Listung indizierter Bücher bei Amazon

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Yara
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Listung indizierter Bücher bei Amazon

Beitrag von Yara »

Wimbauer Buchversand hat geschrieben: Auch fragt sich, warum indizierte Titel problemlos bei Amazon angeboten werden können, und das gar nicht mal bei Erotica, sondern bei Handbüchern für den Bau von Sprengfallen und Bomben, die auf dem Index stehen. Ich habe das Buch bei einem Ankauf gehabt und habe es mit gutem Grund nicht in mein Antiquariat übernommen. Ich meine das hier:

http://www.amazon.de/gp/product/B0000BH ... -1&seller=

Dass das Buch bei Amazon im Onlinekatalog ist finde ich bedenklicher als irgendwelche 80er Jahre Erotica.

Soweit meine unmassgebliche Meinung.
Gruss,
Tobias Wimbauer | Wimbauer Buchversand
Mr.Manoon hat geschrieben: Wenn du Amazon abmahnst mußt du den Gerichtssal wahrscheinlich mit erheblichen Anbauten versehen damit die Anwälte von Amazon da alle reinpassen. :lol:
Der Sachverhalt hier ist folgender. Amazon übernimmt alle Daten aus dem Verzeichnis lieferbarer Bücher 1:1. Dort sind sämtliche Bücher gelistet, die offiziell im Buchhandel erschienen sind, also mit einer ISBN versehen und dort von den Verlagen gemeldet sind. Wird ein Buch nicht mehr im üblichen Handel angeboten, ganz gleich aus welchem Grund, wird es dort entsprechend deaktiviert, ist aber natürlich immer noch in der Datenbank gelistet. Dementsprechend tauchen solche Bücher auch bei Amazon auf, üblicherweise mit dem Vermerk, dass das Buch nicht lieferbar ist.

Es liegt nun in der Eigenverantwortung der privaten und gewerblichen Anbieter, nur solche Bücher über Amazon Marketplace selbst anzubieten, die auch verkauft werden dürfen, da verhält es sich genauso wie bei Booklooker und anderen Online-Plattformen.

Sollte ein indiziertes Buch dennoch direkt über Amazon bestellbar sein liegt das daran, dass Großhändler, die Amazon direkt angeschlossen sind, dieses Buch verbotenerweise noch anbieten.

Ob Amazon solche Bücher mit dem Vermerk, dass es sich nicht um ein lieferbares Buch handelt listen darf ist eine andere Frage - Amazon hat seinen Sitz in Luxemburg. Eine deutsche Kontaktmöglichkeit in rechtlichen Fragen ist im Impressum genannt.
http://www.amazon.de/gp/help/customer/d ... eId=505050. Dann müsste man den Faden aber gleich weiterspinnen und klären, inwieweit solche Bücher beim VLB gesondert gefiltert werden müssen. Nach geltendem Recht sind alle Buchhändler verpflichtet, sich über den Bundesanzeiger oder entsprechende Listen zu informieren, und alle Verlage sind verpflichtet, indizierte Bücher und andere relevante Dinge dort zu veröffentlichen.
Das VLB listet lediglich sämtliche Bücher nach ISBN und bietet Verlagen und dem Buchhandel Zugriffsmöglichkeiten auf die Datenbanken, quasi als Schnittstelle für den Handel. Inwieweit die Verlage und Buchhandel sich an die eigenen Verpflichtungen halten, liegt nicht in der Verantwortung des VLB, und Amazon, wie gesagt mit Sitz in Luxemburg, übernimmt die Daten vom VLB. Alles, was dort tatsächlich angeboten wird, liegt dann eben wiederum in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters.
Inwieweit bei einem Unternehmen mit Sitz im Ausland die reine Listung eines indizierten Buches mit dem Vermerk 'nicht lieferbar' juristisch eine Bewerbung dieses Buches darstellt vermag ich nicht zu sagen. Wettbewerbsrechtlich kann es nur dann relevant sein, wenn so ein Buch auch tatsächlich zum Verkauf angeboten wird, was eben wiederum der Anbieter selbst zu verantworten hat. Davon wäre dann noch mal strikt die strafrechtliche Seite zu trennen, was im aktuellen AbWahn-Fall gerne vermischt oder verwechselt wird.

Yara
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Also das mit dem Gerichtssaal war ein Joke zur Hebung der Stimmung, die ist verständlicherweise zur Zeit nicht gut.
Amazon ist auch schon abgemahnt worden.
Was ich aber in diesem Zusammenhang interessant finde, es geht nicht primär um das anbieten der Bücher sondern um das bewerben.
Wenn ein solcher Titel benannt wird wird er beworben, ob lieferbar oder nicht.
Lacplesis
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Beitrag von Lacplesis »

Das Aufführen indizierter Titel in bibliographischen Listen ist grundsätzlich erlaubt, wenn dabei NICHT darauf hingewiesen wird, das der Titel indiziert ist.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Das ist ja nun sensationell, danke für die Info.
Aber es handelt sich doch um ein Verkaufsangebot das zur Zeit nicht verfügbar ist und nicht um eine Liste.
Yara
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Beitrag von Yara »

Mr.Manoon hat geschrieben:Das ist ja nun sensationell, danke für die Info.
Aber es handelt sich doch um ein Verkaufsangebot das zur Zeit nicht verfügbar ist und nicht um eine Liste.
Es handelt sich schon um eine reine Listung seitens Amazon. Da ist zu unterscheiden:
1. Ein Buch ist bei Amazon gelistet und nicht zu bestellen
2. Ein Buch ist bei Amazon gelistet und direkt über Amazon bestellbar - dann hat es einer der angeschlossenen Grosshändler im Sortiment
3. Ein Buch ist bei Amazon gelistet, aber nur über Marketplace zu ordern - dann wird es von einem Händler, einem Verlag oder einer Privatperson angeboten

Yara
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Wie Wimbauer Buchversand schon sagte, mit reinem Menschenverstand ist da nicht nachzukommen.
Also das Walt Disney Comics nicht wegen nackten Mäusen auf dem Index stehen sondern wegen Copyright-Verletzung, das ist zwar auch Irre aber irgendwie kurios witzig wenn man weiß worum es geht und solange man deshalb nicht abegmahnt wird, aber das mit der Liste versteht keine S**.
Also ich verstehe das, aber es leuchtet mir nicht ein und selbst als juristische Spitzfindigkeit empfinde ich das als abwegig.
Wenn da steht: Zur Zeit nicht Verfügbar, dann ist es potentiell nicht verfügbar.
Es geht ja nicht um Rechthaberei, ich würde das gerne verstehen.
Aber da ist wohl nichts zu verstehen, es ist so.
Yara
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Beitrag von Yara »

So ist das halt ... es geht nicht drum, etwas zu verstehen, sondern sich dran zu halten. An was auch immer und woher auch immer man es wissen soll.

Die Mündigkeit etc. eines Menschen wäre anschliessend ein anderes Thema.

Yara
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Dawson
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Listung ist Werbung - in jedem Fall?

Beitrag von Dawson »

Dann darf man wohl indizierte Bücher auch nicht rezensieren? Auch wenn man sie verreißt, also ausdrücklich NICHT gut heißt, sitzt man in der Tinte, weil das Werbung für sie macht?

Offen gesagt, ich versteh die Welt nicht mehr. :roll:
Yara
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Beitrag von Yara »

Auch das ist denke ich zu unterscheiden.
Wenn eine Privatperson über 18 eine Rezension zu einem solchen Buch schreibt, verstösst sie damit gegen keinerlei Rechte, sie will's ja nicht verkaufen. Bei Amazon gibt es a) Rezensionsrichtlinien, an die sich jeder Rezensent zu halten hat und b) behält sich Amazon vor, Rezensionen nicht zu veröffentlichen oder zu löschen, d.h. letztendlich läge es an Amazon, solche nicht zu veröffentlichen, wenn es verboten ist.

Hat aber nichts damit zu tun, dass Amazon selbst zunächst nur alle Bücher listet, und wenn sie dort tatsächlich angeboten werden das in der Eigenverantwortung des Verkäufers liegt, wie auf jeder anderen Plattform auch.

Yara
Maike
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Re: Listung indizierter Bücher bei Amazon

Beitrag von Maike »

Ich betreibe selbst einen kleinen Bücherladen in unserem Ort und nutze eine CSV Schnittstelle um meine Daten (also Bücher) an Amazon zu übergeben. Funktioniert super und erspart mir Zeit. Kommt natürlich immer auf die Datenmengen an. Bei vereinzelten Fachbüchern würd ichs nicht machen.
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abfm68
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Re: Listung indizierter Bücher bei Amazon

Beitrag von abfm68 »

Zitat: "sondern bei Handbüchern für den Bau von Sprengfallen und Bomben, die auf dem Index stehen."

Ich frage mich, in was für einem Land wir leben, das sich weltweit als Anwalt der Freiheit aufspielt und selbst zehntausende Bücher, Filme, Spiele usw. per Indizierung gründlicher und folgenschwerer verbietet als (vorherige) Zensur es leisten könnte. Kleine Verlage wurden schon ruiniert, weil ihre Auflagen als Altpapier eingestampft werden mussten.

Das oben Beanstandete hat zu Zeiten der allgemeinen Wehrpflicht jeder bei der Bundeswehr gelernt.
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