Verpackungsverordnung 2

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Kalli hat geschrieben:
"Novelle der Verpackungsverordnung: BellandVision setzt auf Partnerschaft mit dem Handel

Verfasser: Silke Landwehr


Berlin - Der Deutsche Bundestag hat den Weg für die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung freigemacht. Allerdings sieht die Firma BellandVision keinen Grund, die im Markt dominierenden dualen Systeme vor dem Wettbewerb mit Selbstentsorgern zu schützen. Doch begrüßt der Pegnitzer Entsorgungsspezialist das Ende des langwierigen politischen Tauziehens um die Verpackungsnovelle. Jetzt könne wieder Wirtschaft stattfinden.

Die vom Bundestag verabschiedete Rechtsverordnung bestimmt, dass der Handel Verkaufsverpackungen grundsätzlich nur an private Endverbraucher abgeben darf, wenn diese bei einem dualen System beteiligt wurden. Allerdings verengt der Verordnungsgeber nach Auffassung von BellandVision die Beteiligungspflicht auf die Abfüller von Verkaufsverpackungen, also die Industrie. Die Abgabe an den Endverbraucher erfolge aber in der Regel durch den Handel. Daher stehe dieser besonders in der Pflicht und muss sich entsprechend absichern. Zusätzlich drohten dem Handel bei Pflichtverstößen empfindliche Bußgelder.

?Anders als andere duale Systeme bindet BELLANDDual deshalb den Handel in die Kooperation mit den beteiligungspflichtigen Abfüllern ein?, teilt das Unternehmen mit. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten und BellandVision könne der Handel dadurch effektiv sicherstellen, dass keine unlizenzierten Verpackungen an Endverbraucher abgegeben werden. Für alle Beteiligten werde auf diese Weise die Lizenzierung der Verkaufsverpackungen erstmals transparent." Quelle: http://www.ne-na.de
Ende des Artikels

Der Rest ist jetzt sicher freie Interpretation von Kalli?

Industrie, hier die Hersteller von Versandverpackungen und der Handel, der die Versandverpackungen, z.B. mit Büchern befüllt und an den privaten Endverbraucher bringen lässt, werden unterschieden. Dem Handel drohen bei Pflichtverstößen (der Nichtzahlung des Lizenzierungsentgeldes an einen oder mehreren Entsorgern) empfindliche Bußgelder. Hier könnte sich ein Feld für Rechtsanwälte sowie für Abmahnungen öffnen?

Dass ist der Auftakt von Seiten der Entsorger, dass jeder Internet-Händler der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen wird, mit einen der bundesweit tätigen Entsorger einen Vertrag abzuschliessen mit dem der "weitgehende Anschlusszwang" praktiziert wird.

"Für den privaten Endverbraucher ändert sich nichts." Nur, dass der von der neuen Verpackungsverordnung mit den Lizenzentgelten belastete Handel diese Kosten an den privaten Endverbraucher weitergeben wird.

Die neue Verpackungsverordnung regelt außerdem rechtlich, dass auch der Internet-Handel von Steuern, also an den deutschen Staat zu zahlenden Geldern, befreit wird. (??????) Kommunen und Städte in Deutschland werden zunehmend weniger Aufgaben der Entsorgung übernehmen. Der Handel somit auch der private Endverbraucher bezahlt anstelle der bisher seiner Kommune zwecks Entsorgung zugeteilten Steuer "Lizenzentgelte" an private, auch global tätige Unternehmen, die auch in den Entsorgungsmarkt investieren.
Ich kann diese ganze Polemik nicht nachvollziehen, da ich Buchhändler bin und nicht Betreiber eines Entsorgungsunternehmens. Ich befülle auch nicht 10000 Nudeltüten pro Tag, sondern 50 Lupos mit Büchern. Ich werde letztendlich lizensierte Versandtaschen kaufen wollen und der Markt wird mir diese anbieten, so wie der Nudelhersteller mit dem Nudeltütenhersteller einen Weg gefunden hat, daß die Nudeltüten lizensiert sind.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Ich werde letztendlich lizensierte Versandtaschen kaufen wollen ..." hanisch

Kein Problem - solange von den Herstellern lizenzierte Versandverpackungen auf den Markt kommen und damit die Freiwilligkeit gewährt wird, dass der Internet-Handel das Lizenzentgelt nicht direkt an die Entsorger leisten muss. Immerhin wird bereits mit der neuen Verpackungsverordnung ein angepeiltes Ziel sichergestellt, dass nun alle Versandverpackungen lizenziert werden. Dass angeführte Schlupfloch wurde vom Gesetzgeber geschlossen, dass bisher "genutzt" wurde, um die Zahlung des Lizenzentgeltes nicht zu leisten. Nicht der Markt, sondern eine Kooperation von Industrie und bundesweit tätigen privaten Entsorgern wird darüberhinaus durchsetzen, dass die grossen Verpackungshersteller sich Kosten entledigen werden, die ihnen mit der neuen Verpackungsverordnung entstehen. Ein weiterer Schritt auf der gesetzlichen Grundlage der neuen Verpackungsverordnung, dass die Internet-Händler das Lizenzentgelt an bundesweit tätige private Entsorger direkt leisten werden.


"Ich befülle auch nicht 10000 Nudeltüten pro Tag, sondern 50 Lupos mit Büchern." hanischu

Zu den Veränderungen, die vom Bundesrat eingebracht wurden, und in die neue Verpackungsverordnung aufgenommen wurden, gehört die Freistellung der Kleinhändler von der gesonderten Dokumentationspflicht und der Absegnung durch Wirtschaftsprüfer. Diese gilt jedoch NICHT für die Lizenzierung der Versandverpackungen bei einen der bundesweit tätigen privaten Entsorger. Warum wohl? Mit der 5. Novelle der wohl Ende 2008 / Anfang 2009 in Kraft tretenden neuen Verpackungsverordnung ist die noch gesetzlich gültige Freiwilligkeit des Internet-Handels (entweder auf die für den privaten Endverbraucher kostenlose Rücknahme der Versandverpackungen in Angebot und Warenlieferung hinzuweisen ODER bereits jetzt einen Entsorger sich anzuschliessen und auf die Belehrung sowie die Rücknahme zu verzichten ) bereits gefallen. Vor der Novelle, ist nach der Novelle.
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Kohagie
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das hatten wir doch schon .....

Beitrag von Kohagie »

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antje
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Beitrag von antje »

Zu den Veränderungen, die vom Bundesrat eingebracht wurden, und in die neue Verpackungsverordnung aufgenommen wurden, gehört die Freistellung der Kleinhändler von der gesonderten Dokumentationspflicht und der Absegnung durch Wirtschaftsprüfer
Wo genau steht das?
Viele Grüße, Antje
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

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antje
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Beitrag von antje »

Tut mir leid, kohagie - da steht was von der Dokumentationspflicht, aber nichts von der Befreiung von dieser für Kleinunternehmer! Ich habe keinen Steuerberater und habe auch nicht vor, mir sowas anzuschaffen.
Viele Grüße, Antje
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Kalli
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Beitrag von Kalli »

Hallo, Antje!

http://www.bmu.de/pressemitteilungen/ak ... /40901.php

Dann anklicken: Entwurf
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

In der Fassung des Kabinettbeschlusses vom 30. Januar 2008

?§ 10
Vollständigkeitserklärung für Verkaufsverpackungen,
die in den Verkehr gebracht werden

besonders: (4)



Wer bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung seine Versandverpackungen bei einem bundesweit tätigen Entsorger lizenzieren lässt, gibt bereits eine Vollständigkeitserklärung über Material und Menge ab. Entsprechend dieser Angaben wird dann das Lizenzentgelt berechnet. In diesem Fall wird der Entsorger die Transparenz der in Umlauf gebrachten Versandverpackungen den Behörden aufweisen. Für den Internethändler der sich einen Entsorger anschließt, entfällt die Anleierung eines Wirtschaftsprüfers.

Ein Anschlußzwang des Handels an einen Entsorger ist vor dem Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung nicht vorhanden. Dieser wird auch nicht -soweit ich sehe-, mit der 5. Novelle kommen. Diese jedoch beinhaltet bereits den Anschlußzwang für alle Versandverpackungen, die an den privaten Endverbraucher gebracht werden. Nicht auszuschließen, dass die Industrie von den Lizenzierungen in weiterer Zukunft freigestellt wird, dass -wie bisher- nur nicht-lizenzierte Versandverpackungen auf den Markt kommen. Dann wird allein der Handel gesetzlich in die Pflicht genommen, die Lizenzierung ... der Versandverpackungen zu leisten. Was heute noch freiwillig vollzogen werden kann, d.h. dass Internethändler einen bundesweit tätigen Entsorger sich anschliessen, könnte in Zukunft zur gesetzlichen Verpflichtung werden. Wirtschaftsprüfer, Belehrung der Kunden über Rücknahme ... ist für den Handel dann kein Thema mehr.

Gruß

Kalli
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datadevil
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Beitrag von datadevil »

Wat kompliziert ...

... als gewerblicher Anbieter schickt sicherlich ein jeder mit der Ware eine Rechnung ...

... was bitteschön steht denn da drauf ...

... den Grossen nachgetan auf der Rückseite Widerrusbelehrung und AGBs ...

wo liegt dann noch das Problem
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Die neue Verpackungsverordnung:
Was müssen Internet- und Versandhändler beachten?


Zukünftige Regelungen, gültig ab 01.01.2009:

Hiernach müssen sich alle Hersteller und Vertreiber, die Waren für den ?privaten Endverbraucher? in Verkaufsverpackungen erstmals in den Verkehr bringen, an einem der auf dem Markt tätigen Dualen Systeme beteiligen. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Verkaufsverpackung, die beim ?privaten Endverbraucher? anfällt, auch vorher lizenziert worden ist. Nimmt der Vertreiber Verkaufsverpackungen dennoch selbst zurück, kann er die Erstattung der Lizenzgebühren für die zuvor zwingend lizenzierten Verpackungen verlangen. Werden bestimmte materialabhängige Mengenschwellen (80 t bei Glas, 50 t bei Papier, Pappe, Kartonagen sowie 30 t bei den übrigen Materialien) überschritten, muss zusätzlich eine ?Vollständigkeitserklärung? hinterlegt werden. Einzelheiten hierzu sind einem separaten IHKMerkblatt zu entnehmen.

Die Lizenzierungspflicht entfällt nur noch bei einer ?Eigenrücknahme? der Verpackungen im Rahmen von branchenbezogenen Lösungen, die eine regelmäßige Abholung der Verpackungen beim Endverbraucher garantieren. Darüber hinaus muss das Funktionieren einer solchen Branchenlösung von einem unabhängigen Sachverständigen testiert und bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden. Eine solche Lösung dürfte deshalb im Internethandel nicht infrage kommen.

Folgende Pflichten entfallen (da alle Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, lizenziert sind und über die Sammelsysteme vor Ort erfasst werden):
- Hinweispflicht der Vertreiber auf die Rückgabemöglichkeit für Verkaufsverpackungen,
- Pflicht der Hersteller und Vertreiber, ihre Beteiligung an einem ?Dualen System? durch eine Kennzeichnung der Verpackung (z.B. ?Grüner Punkt?) kenntlich zu machen.



In welchen Fällen muss der Internet- bzw. Versandhändler seine Verpackungen selbst bei einem der ?Dualen Systeme? lizenzieren lassen?

Sofern die zum Versand vorgesehenen Verkaufsverpackungen schon lizenziert sind (also bspw. verpackte Waren eines deutschen Herstellers), ist nur eine Lizenzierung der ggf. zusätzlichen Verpackungs-/ Versandmaterialien notwendig (siehe unten, ?Lizenzierung von Serviceverpackungen?).

Werden allerdings Waren in Verpackungen importiert, dürften die Verpackungen im Allgemeinen nicht lizenziert sein. In diesem Fall muss sich der deutsche Händler an einem der ?Dualen Systeme? beteiligen und die Verpackungen lizenzieren lassen.

Werden bereits verpackte oder unverpackte Waren nochmals in ?Versandverpackungen? verpackt, gelten diese im Sinne der Verpackungsverordnung als so genannte ?Serviceverpackungen?. Hierzu sieht der Gesetzgeber vor, dass der Vertreiber, also in diesem Fall der Internet- oder Versandhändler, vom Lieferanten oder Hersteller der Serviceverpackungen verlangen kann, dass dieser die Lizenzierung der Verpackungen übernimmt, sofern er in Deutschland ansässig ist. Werden die Serviceverpackungen dagegen aus dem Ausland bezogen, trifft den Importeur die Lizenzierungspflicht.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe ist damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit entsprechend lizenzierte Versand- bzw. Serviceverpackungen auf dem Markt erhältlich sind. Da im Hinblick auf die Systembeteiligung eine Kennzeichnung der Verpackungen nicht mehr gesetzlich verpflichtend sein wird (siehe oben), sollte bei fehlender Kennzeichnung sicherheitshalber ein Nachweis der Lizenzierung beim Lieferanten angefordert werden.

Wer zählt zum Kreis der ?privaten Endverbraucher??

Neben den ?Haushaltungen? sind dies vergleichbare Anfallstellen. Hierzu zählen bspw. Gastronomie und Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Krankenhäuser sowie Anfallstellen des Kultur- und Freizeitbereichs, jeweils unabhängig von den bei ihnen anfallenden Verpackungsmengen. Außerdem zählen Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe dazu, deren Verpackungsmengen über Abfallbehälter mit max. 1100-Liter Volumen entsorgt werden können.

Welche ?Dualen Systeme? gibt es?
Derzeit sind folgende sechs ?Duale Systeme? bundesweit zugelassen (in alphabetischer Reihenfolge):

Belland Vision GmbH, Pegnitz: www.belland-dual.de

Der Grüne Punkt ? Duales System Deutschland GmbH, Köln: www.gruener-punkt.de

EKO-PUNKT GmbH, Mönchengladbach: www.eko-punkt.de

INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, Köln: www.interseroh-isd.de

Landbell AG, Mainz: www.landbell.de

Vfw GmbH, Köln: www.vfw-gmbh.eu

Es empfiehlt sich, die Lizenzgebühren der auf dem Markt zugelassenen Systeme vor einer Beteiligung zu vergleichen.

Was passiert, wenn Verpackungen nicht bei einem ?Dualen System? lizenziert sind?

Wer den Vorgaben der Verpackungsverordnung zuwiderhandelt, verhält sich zum einen wettbewerbswidrig. Zum anderen stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Im Übrigen haben Hersteller und Vertreiber, die sich rechtskonform verhalten, die Möglichkeit, gegen Hersteller und Vertreiber von nicht lizenzierten Verpackungen vorzugehen. Dies gilt auch schon nach derzeitigem Recht.


Quelle/Autor: http://www.umweltruf.de/news/111/news0. ... mmer=11285
erschienen am: 2008-03-20"
barnabas
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Beitrag von barnabas »

Bin noch ziemlich neu und blond!

Gilt die Verpackungsverordnung auch für private Buchverkäufer im Internet? (Ich habe im Moment 11 Bücher im Netz stehen, muss ich mich einem dualen System anschließen?
Und wenn ich schon gebrauchte Lupos benutze, muss ich dafür auch einem dualen System angeschlossen sein oder kann ich davon ausgehen, dass der Händler oder andere Privatverkäufer schon dafür das Entgelt entrichtet hat?
Kalli
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Beitrag von Kalli »

Hi Barnabas,

Du schreibst: "Gilt die Verpackungsverordnung auch für private Buchverkäufer im Internet? (Ich habe im Moment 11 Bücher im Netz stehen, muss ich mich einem dualen System anschließen?"

Ob Du 1 Buch oder 100 000 Bücher im Internet anbietest ist, hinsichtlich der neuen Verpackungverordnung völlig egal. Diese kennt die Unterscheidung privat und gewerblich hinsichtlich des Anbieter nicht. Diese Unterscheidung wird bezüglich des Empfängers beibehalten, der als "privater Endverbraucher" definiert wurde.

Vom Großhandel ab dem 01.01.2009 (oder früher?) in den Handel gebrachte Versandverpackungen werden bereits lizenziert sein. Mit dem Kauf dieser Versandverpackungen, egal ob der Käufer privater oder gewerblicher Anbieter ist, ist der Anschluss am dualen System für den Käufer hinfällig.


"Und wenn ich schon gebrauchte Lupos benutze, muss ich dafür auch einem dualen System angeschlossen sein oder kann ich davon ausgehen, dass der Händler oder andere Privatverkäufer schon dafür das Entgelt entrichtet hat?" Barnabas

ALLE ab den 01.01. 2009 in den Verkehr gebrachte Versandverpackungen müssen lizenziert werden.

Und nicht nur das. Wenn Bücher beispielsweise zusätzlich in einen Plastikbeutel gepackt werden, müssen diese Beutel lizenziert werden. Soweit ich sehe, gibt's in der neuen Verpackungsverordnung keine Ausnahme von dieser Regelung. Also: Wenn Bücher zusätzlich in eine alte Zeitung (diese hinterlässt jedoch eventuell Spuren am Buch) eingepackt werden, müsste diese Zeitung (!) lizenziert werden.

Gruß

Kalli
Zuletzt geändert von Kalli am Do 10. Apr 2008, 19:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

Kalli hat geschrieben:Wenn Bücher beispielsweise zusätzlich in einen Plastikbeutel gepackt werden, müssen diese Beutel lizenziert werden. Soweit ich sehe, gibt's in der neuen Verpackungsverordnung keine Ausnahme von dieser Regelung. Also: Wenn Bücher zusätzlich in eine alte Zeitung (diese hinterlässt jedoch eventuell Spuren am Buch) eingepackt werden, müsste diese Verpackung lizenziert werden.
Die Gefrierbeutel und die Frischhaltefolie, die man im Supermarkt kaufen kann, haben in aller Regel doch bereits einen Grünen Punkt! :roll:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

na, dann freuen wir uns doch mal auf die ersten Abmahnungen für Selbstgebasteltes ... ich kann das allerdings noch nicht ganz glauben ... :roll:
Kalli
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Beitrag von Kalli »

Hi Flachs,

"Die Gefrierbeutel und die Frischhaltefolie, die man im Supermarkt kaufen kann, haben in aller Regel doch bereits einen Grünen Punkt!" Flachs

Mit dem Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung am 01.01.2009 wird das Zeichen des Grünen Punkt ungültig. Dieser wurde als Wettbewerbsschädigend, da nun mehrere private Entsorger auf dem Abfallmarkt konkurieren und Lizenzen vergeben, definiert.

Gruß

Kalli
Kalli
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Beitrag von Kalli »

Hallo d_r_m_s,

"na, dann freuen wir uns doch mal auf die ersten Abmahnungen für Selbstgebasteltes ... ich kann das allerdings noch nicht ganz glauben ..." d_r_m_s


Die Angelegenheit ist doch klar. ALLE Versandverpackungen müssen ab 01.01.2009 lizenziert sein. Werden nicht-lizenzierte Versandverpackungen in Umlauf gebracht ...

Gruß

Kalli
Zuletzt geändert von Kalli am Fr 11. Apr 2008, 10:01, insgesamt 2-mal geändert.
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