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Verfasst: Di 18. Dez 2007, 00:32
von hanischu
Yumo hat geschrieben:Zitat aus dem Spiegel-Artikel:
"Es gehe um den Jugendschutz, stellt Ehrhardt dar. Anbieter hätten in "mehreren Hundert Fällen" von minderjährigen Testkäufern (14, 13, 12 Jahre) bestellte, jugendgefährdende Bücher ohne Rückfrage versandt."
nene ... wir müssen mal Hauptsatz und Attributierung farblich verdeutlicht und kursiviert trennen:

Anbieter hätten in "mehreren Hundert Fällen" von minderjährigen Testkäufern (14, 13, 12 Jahre) bestellte, jugendgefährdende Bücher ohne Rückfrage versandt."

Ich als Anbieter lasse mich woanders vertreten. Die Herkunft der Testkäufer bleibt zunächst im Dunkeln!

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 00:34
von blokk
hanischu hat geschrieben:
Yumo hat geschrieben:Zitat aus dem Spiegel-Artikel:
"Es gehe um den Jugendschutz, stellt Ehrhardt dar. Anbieter hätten in "mehreren Hundert Fällen" von minderjährigen Testkäufern (14, 13, 12 Jahre) bestellte, jugendgefährdende Bücher ohne Rückfrage versandt."
nene ... wir müssen mal Haupt- und Nebensatz farblich verdeutlicht und kursiviert trennen:

Anbieter hätten in "mehreren Hundert Fällen" von minderjährigen Testkäufern (14, 13, 12 Jahre) bestellte, jugendgefährdende Bücher ohne Rückfrage versandt."

Ich als Anbieter lasse mich woanders vertreten. Die Herkunft der Testkäufer bleibt zunächst im Dunkeln!
klar, da fehlt ein Komma

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 00:37
von Yumo
hanischu hat geschrieben:Ich als Anbieter lasse mich woanders vertreten. Die Herkunft der Testkäufer bleibt zunächst im Dunkeln!
Hast recht, es ist spät und ich wuschig, ich werde meine Beträge diesbezüglich löschen, sobald es möglich ist, damit sie nicht noch mehr Verwirrung stiften. Danke für die Klarstellung.

Re: DUMM FRAGT GERN !!!!

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 10:43
von biznbux
Karla hat geschrieben: Wie wäre es mit einer Kopie ans Jugendamt?? Schließlich haben da Erziehungsberechtigte voll wissentlich zugelassen, dass 12jährige sich indizierte (Sex-Dreck)Bücher im Internet bestellen. Unterlassene Aufsichtspflicht? Mißbrauch Schutzbefohlener???
Hi "Karla", :)

Der gute Herr Müller hat bereits geantwortet und wird sich um die Sache kümmern.

Ich denke schon das eine deutsche Ordnungsbehörde in der Lage ist, etwaige Meldungen an andere Behörden und Dienststellen von sich aus durchzuführen, das ist ja auch viel besser, als wenn sich die Bürger selbst kümmern, nicht wahr ?

EGov ist doch eine feine Sache !

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 11:25
von Karla
was hat er denn geantwortet, der Herr Müller?

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 11:29
von biznbux
Karla hat geschrieben:was hat er denn geantwortet, der Herr Müller?
"(...)
Ich bedanke mich für Ihre Informationen.
Über das von mir Veranlasste werde ich Sie unaufgefordert innformieren
(...)"

NOCH MAL: THEMA "TESTKÄUFER"

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 17:07
von Dawson
Die Auskunft von Tante Christine (SPIEGEL ONLINE) über "die" 12, 13 und 14 Jahre alten "Testkäufer" (mit eigenen Girokonten?) beweist doch nur eins: dass es dem größten Renner unter den Fachbuchhandungen nicht um die Verhinderung eines UNLAUTEREN WETTBEWERBs geht. Warum hat der wackere gesetzestreue Mann also nicht gleich das Strafrecht gegen uns dreckige Pornhändler bemüht? :?:

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 22:00
von el
ich will die gesetzeskundigen unter euch nochmal fragen: Schützt uns nicht die BL - AGB vor den abmahnungen?

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 23:27
von d_r_m_s
irgendwo habe ich letztens den Verdacht gelesen, die Booklooker AGB wären kürzlich verändert (vermutlich erweitert) worden ... ich hab sie damals nicht abgespeichert ... spielt aber m.E. auch keine Rolle ...

es ist uns allen bekannt, dass man sich nicht speziell verifizieren muss, um sich hier anzumelden (oder habe ich was vergessen ? Ist ja schon etwas her ...)

entsprechend dürfen wir uns der Identität unserer Geschäftspartner nicht von vorneherein sicher sein ...

und da der Aufruf der Angebote auch ohne Login möglich ist, verstösst schon das Einstellen indizierter Angebote auf jeden Fall gegen geltendes Recht ...

in den aktuellen AGB steht auch, dass das Einstellen indizierter Schriften untersagt ist ... nicht, dass Booklooker sich verpflichtet, es zu kontrollieren oder zu verhindern ... das (automatische Löschen) ist reiner Service, und auf mehr würde ich mich an Stelle von Booklooker auch nicht einlassen ... so traurig das für uns ist ...

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 00:29
von blokk
Dieser Zweig der Diskusion bringt uns doch nicht weiter. Auch bei ebay ist es möglich, sich als Minderjähriger mit schriftlichem Einverständnis der Eltern anzumelden.
Gleiches wäre dann auch bei BL möglich.

Gerade weil sich aber auch Minderjährige anmelden können, wird bei ebay alles gekantet, was auch nur annähernd nach jugendgefährdend angesehen wird.

Die einzige Möglichkeit, weitere Abmahnwellen hier zu verhindern, liegt in einer tagesaktuellen Pflege des Filters indizierter Bücher.

Ich hoffe -nein, ich bin mir sicher-, das BL-Team arbeitet mit Hochdruck daran.

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 09:33
von Leselady
blokk hat geschrieben:Dieser Zweig der Diskusion bringt uns doch nicht weiter. Auch bei ebay ist es möglich, sich als Minderjähriger mit schriftlichem Einverständnis der Eltern anzumelden.
Gleiches wäre dann auch bei BL möglich.

Gerade weil sich aber auch Minderjährige anmelden können, wird bei ebay alles gekantet, was auch nur annähernd nach jugendgefährdend angesehen wird.

Die einzige Möglichkeit, weitere Abmahnwellen hier zu verhindern, liegt in einer tagesaktuellen Pflege des Filters indizierter Bücher.

Ich hoffe -nein, ich bin mir sicher-, das BL-Team arbeitet mit Hochdruck daran.
Da hast du recht mit dem Filtern bei Ebay.
Ich hatte mal da ein Buch eingestellt mit dem Zusatz OV für originalverpackt und das wurde von denen sofort gelöscht.
Allerdings mit OVP hat es dann geklappt...
Aber ich denke auch,daß wir uns gerade in diesem Fall nun leider nicht alleine auf die AGB von Booklooker verlassen können,auch wenn ich(noch?)
nicht persönlich betroffen bin... :roll: