Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

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crook
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von crook »

"Bei einer anderen Onlineplattform - so las ich es neulich - muß man sogar seinen Personalausweis in Kopie vorlegen, um eine Registrierung zu erfüllen."

Das wird langsam ein Fall für den Datenschutzbeauftragten.

https://www.haufe.de/compliance/recht-p ... 10974.html
crook
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von crook »

"In Schweden ist sogar die Bezahlung auf dem Flohmarkt bargeldlos"

Im Zusammenhang mit dieser Steuer-ID sollte auch dem letzten Naivling klar werden, welche Brisanz mit der Forderung nach einer Bargeldabschaffung damit verbunden ist.

Zumal es in diesem Land Richter gibt, die eine solche Rechtssprechung ermöglichen (und damit durchkommen):
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koel ... 20818.html

Hintergrund: Foto von Fototapete verletzt Urheberrecht des Fototapeten-Fotografen
crook
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von crook »

"Warum soll jemand ein Geschäft machen mit einem fremden Werk - und das unentgeltlich ?"

Ich kann da kein Geschäft erkennen. Außer bei skrupellosen Abmahnanwälten, die ja hier auf booklooker auch schon ihr Unwesen getrieben haben.

"Der Kläger heißt Cama Ventures. Das ist die kanadische Firma des deutschen Fotografen Stefan Böhme. "Stefan Böhme ist Fotograf, Künstler und Unternehmer. Er reist an die schönsten Orte der Welt und hält dort hauptsächlich Food (sic), Landschaften und Architektur mit der Kamera fest. Er lebt mit seiner Familie auf Bali, Koh Samui und Mallorca", beschreibt er sich in einem Online-Shop. Böhme lässt am LG Köln mehrere Klagen gegen deutsche Fototapetenurheberrechts-Brecher führen, die nach Abmahnung nicht gezahlt haben."

https://www.heise.de/news/Urteil-Fotota ... ml?seite=2
crook
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von crook »

@Neue Sachlichkeit.

"Offen ist, wie das LG Köln bei rein privater Nutzung entschieden hätte, beispielsweise beim Upload einer vor einer Tapete aufgenommenen Szene des Familienlebens. Grundsätzlich unterscheidet der Beiwerk-Paragraph nicht zwischen kommerziell und privat."

Vielleicht sollten sie sich den Artikel nochmal in Ruhe durchlesen.
crook
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von crook »

Noch was zur Meldepflicht gefunden:

"Die Betreiber der Plattformen müssen dem Gesetz zufolge die Informationen ihrer Nutzer auf Plausibilität prüfen. Hat das Bundeszentralamt für Steuern Zweifel an der Richtigkeit der Daten, kann es vom Anbieter eine Berichtigung und Bestätigung durch ein gültiges, von einer Behörde erteiltes Indentifikationsdokument oder eine aktuelle steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung der Nutzer verlangen. Legt ein Nutzer auch nach zwei erneuten Aufforderungen die verlangten Informationen nicht vor, muss ihn der Betreiber spätestens 180 Tage nach der ursprünglichen Anfrage sperren und dafür sorgen, dass eine erneute Registrierung nicht möglich ist. Erst wenn die Nutzer die Informationen geliefert haben, dürfen sie auf den Portalen wieder handeln."

DIE WELT, 01.02.2023, Nr. 23, S. 10 / Ressort: Wirtschaft
Montgomery
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Montgomery »

booklooker.de hat geschrieben: Mi 22. Feb 2023, 16:51 Hallo,

Informationen für private Verkäufer von uns zum Thema:
https://www.booklooker.de/faq/steuer-privatverkauf/197

Es wird in den Medien leider aktuell sehr viel Panik verbreitet nach dem Motto "jeder der im Jahr 30 Bücher verkauft muss demnächst Steurn zahlen". Dem ist nicht so. Einen guten unaufgeregten Artikel zum Thema gibt es hier:
https://www.bayerische-staatszeitung.de ... opPosition

Verkäufer, die im Kalenderjahr die Grenze von 30 Artikeln *oder* 2.000 EUR überschreiten, werden von uns automatisch über die notwendigen Schritte informiert. Es bleiben dann 6 Monate Zeit, die erforderlichen Daten (Geburtsdatum & Steuer-ID) bei uns zu hinterlegen. Erst wenn nach Ablauf dieser Frist die Daten nicht vorliegen, können wir keine Bestellungen mehr übermitteln.

Schönen Gruß
das Team von booklooker.de
Danke für die Klarstellung. Verständnisnachfrage: gilt die Meldepflicht nun ab dem 30. oder erst ab dem 31. Verkauf?

- Denn es heißt oben: "Verkäufer, die im Kalenderjahr die Grenze von 30 Artikeln... überschreiten" --> ab dem 31. Verkauf!

- in den "Informationen für private Verkäufer von uns zum Thema" dagegen: "Allerdings sind wir als Plattform dazu verpflichtet, ab einer gewissen Grenze (ab 30 Bestellungen ... über unsere Plattform) auch von privaten Anbietern --> ab dem 30. Verkauf!

Was stimmt? Im o.g. Artikel der Bayrischen Staatszeitung heißt es: "Gemeldet werden muss, wenn mehr als 30 Verkäufe im Jahr zustande gekommen sind oder wenn mehr als 2000 Euro Umsatz erwirtschaftet wurden."

Ist die magische Grenze, die über Meldung und Nichtmeldung entscheidet, die 29 (ab dem 30. Verkauf) oder die 30 (ab dem 31. Verkauf)?
Montgomery
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Montgomery »

neueSachlichkeit hat geschrieben: So 26. Feb 2023, 16:03 Anwort: ab 30 !

siehe Anwendungserlaß des Finanzministeriums vom 2.2.23
Danke, @neueSachlichkeit! :D Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...
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Aristo
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Aristo »

Ich bin jetzt (Stand 6.3.) bei 28 Verkäufen mit Summe ~90 Euro in diesem Jahr.
Hochgerechnet werden es vielleicht 160-180 Verkäufe mit max. 5-600 Euro.
Bin ich jetzt Großkapitalist und muss das versteuern? Sollte ja jedem klar sein, dass man davon weder leben kann noch sich eine goldene Nase verdient ... zumal ich das privat mache und für einen guten Zweck.
Gruß - Aristo

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Meine Angebote bei booklooker für den guten Zweck (Tierschutz in Griechenland) - schaut gern rein!
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spiralnebel111
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von spiralnebel111 »

Unsinn. Es ist überhaupt kein "Geschäftsmodell". Es ist der Versuch für einen guten Zweck Geld zusammenzukratzen, und die Spender sind Helfer. So wie zum Beispiel bei einem Kirchenbasar, oder wenn Pfadfinder Weihnachtsbäume schlagen und verkaufen.
Ich habe auch schon Bücher verkauft, die ich zum Geburtstag geschenkt bekommen habe, die mir nicht gefielen, und die ich einfach nicht behalten wollte. Muß ich die dann wegschmeißen? Oder einem anderen Familienmitglied zu Weihnachten schenken?
Waraegergarde
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Waraegergarde »

@ neue Sachlichkeit
Ich teile ihre rechtliche Einschätzung des Aristo-Geschäftsmodells.

Wie schätzen Sie denn mein "Geschäftsmodell" ein:

In 20 Jahren ca. 2800 Verkäufe von Büchern, die wir als Ehepaar teils neu, teils gebraucht gekauft haben.
Die Bücher wurden gekauft, um sie selbst zu lesen und mit dem anschließenden Verkauf wurde der Nachschub finanziert.
Das wären bei 2 Personen zusammen ca. 12 Bücher pro Monat.

Bei manchen Büchern überstieg der Verkaufspreis den Einkaufspreis, bei vielen nicht. Der "Umsatz" liegt bei ca. 1200 € / Jahr.

Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht, aber es werden permanent Bücher zum Verkauf angeboten, was ja auf ein Gewerbe hindeutet.

Würde ich als gewerblich eingestuft werden, hätte ich ein Steuersparmodell, da ich dann alle Bücherkäufe eines Jahres gegen alle Bücherverkäufe eines Jahres rechnen würde und so immer Verluste erzielen würde.
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spiralnebel111
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von spiralnebel111 »

Wenn das so ist, wieso wird überhaupt zwischen privat und gewerblichem Verkauf unterschieden. Ich finde das sehr verwirrend.
Alsterperle
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Alsterperle »

Wäre jetzt noch mal gut zu wissen, welcher PARTEI wir diesen ganzen
Schwachsinn zu verdanken haben. Die brauchen wir nicht wieder wählen.
Wandsbek
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Wandsbek »

@neue Sachlickeit

Gewerbesteuer beginnt aber erst ab 24500 Euro Gewinn. Da muß ein alter Mensch schon viel Buch verkaufen um pflichtig zu werden.

Interessanter ist, daß die meisten Gewerbeausgaben mit 19% Umsatzsteuer belegt sind, der Buchverkauf jedoch nur mit 7%.

Beispiel: Händler A zahlt 1000 Euro netto an andere Gewerbetreibende (Miete Umsatzsteuerpflichtig, Plattformen, Telekommunikation, Verpackung, Bürokram) , mit Umsatzsteuer also 1190 Euro. (Er hat 190 Euro Umsatzsteuer gezahlt).

Er nimmt 2000 Euro Brutto ein, wovon er 7% Umsatzsteuer zahlen muß (130,84 Euro). Er erhält die Differenz von 59,16 Euro vom Finanzamt erstattet.
Abhängig von der Kostenstruktur kann es also bei Büchern durchaus lohnend sein auch als Kleingewerbler für die Umsatzsteuer zu optieren.

Wie sich der Gewinn dann bei der Einkommenssteuer auswirkt ist natürlch eine andere Frage.
Wandsbek
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Wandsbek »

Gewerbe nicht angemeldet = Ordnungswidrigkeit, höchstens 1000 Euro Kosten. Wenn Finanzamt fragt, wahrheitsgemäß erklären, daß man so aus Spaß und als Hobby angefangen hat und jetzt wegen der enormen Perspektiven (da kann man ja, wenn man sich anstrengt 400 Euro im Jahr verdienen) in die Vollen gehen möchte.

IHK Zwangsmitgliedschaft (Sau--Ärgerlich und einer der Hauptgründe für meine Staatsferne) je nach Bundesland. Geht bei Gewinn größer als 5200 Euro in Hamburg mit 10 Euro los und steigert sich dann.

Krankenkasse ist ein weites Feld, wo sich je nach politischer Wetterlage immer mal was ändert. Im Moment:
https://selbststaendigkeit.de/existenzg ... rsicherung
Immer drauf achten, daß die Kriterien zur Nebenerwerbstätigkeit erfüllt sind.

Sonstige Sozialversicherung gildet für Gewerbetreibende nicht. Nur drauf achten, daß wegen extremer Gewinne nicht Witwen- und Waisenrenten oder Erwerbsminderungsrenten gekürzt werden.

Berufsgenossenschaftspflicht nur wenn Gewerbe mit Publikum oder Angestellte.

Elster-Abgabepflicht ist easy. Einmal das Formular für die EÜR (Einkommenüberschußrechnung) durcharbeiten und dann Einnahmen und Ausgaben tabellarisch so erfassen, daß sie in die Kästen passen. Am Jahresende die Tabelle rechnen lassen und die Zahlen ins Formular eingeben.

Aber keine Angst, EU, Digitalisierung, Datenschutz und Umweltwahn werden noch viele Möglichkeiten zur Verkomplizierung finden. Dann gibts eine App und Sie können ganz einfach, Sie müssen nur und dafür brauchen sie natürlich ein neues Gerät, aber damit können Sie dann auch.......
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