschließend noch gesagt, dass ich einfach noch ein paar Monate abwarten solle, denn da würde sich eventuell noch einiges ändern.
Soweit ich das auf den DSD-Seiten sehen konnte, sieht es aber derzeit noch genauso aus wie bei meiner damaligen Nachfrage.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Wie geht denn das DSD mittlerweile mit dem sogenannten "Testat" um?" Buchfink

"Mittelstandsfreundliche Vollständigkeitserklärung

Entscheidende Neuregelung ist die am 4. April 2009 in Kraft getretene Verpflichtung von Unternehmen, jährlich eine vom Wirtschaftsprüfer oder IHK-Sachverständigen testierte Vollständigkeitserklärung (VE) bei der örtlichen IHK zu hinterlegen. Dies erfolgt ausschließlich elektronisch und erstmals zum 1. Mai 2009. Enthalten sein müssen material- und mengenspezifische Angaben über die Verpackungen, die an private Endverbraucher gelangen.

Die IHK-Organisation hat sich in der Bundesregierung, im Bundestag und im Bundesrat erfolgreich für eine schlanke, mittelstandfreundliche und effiziente VE eingesetzt: Nur noch rund 5.000 Unternehmen, die aber für mindestens 95 Prozent der gesamten Verpackungstonnage verantwortlich sind, müssen jährlich eine VE mit Testat abgeben. Davon befreit wurden hingegen rund 85 Prozent (25.000 Unternehmen) der ursprünglich rund 30.000 verpflichteten Unternehmen." Quelle: http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produk ... rWoche.jsp

Wer mehr als 50.000 kg Papier, Pappe, Karton im Umlauf bringt, muss die Vollständigkeitserklärung mit Testat abgeben.

Gruß

Kalli
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Buchfink
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Beitrag von Buchfink »

Na das ist doch mal eine gute Nachricht. Und für den Fall, dass ich mal mehr als 50 Tonnen Verpackung in Umlauf bringen sollte (dazu müsste ich meine internen Strukturen allerdings auch radikal verändern), bin ich auch gerne bereit die Vollständigkeitserklärung abzugeben.
barnabas
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Beitrag von barnabas »

Wie sieht denn eigentlich so ein Rücknahmetext aus?

""Bitte senden Sie mir die Verpackung zwecks Entsorgen zurück. Die Kosten sind bereits im Kaufpreis enthalten.""
So in etwa?
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Vandam
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Beitrag von Vandam »

Eigentlich eine saudumme Idee: Was braucht man zur Rücksendung von Verpackungsmaterial? Richtig: Verpackungsmaterial. Somit verdoppelt sich der zu entsorgende Müll. Aber ich glaub, um Umweltschutz ging es bei dieser Verordnung gar nie, nur um Kohle.
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Buchfink
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Beitrag von Buchfink »

Bisher sah das so oder ähnlich aus:

Gemäß den Regelungen der Verpackungsverordnung bin ich dazu verpflichtet, die Versandverpackungen meiner Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie z.B. den ?Grünen Punkt? des DSD) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur Klärung der Rückgabe- oder Entsorgungsmöglichkeiten können Sie sich mit mir in Verbindung setzen unter der Telefonnummer: xxxxxxxxxxx oder per e-mail: xxxxxxx@xxxxxxx.
Ich nenne Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, so haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an an mich zurück zu senden:

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Die Verpackungen werden von mir dann entweder wieder verwendet oder, falls es ihr Zustand nicht mehr zulässt, gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.


Das geht nun aber wohl nur noch bis Ende des Jahres so.
barnabas
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Beitrag von barnabas »

gesetzt den Fall, da ist einer wirklich so doof und packts nicht selbst irgendwo hin, sondern ruft mich an, woher kriege ich denn die kommunalen Sammelstellen, die kostenfrei entsorgen?
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