Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

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mausi44
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von mausi44 »

muessiggaenger hat geschrieben: So 8. Jan 2023, 07:54 Reale Flohmärkte habe ich schon vor Jahren aufgegeben. Hohe Standmieten und seit Momox und Co. auch kaum mehr vernünftige Preise bei Büchern zu erzielen. Dafür tue ich mir die Schlepperei und Ein- und Ausräumen plus auch noch ordentliches Verräumen nicht mehr an. Ich glaube, die Zeit für gebrauchte Bücher ist wohl so gut wie vorbei. Den - vorerst - letzten Sargnagel verpasst hat die immense Portoerhöhung bei gleichzeitiger Größenbegrenzung der Sendung. Seitdem biete ich auch hier nichts mehr an. Meine Restbestände werden wohl nach und nach in öffentlichen Bücherschränken verschwinden.
Für CDs ist booklooker nicht die richtige Plattform - die Erfahrung musste ich auch machen.
Da bin ich ganz deiner Meinung!
Alles wird nur noch verramscht.Dicke gebundene Bücher stelle ich hier fast gar nicht mehr rein,seit die Maße so drastisch reduziert wurden.
Von meinen 35 Büchern habe ich nur noch 16 zur Zeit gelistet,die anderen gelöscht,weil sie nicht mal angeschaut wurden.
ohnenamen
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von ohnenamen »

Oh je, da ist wieder einmal was "Schönes" losgelassen.
Da ich bisher nicht so richtig verstanden habe, wer was zu tun hat und welche "Höhen" gelten, habe ich "geforscht". Und da fand ich eine klar und deutliche Information bei
www.berliner-zeitung.de/news/ebay-etsy- ... -li.304018
Danach siehr es nicht ganz so schlimm aus, außer, dass man besser alles selbst schriftlich festhält.
mausi44
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von mausi44 »

ohnenamen hat geschrieben: Mo 9. Jan 2023, 08:10 Oh je, da ist wieder einmal was "Schönes" losgelassen.
Da ich bisher nicht so richtig verstanden habe, wer was zu tun hat und welche "Höhen" gelten, habe ich "geforscht". Und da fand ich eine klar und deutliche Information bei
www.berliner-zeitung.de/news/ebay-etsy- ... -li.304018
Danach siehr es nicht ganz so schlimm aus, außer, dass man besser alles selbst schriftlich festhält.
Mich stört nur die Zahl 30 Stück pro Jahr! Mit der Gesamtsumme kann ich leben.
ohnenamen
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von ohnenamen »

Ja das stört mich eigentlich auch.
Aber da ich persönlich schon vom FA "durchleuchtet" wurde (vor der neuen Bestimmung) halte ich meine Umsätze schriftlich fest.
Gut, z. Zt. sind es wenige, auch wenn ich noch auf anderen Plattformen unterwegs bin (z. Bsp. hood.de).
mausi44
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von mausi44 »

ohnenamen hat geschrieben: Mo 9. Jan 2023, 08:33 Ja das stört mich eigentlich auch.
Aber da ich persönlich schon vom FA "durchleuchtet" wurde (vor der neuen Bestimmung) halte ich meine Umsätze schriftlich fest.
Gut, z. Zt. sind es wenige, auch wenn ich noch auf anderen Plattformen unterwegs bin (z. Bsp. hood.de).
Ich drucke mir hier die Rechnungen von Booklooker eh aus.
Bin ja gespannt,wann wir Privaten genaueres von Booklooker hören.
Buchkennerin
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Buchkennerin »

Schade, noch mehr Bürokratie und Überwachung der privaten Verkäufer.
Schaden wird auch Booklooker nehmen, denn diese Plattform wirbt ja mit Preisen ab 0,25 EUR. Diese Angebote werden weniger werden und somit auch die Vielfalt und Attraktivität der Plattform. Man kann zwar darüber streiten, ob Angebote von 0,25 EUR/Buch wirtschaftlich sind, doch dafür gibt es ja die privaten Verkäufer/Bücherfreunde, die keinen Gewinn erzielen müssen, sondern Bücher auch zu symbolischen Preisen verkaufen können.
Ich gehöre dazu. Mir tut es einfach leid, ein gut erhaltenes Buch in die Tonne zu werfen, auch die öffentlichen Bücherschränke sind keine Option für mich, da dort die Transparenz z. B. die Suchfunktion des Internets fehlt. Gerade das ist - aus meiner Sicht - die Stärke dieser Plattform: Ich kann einen ganz bestimmten Titel zu einem bestimmten Preis suchen.
Einerseits privilegiert der Gesetzgeber die Warengruppe Bücher (ermäßigte Mehrwertsteuer), andererseits behandelt er sie wie ein Luxusgut. Wenn ich also 30 preisgünstige Bücher pro Jahr verkaufe (30 x ca. 3-4 EUR = 120 EUR), gerate ich für 120 EUR Umsatz in den Fokus des Finanzamts, verkaufe ich ein Brillantcollier für 1999 EUR, lässt mich der Fiskus in Ruhe.
Die Frage ist ohnehin, wie hoch der Durchschnittspreis der durch private Verkäufer verkauften Bücher ist. Bei einem Durchschnittspreis von 5 EUR/Buch (Das ist meine Vermutung) müsste man schon 400 Bücher pro Jahr verkaufen, um den steuerrelevanten Betrag von 2000 EUR zu überschreiten. Auf private Verkäufer dürfte das selten zutreffen, es sei denn, sie lösen gerade die Bibliothek eines verstorbenen Angehörigen auf.
Fazit: Booklooker sollte sich dafür einsetzen, dass auch beim Wiederverkauf der Status des Buches als schützenwertes Kulturgut erhalten bleibt, so dass Bücher auch weiterhin privat zum kleinen Preis weitergegeben werden können, ohne dass der private Buchverkäufer wegen z. B. 120 EUR Umsatz bei Booklooker eine Steuererklärung abgeben muss.
mausi44
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von mausi44 »

Für mich ist der öffentliche Bücherschrank auch nicht wirklich eine Option,nur zum reinstellen.Selten finde ich da was für mein Genre.
Habe mir heute hier bei Booklooker einen Krimi für 8,-€ gekauft mit selbst gemachtem Foto und sehr netten Kontakt zur Verkäuferin.Gleich bezahlt und Buch ist schon unterwegs zu mir.
Oft sehen die Bücher dort aus wie vom Müll,sowas fasse ich nicht an.
Erst heute wieder waren da nasse Plüschtiere drin,die vorher wohl draußen bei Regen im nassen Karton darunter gelegen haben.
Meine reingestellten Bücher sind oft schnell weg,da ich meine Sachen schone.Mich freut es,wenn es noch Abnehmer gibt.
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spiralnebel111
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von spiralnebel111 »

Ich werde mich nicht abbringen lassen. Wir werden sehen, was tatsächlich passiert. Wer soll denn all die Fakten sichten? Es müssen dann ja auch die Unkostenbelege und so weiter bearbeitet werden? Was ich einnehme spende ich sowieso, ich muß dann eben ab sofort Spendenquittungen sammeln.
Aber ich knurre: Gibt es keine dicken Fische zu fangen? (Antwort: Doch, natürlich, aber...) :evil:
mausi44
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von mausi44 »

spiralnebel111 hat geschrieben: Di 10. Jan 2023, 07:01 Ich werde mich nicht abbringen lassen. Wir werden sehen, was tatsächlich passiert. Wer soll denn all die Fakten sichten? Es müssen dann ja auch die Unkostenbelege und so weiter bearbeitet werden? Was ich einnehme spende ich sowieso, ich muß dann eben ab sofort Spendenquittungen sammeln.
Aber ich knurre: Gibt es keine dicken Fische zu fangen? (Antwort: Doch, natürlich, aber...) :evil:
Doch.Die dicken Fische gibt es haufenweise bei Ebay mit teuren Handys,Haustieren als"Privatzüchter"usw.Aber den großen Betrügern passiert eh nichts weiter. :evil:
Ich liste momentan wieder was ein...
Gestern ein Buch eingestellt und wurde gleich gekauft. :mrgreen:
jak
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von jak »

Nochmal zum Kern.
2000 Euro ist eine Summe, die eben gesetzt sind. Das ist ok. Es hätten 1500 oder 3000 sein können. Gut, irgendwas muss festgelegt werden. Und ich halte 2000 Euro für realistisch und deshalb nachvollziehbar, um private Verkäufe abzugrenzen.

Was ja interessant wäre: warum wurde die Anzahl der Verkäufe überhaupt begrenzt? Mit welchem Ziel? Wenn wir das wissen, lässt sich vielleicht auch eher erahnen, wie die Finanzämter das Gesetz tendentiell auslegen werden.
mausi44
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von mausi44 »

jak hat geschrieben: Di 10. Jan 2023, 12:53 Nochmal zum Kern.
2000 Euro ist eine Summe, die eben gesetzt sind. Das ist ok. Es hätten 1500 oder 3000 sein können. Gut, irgendwas muss festgelegt werden. Und ich halte 2000 Euro für realistisch und deshalb nachvollziehbar, um private Verkäufe abzugrenzen.

Was ja interessant wäre: warum wurde die Anzahl der Verkäufe überhaupt begrenzt? Mit welchem Ziel? Wenn wir das wissen, lässt sich vielleicht auch eher erahnen, wie die Finanzämter das Gesetz tendentiell auslegen werden.
Die Anzahl der erlaubten Sachen macht einen ganz kirre. :x
Keiner kann was genaues sagen.
Booklooker selbst klärt auch nicht richtig auf. :x

"Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet."

Die Betonung liegt auf dem Wort:oder
jak
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von jak »

Ich entdecke gerade eine Petition gegen das Gesetz:

https://www.openpetition.de/petition/bl ... t-gemeldet

Bitte im eigenen Umfeld verbreiten und unterschreiben!

@Booklooker: Ggf. könnte auch Booklooker, sofern die Sache etwas klarer ist, eine Stellungnahme/Pressemitteilung dazu herausgeben? Klasse wäre natürlich eine große gemeinsame Pressemitteilung/Stellungnahme verschiedener Plattformen, die normalerweise in Konkurrenz zueinander stehen. Das macht bekanntermaßen großen Eindruck und könnte zielführend zum (ggf. sogar wirtschaftlichen) Erhalt der Plattformen sein.
crook
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von crook »

Den Petitionstext finde ich nicht gelungen . Leider.
Wandsbek
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Wandsbek »

Ich muß leider auch sagen, die Petition geht so nicht.
Erstmal ist ja nur klar, daß gemeldet werden muß. Wer, wann, weshalb deswegen zu welcher Steuer herangezogen wird und ob und welche Pflichten für den Verkäufer entstehen, wird nicht kommuniziert.

Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Sondersteuer Internetverkauf, Umweltsteuer für Inverkehrbringen, Rentner-Plattform-Sonderabgabe, Schönes-Familien-Recycling-Förderungsgesetz mit der Möglichkeit beim Verkauf von Kinderklamotten den Verlust steuerlich geltend zu machen?

Man weiß es nicht. Erstmal werden Daten gesammelt und dann wird, da bin ich fast sicher, etwas unsagbar Dämliches in Angriff genommen (aber EU-harmonisiert, umweltschonend, sozial gerecht, wegweisend, familienfreundlich und laktosefrei).

Erstmal würde ich Pivatverkäufern raten, machts vorsichtshalber wie Gewerbetreibende. Buchführung über Verkäufe, Rechnungen sammeln (nicht nur für Ankäufe, auch für Porto, Briefpapier, Internet, Plattformgebühren, Verpackung, Buchreparaturspezialkleister, hauptsache viel Klein-Klein, damit der Prüfer auch was zu prüfen hat (schon aus Trotz). Wenn dann mal einer fragt, unbeschwert Auskunft geben.
jak
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von jak »

crook hat geschrieben: Di 10. Jan 2023, 15:46 Den Petitionstext finde ich nicht gelungen . Leider.
Ja, die Perspektive ist eine ganz andere. Und was hier im BL-Forum der Kern ist, spielt dort keine Rolle.
Ich würde das dort ansprechen, mit Begründung. Das könnte doch mit einfließen! Es geht jetzt m.E. erstmal darum, dass das Thema auf's Tableau kommt. Wenn niemand etwas sagt, bleibt auf jeden Fall alles wie gehabt.

Du kannst m.W. auf openpetition auch Kommentieren/argumentieren, ohne zu unterzeichnen. Die Unterstützung, wer unterzeichnet, kann auf jeden Fall später auch wieder zurückgezogen werden.

Aber wie gesagt, ich habe die Petition nicht iniitiert, hätte sie auch ganz anders argumentiert, wollte sie hier aber nicht vorenthalten und denke, es ist gut, sich jetzt erstmal allerlei Optionen auf unsere Tische zu holen :)
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