Gilt schriftliche Verlagszusage?

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Jane22
Beiträge: 4
Registriert: Sa 11. Jun 2022, 21:24

Gilt schriftliche Verlagszusage?

Beitrag von Jane22 »

Guten Abend,

ich hätte noch eine Frage: Wenn ein Verlag einem per Email schon zusagt (plus umgefährem Publikationsdatum), dass er den Text gerne publizieren würde, kann man das beim Wort nehmen?
Auch wenn der Verlag danach die weiteren Ausführungen aus Belastungsgründen erst einmal nicht schickt?

Muss man mit Verlagen einfach Geduld haben und kann es sein, dass sie sich nicht wie vereinbart binnen Tagen oder ein paar Wochen melden, sondern dass es halt mal ein paar Monate dauert?

Irgendwie ist das schon die zweite Erfahrung mit einem Verlag, bei der ich mich wundere...

Irgendwann entscheide ich mich doch lieber für Selfpublishing. Immerhin scheint mein Text ja grundsätzlich bei ein paar Menschen Interesse zu erwecken.
surfzocker
Beiträge: 633
Registriert: Mo 21. Nov 2011, 03:58

Re: Gilt schriftliche Verlagszusage?

Beitrag von surfzocker »

Hallo Jane,

vom Grundsatz her sind abgegebene Willenserklängen via Mail ebenso rechtlich gültig, (§126 b BGB), wie schriftl. Vereinarungen auf Papier oder (nachweisbare) mündliche Absprachen.
Der Unterschied liegt in der rechtlichen Verbindlichkeit. und Gerichte entscheiden fallweise.

Und natürlich kommt es immer darauf an, ob bzw was zugesagt wurde.
Formulierungen im Konjunktiv (würde, hätte, könnte) werden vermutlich zuviel Spielraum lassen, um rechtliche Relevanz zu erkennen.

Mein Tipp: Nimm mit Deinem Geschäftspartner Kontakt auf und bitte freundlich, aber sicher, um verlässliche Angaben.
Jane22
Beiträge: 4
Registriert: Sa 11. Jun 2022, 21:24

Re: Gilt schriftliche Verlagszusage?

Beitrag von Jane22 »

Vielen Dank für deine Antwort!

Mittlerweile habe ich eine Rückmeldung erhalten und wir haben telefoniert. Es hat sich soweit erst einmal alles geklärt. (zumindest mit einem der Verlage)
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