mal ne frage an die gewerblichen. habe gerade bei ibäh gelesen, dass gewerbliche verkäufer für die portokosten umsatzsteuer abführen müssen ?
warum das ?
habs steuerlich nicht so, aber ist das nicht etwas, was die post übernehmen muss oder die einrichtung, über die versendet wird und die das geld auch bekommt ?
was hat denn der verkäufer damit zu tun ?
gruß bücherwurm03
Umsatzsteuer auf Portokosten ! Warum ?
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- jimihendrix
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Nach allem was ich weiß (und was auch dem wohlwollenden Blick eines befreundeten ausgebildeten Betriebsprüfers standgehalten hat, der allerdings nicht beruflich mit mir zu tun hatte ) muss man auf Nebenleistungen - und dazu gehört auch Porto - Umsatzsteuer in der Höhe der Hauptleistung aufschlagen, also 7 % bei Büchern, 19 % bei CDs und anderem). Und bereichern kann sich niemand daran - das wird doch ans Finanzamt weitergereicht!
Versandkosten sind Nebenleistungen einer Hauptleistung. Umsatzsteuerlich teilt diese Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung.
Dabei ist es unerheblich, wer den Versand erledigt. Daß die die Deutsche Post AG ihre Marken umsatzsteuerfrei verkaufen darf, ist ein Privileg aus Monopolzeiten.
Faktisch kostet die 1-Euro-Marke 1,07 Euro brutto.
Für den gewerblichen Buchverkäufer gilt also (sofern umsatzsteuerpflichtig):
Versandkosten= (Porto + sonstige Aufwendungen) x 1,07
Dabei ist es unerheblich, wer den Versand erledigt. Daß die die Deutsche Post AG ihre Marken umsatzsteuerfrei verkaufen darf, ist ein Privileg aus Monopolzeiten.
Faktisch kostet die 1-Euro-Marke 1,07 Euro brutto.
Für den gewerblichen Buchverkäufer gilt also (sofern umsatzsteuerpflichtig):
Versandkosten= (Porto + sonstige Aufwendungen) x 1,07
Hallo Ihr Lieben und frohe Weihnachten,
das mit der Umsatzsteuer auf Portoleistungen ist schon ein heikles Thema, aber ich fand von einem Steuerberater folgende Antwort hierauf:
Abschnitt 29 Abs. 5 UStR:
?1 Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung. 2 Das gilt auch dann, wenn für die Nebenleistung ein besonderes Entgelt verlangt und entrichtet wird (vgl. BFH-Urteil vom 28. 4. 1966 ? BStBl III S. 476). 3 Eine Leistung ist grds. dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie im Vergleich zu der Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng ? im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung ? zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (vgl. BFH-Urteil vom 10. 9. 1992 ? BStBl II 1993 S. 316). 4 Davon ist insbesondere auszugehen, wenn die Leistung für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 31. 5. 2001, a. a. O.). 5 Gegenstand einer Nebenleistung kann sowohl eine unselbständige Lieferung von Gegenständen als auch eine unselbständige sonstige Leistung sein.?
Im Umsatzsteuerrecht und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ist leider absolut feststehend, dass Porto, welches Sie zusätzlich zu Ihrer eigentlichen Leistung in Rechnung stellen, als steuerliche Nebenleistung einzustufen ist.
Ich bin selbst seit über 12 Jahren als Buchhalter tätig und habe die Portokosten immer mit Steuern verbucht.
Aber hier noch eine kleine Frage zum knobeln:
Was ist wenn ich ein Buch für netto 10,00 ? und eine CD für netto 10,00?
verkaufe? Welchen Steuersatz muß ich dann wählen?
das mit der Umsatzsteuer auf Portoleistungen ist schon ein heikles Thema, aber ich fand von einem Steuerberater folgende Antwort hierauf:
Abschnitt 29 Abs. 5 UStR:
?1 Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung. 2 Das gilt auch dann, wenn für die Nebenleistung ein besonderes Entgelt verlangt und entrichtet wird (vgl. BFH-Urteil vom 28. 4. 1966 ? BStBl III S. 476). 3 Eine Leistung ist grds. dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie im Vergleich zu der Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng ? im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung ? zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (vgl. BFH-Urteil vom 10. 9. 1992 ? BStBl II 1993 S. 316). 4 Davon ist insbesondere auszugehen, wenn die Leistung für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 31. 5. 2001, a. a. O.). 5 Gegenstand einer Nebenleistung kann sowohl eine unselbständige Lieferung von Gegenständen als auch eine unselbständige sonstige Leistung sein.?
Im Umsatzsteuerrecht und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ist leider absolut feststehend, dass Porto, welches Sie zusätzlich zu Ihrer eigentlichen Leistung in Rechnung stellen, als steuerliche Nebenleistung einzustufen ist.
Ich bin selbst seit über 12 Jahren als Buchhalter tätig und habe die Portokosten immer mit Steuern verbucht.
Aber hier noch eine kleine Frage zum knobeln:
Was ist wenn ich ein Buch für netto 10,00 ? und eine CD für netto 10,00?
verkaufe? Welchen Steuersatz muß ich dann wählen?
Hier gehts zum meinen Büchern:
http://www.booklooker.de/danyslesekiste/
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