Verbindlichkeit von Bestellungen

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Okapia
Beiträge: 109
Registriert: Mi 3. Jan 2007, 17:53

Verbindlichkeit von Bestellungen

Beitrag von Okapia »

Ich würde gern mal Eure Meinung dazu hören, wie Ihr die Verbindlichkeit von Bestellungen hier bei bl oder auch allgemein seht.
Hatte in letzter Zeit mehrere Stornierungen (Storno gewünscht, bzw. nicht gezahlt) und es ärgert mich einfach, wenn man eine Bestellung erhält und dann ganz kurz danach oder auch nach ein paar Tagen stornieren soll.

Was geht denen in den Köpfen vor, warum bestellen diese Leute und dann 3 Stunden später "ach nee, will ich doch nicht mehr".
Meines Wissens ist ein bl-Verkauf doch eine rechtsverbindliche Bestellung/Kauf. Ich weiss, daß es nichts bringt, auf dem Verkauf zu beharren.
Aber rein technisch gesehen würde ichs gern mal wissen.
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spiralnebel111
Beiträge: 10946
Registriert: Sa 13. Nov 2010, 17:50
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Re: Verbindlichkeit von Bestellungen

Beitrag von spiralnebel111 »

Ich schließe mich dieser Frage an. Bitte um Stornierung oder einfach nicht zahlen. Ich habe noch nie so viel storniert, wie in den letzten Wochen.
Ich hätte wirklich Lust da mal einzuklagen. :?
mausi44
Beiträge: 1597
Registriert: Fr 30. Dez 2011, 20:01

Re: Verbindlichkeit von Bestellungen

Beitrag von mausi44 »

Das ist wahrlich ein Phänomen in letzter Zeit und nicht nur hier auf der Plattform.
Wenn man die Bewertungen bei anderen Plattformen liest,sind die Käufer nicht mehr das,was sie mal waren.
Bestellen drauf los,obwohl sie kein Geld haben oder nur am Meckern sind.
Wünsche euch trotzdem Erfolg und auch nette Käufer.
Ich genieße noch meine 2 Tage Resturlaub und ärgere mich nicht...
Wandsbek
Beiträge: 111
Registriert: So 21. Okt 2018, 18:47

Re: Verbindlichkeit von Bestellungen

Beitrag von Wandsbek »

Keine Chance für Händler

"Daraus könnte nun geschlossen werden, dass der Widerruf selbst auch erst nach der Lieferung erfolgen kann. Das ist allerdings ein Irrtum. Nach den §§ 312g und 355 BGB entsteht das Widerrufsrecht nämlich in dem Moment, in dem die Kundschaft eine Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtet ist, abgegeben hat. Das ist bereits mit der Abgabe der Bestellung der Fall."

https://www.onlinehaendler-news.de/e-re ... -lieferung
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Okapia
Beiträge: 109
Registriert: Mi 3. Jan 2007, 17:53

Re: Verbindlichkeit von Bestellungen

Beitrag von Okapia »

Ich lieeeeeebe Juristendeutsch! :wink: Aber danke, das ist aussagekräftig.

Der Kunde darf also genauso wankelmütig sein, wie Oma mitten auf der Straße an der Ampel umdreht und zurückläuft...
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