Ich frage - wer kennt die Antwort?
- Summerhill1972
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Re: Ich frage - wer kennt die Antwort?
Button, du bist so frech.
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"Könnte man Menschen mit Katzen kreuzen, würde dies die Menschen veredeln, aber die Katzen herabsetzen." Mark Twain
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- Buttonnose
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Re: Ich frage - wer kennt die Antwort?
Du musst das anders sehen Summy, ich war lange nicht so liep!Summerhill1972 hat geschrieben:Button, du bist so frech.
*undschnellwiederwechbin*
Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen!
John Lennon
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- Summerhill1972
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Re: Ich frage - wer kennt die Antwort?
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- Buttonnose
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Re: Ich frage - wer kennt die Antwort?
Summerhill1972 hat geschrieben:
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on topic....ich frag mich seit Tagen, was das wohl für merkwürdige Pilze sind, die bei uns auf den wilden Wiesen komischerweise immer "im Kreis" wachsen? Sieht irgendwie urig aus!
Hat einer ne Ahnung?
Ah sorry, es sind weiße und sehen wie kleine Ballons aus!
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John Lennon
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Re: Ich frage - wer kennt die Antwort?
Eine Freundin, die als Grundsicherung mtl 220€ vom Staat bekommt, hat ca 3000€ im Lotto gewonnen. Muss sie das irgendwo angeben, bekommt sie dann diese Grundsicherung nicht, bis das Geld verbraucht ist? Gibt die staatliche Lottostelle die Gewinner an irgendwelche Stellen weiter.
Das sind so ihre Fragen. Ich fänds einfach nur schön, wenn sie sich mal n Paar Schuhe extra kaufen könnte und ein bißchen mehr Extras an Lebensmitteln leisten könnte.
Ist jemand da kundig? Gerne als pn.
Das sind so ihre Fragen. Ich fänds einfach nur schön, wenn sie sich mal n Paar Schuhe extra kaufen könnte und ein bißchen mehr Extras an Lebensmitteln leisten könnte.
Ist jemand da kundig? Gerne als pn.
- Buttonnose
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Re: Ich frage - wer kennt die Antwort?
Hab grad mal gegoogelt und auf die Schnelle, das hier gefunden.
http://www.wbs-law.de/allgemein/lsg-nrw ... hnen-2318/
Ob das nun so richtig ist, weiß ich nicht!
http://www.wbs-law.de/allgemein/lsg-nrw ... hnen-2318/
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Re: Ich frage - wer kennt die Antwort?
Hallo Button, Deiner Beschreibung nach sind die Kugeln Boviste. Google mal Bovist und such Dir den passenden aus.
Re: Ich frage - wer kennt die Antwort?
Eine Möglichkeit ist, den Lottogewinn zu melden, und dann, falls die ARGE das anrechnen will, dagegen Widerspruch einlegen, und klagen.Vidya Venn hat geschrieben:Eine Freundin, die als Grundsicherung mtl 220€ vom Staat bekommt, hat ca 3000€ im Lotto gewonnen. Muss sie das irgendwo angeben, bekommt sie dann diese Grundsicherung nicht, bis das Geld verbraucht ist? Gibt die staatliche Lottostelle die Gewinner an irgendwelche Stellen weiter.
Das sind so ihre Fragen. Ich fänds einfach nur schön, wenn sie sich mal n Paar Schuhe extra kaufen könnte und ein bißchen mehr Extras an Lebensmitteln leisten könnte.
Ist jemand da kundig? Gerne als pn.
Ich seh da eine Chance, wenn die 3000 dem erlaubten Vermögen zugeschlagen werden sollen, das dann ja auch der Altersabsicherung dienen soll. Das nicht anzurechnende erlaubte Vermögen ist altersabhängig.
Den Lottogewinn gegenüber der ARGE zu verschweigen, halte ich für keine gute Idee. Ihr könnt euch das klar machen, indem ihr fiktiv annimmt, ein Hartzi hätte nicht 3000, sondern eine Million gewonnen. Darf er den Gewinn 1 Mio verschweigen? Darf er nicht.
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Re: Ich frage - wer kennt die Antwort?
Danke, Mauli. Es scheinen wohl Wiesenstäublinge zu sein!Maulwurfshaufen hat geschrieben:Hallo Button, Deiner Beschreibung nach sind die Kugeln Boviste. Google mal Bovist und such Dir den passenden aus.
http://www.pilzewelt.de/gallery/display ... d=621#im=0
Find das so lustig, wie sie einen großen Kreis bilden, als hätte sie jemand so aufgestellt!
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- Vidya Venn
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Re: Ich frage - wer kennt die Antwort?
Meine Freundin ist 79 Jahre alt, d.h. sie bezieht zu ihrer Minimalrente 220€. Wenn sie noch von der ARGE Geld bekäme, würde sie das sicher nicht verschweigen wollen. Sie ist sowieso so gestrickt, dass sie es sicher angibt, wenn sie das muss. Eine Vorinformation wäre einfach hilfreich.
Ich wiederum muss ehrlich zugeben, dass ich gerne möchte, dass sie ein wenig mehr hätte.
Ich wiederum muss ehrlich zugeben, dass ich gerne möchte, dass sie ein wenig mehr hätte.
Re: Ich frage - wer kennt die Antwort?
Na ja, ich glaub daß bei so einer Rentnerin eher, wenn es nicht ok war, die 3000 zu verschweigen, daß es dann darauf hinausläuft, daß die 3000 dann zurückgezahlt werden müssen. Das wird dann später eine entsprechende monatliche Kürzung geben. Mehr passiert glaub ich nicht. Falls doch, wird es dann bei einer gerichtlichen Entscheidung wohl eine Rolle spielen, wofür die 3000 verwendet wurden.
* Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern nur subjektive Meinung. *
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Re: Ich frage - wer kennt die Antwort?
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Zuletzt geändert von Buttonnose am Do 3. Okt 2013, 07:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ich frage - wer kennt die Antwort?
Ich kann mir z.B. vorstellen, daß die Oma die 3000 bunkert, für Notfall, und es nicht angibt. Weniger plausibel ist die 3000 dann mit mehr Kaffee und Kuchen usw. täglich zu verbrauchen, denn da ist ja klar, daß sich "Luxus" erlaubt wird.
Was bei Alten auch oft der Fall ist, daß die Medikamente benötigen, die von der Arge oder Krankenkasse nicht anerkannt werden. Auch da würde ich Chancen sehen, wenn das Geld in der Richtung verwendet wird.
Was bei Alten auch oft der Fall ist, daß die Medikamente benötigen, die von der Arge oder Krankenkasse nicht anerkannt werden. Auch da würde ich Chancen sehen, wenn das Geld in der Richtung verwendet wird.
Re: Ich frage - wer kennt die Antwort?
Erst mal vorab: Die Grundsicherung entspricht Harzt IV.
Zitat Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung:
Zitat Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung:
Daher kann man sich u. a. an der Entscheidung des LSG NRW vom 13.12.2010 orientieren:Als Grundsicherung wird in Deutschland eine aus Steuergeldern finanzierte Sozialleistung bezeichnet, die dem Sozialversicherungssystem (u. a. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) gegenübersteht. Im Sozialgesetzbuch (SGB) besteht eine Unterteilung in Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII sowie Arbeitslosenunterstützung und -förderung nach dem SGB II.
Dementsprechend gibt es die Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe (SGB XII):
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und
Hilfe zum Lebensunterhalt
sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II):
Arbeitslosengeld II (Alg II) und dazugehörend für Nichterwerbstätige (Kinder, Partner) das
Sozialgeld.
Die letztgenannten beiden Leistungen werden umgangssprachlich – wenn auch nicht korrekt und auch mit abwertender Tendenz – als „Hartz IV“ bezeichnet. In vielen Fällen wird diese Bezeichnung auch nur im Sinne von Alg II verwendet bzw. allein mit dieser Leistung gleichgesetzt.
Wer Grundsicherung bezieht, muss regelmäßig Kontoauszüge vorlegen. Spätestens dann gibt es Probleme, wenn es nicht gemeldet wurde. Wer sich anderes vorstellt, meint, man könnte bunkern, ist schlichtweg auf dem Holzweg. Ich habe vor meiner Rente 4 Jahre Hartz IV bezogen, weiß also, wovon ich schreibe.Die (...) Teilaufhebung der Leistungsbewilligung des Klägers für die Monate November und Dezember 2007 wegen des im Oktober 2007 zugeflossenen Lotteriegewinnes von 500,00 EUR ist - jedenfalls nach Abzug (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 03.12.2008 - L 25 B 2043/08 AS ER - info also 2009, 36) des für diesen Lottogewinn aufgewendeten Einsatzes von 15,00 EUR entsprechend dem angenommenen Teilanerkenntnis vom 13.12.2010-rechtmäßig.
(...)
Durch den Zufluss des Lotteriegewinns von 500,00 EUR im Oktober 2007 ist eine wesentliche Änderung im Sinne des § 48 SGB X eingetreten, insofern der Kläger durch den Zufluss des Lotteriegewinns Einkommen erzielt hat, das jedenfalls in Höhe von 485,00 EUR zu berücksichtigen war.
- Vidya Venn
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