Registrierung beim Verpackungsregister

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Sensenmann
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Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von Sensenmann »

Aus aktuellem Anlass würde ich mich gern mit anderen austauschen, die vom Registrierungsprozedere bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) auch verunsichert sind.

Ich halte es a) für ein in dieser Form unnötiges Bürokratiemonster, b) für arg verwirrend und c) für nichttransparent.

Nach ziemlich wachem Registrierungsverlauf wurde mir schnell die Bestätigung zugesandt, nach der ich als "Hersteller" geführt werde.

Eine erste E-Mail-Nachfrage meinerseits wurde auch schnell beantwortet, allerdings nicht von einer Person, sondern von einem (sagt man so?) BOT, der offenbar auf die Schlagworte in meiner Frage reagierte. Laut dieser Antwort werde ich tatsächlich als Hersteller geführt, was aber nicht automatisch bedeutet, dass ich ein Hersteller bin. Aha. Technik der Welt!

Was ich noch nirgends auf den LUCID-Seiten fand, sind echte Aussagen zu Kosten, die nun auf die Registrierten zukommen.
Gestolpert bin ich aber zum Beispiel darüber, dass es keine Bagatellregelungen gibt - was heißt, dass zur Zeit jede*r Handeltreibende mit Verpackungsaufkommen irgendwie zur Kasse gebeten werden wird. (Vermute ich.) Und wenn das so ist, wird irgendwann die Frage aufkommen, warum ein Antiquar mit gehobenem Angebot, der hin und wieder ein Buch verschickt, für seinen Gebrauch von Verpackungen bezahlen muss, wohingegen manche Privatanbieter, die öfter mal ihre niederpreisigen Artikel verschicken, davon verschont bleiben sollen.

Auch den Mehrfachgebrauch von Verpackungen, wie er bei Versand-Buchverkäufer*innen mit kleinen Verkaufszahlen durchaus üblich und absolut richtig ist, habe ich als Stichwort noch nicht gefunden.


Wie geht es euch (Betroffenen) damit?
Versteht ihr die ganze Geschichte anders?
Besser?
Anders schlimm?

Ich würde gern meine gestrige innere Ruhe wiederfinden ...

:roll:
A S
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Re: Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von A S »

Hallo Sensenmann,

hier ist alles ausführlich beschrieben:
https://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsgesetz.html

A S
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Sensenmann
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Re: Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von Sensenmann »

Danke, A S, für deine Antwort.

Das ist das Erklärmonster, wie ich es auch bei LUCID finde.

Mir geht es aber mehr um die der ganzen Geschichte innewohnende Gleichmacherei von Sphären, die kaum gleichbehandelt werden können.

Ich bin ein Miniminimini-Unternehmer mit enem Taschengeldumsatz von durchschnittlich 500 EUR im Monat. Ich muss mich jetzt mit diesem Kram herumschlagen, der meine Möglichkeiten schon fast zu sprengen droht, weil ich die ganzen Begrifflichkeiten und ihre Erläuterungen kaum verstehe, also die Tragweite von dem einen oder anderen Kreuz, das ich machen MUSS, um überhaupt registriert zu werden, gar nicht erkenne kann. Dann stehen mir natürlcih die Haare zu Berge, wenn ich plötzlich erkenne, dass dieses System mich als "Hersteller" führt, obwohl ich nichts herstelle, absolut nichts. Warum das so sein muss, erklärt niemand. Einen Begriff versuche ich immer von seinem sprachlich erschließbaren Inhalt her zu verstehen. Das ist naturhaft, glaube ich. Wenn aber Begriffe auf den Kopf gestellt werden, und von mir Zustimmung zu Fragen verlangt wird, die ich eigentlich reihenweise mit "Trifft auf mich nicht zu." beantworten möchte, dann fühle ich mich meinem nächsten Hirnschlag nahen. Das ist irre.

Dabei handle ich seit Ewigkeiten so ökologisch, wie mir möglich ist. Ich recycle, ich spare, ich versuche in allen Zusammenhängen die Wirkung auf Natur und Umwelt zu beachten ... und dann so etwas.

Die großen Gesetzeausdenker vergessen oft, dass ihre gutgemeinten Bestimmungen für die kleinen Player schnell der k.o. bedeuten können, wenn sie keine Abstufungen in ihre Forderungen einbauen, die man sofort erkennen kann.

Werde ich verstanden, oder spinne ich?
A S
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Re: Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von A S »

Hallo Sensenmann,

da gibt es ein Kapitel "Begriffsbestimmungen":
https://www.it-recht-kanzlei.de/verpack ... chnitt_126

Zu "Hersteller" steht da:
"Gemäß. § 3 Nr. 14 VerpackG ist Hersteller derjenige Vertreiber, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Als Hersteller gilt auch derjenige, der Verpackungen gewerbsmäßig in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt. [...]"

Wenn du also z.B. neue Lupos kaufst und die Bücher damit versendet, giltst du als Hersteller.

Noch ein Zitat von weiter unten im Text:
"Hersteller" einer systembeteiligungspflichtigen Verpackung ist also derjenige, der das erste Mal diese Verpackung mit Ware befüllt. Beispiel: Im Falle der Befüllung eines Versandkartons mit einem bereits verpackten Produkt ist demnach der Online-Händler "Hersteller" im Sinne des Verpackungsgesetzes und ist damit grundsätzlich etwa zur Systembeteiligungspflicht verpflichtet.

A S
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Sensenmann
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Re: Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von Sensenmann »

Verstanden. Aber warum?
A S
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Registriert: Di 15. Okt 2013, 13:16

Re: Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von A S »

Gute Frage. "Erstinverkehrbringer" wäre verständlicher gewesen.
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Sensenmann
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Re: Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von Sensenmann »

Zum Beispiel.
Oder (Versand-)Händler*in.

Ich bekomme bei solchen Formulierungen immer das Gefühl, die machen den Sack so groß wie möglich, um ja niemanden zu vergessen, beid em man die Hand aufhalten kann.

Gut "Erstinverkehrbringer".
Wo finde ich einen Hinweis darauf, dass man sachlich seine erstinverkehrgebrachten Verpackungsmaterialien von denen unterscheiden kann, die als Recyclingmaterial mehrmals durch die Welt geschickt werden. Keine Angst, das ist jetzt nur eine in den Raum gestellte Frage. Denn das müssen die von LUCID sicher irgendwann beantworten. Gerade wir nutzen ja viele Materialien mehrfach. In ökologischer wie ökonomischer Absicht. Ich hoffe, das weiß die Gesetzgeber*in zu honorieren, indem es eben keine pauschalen Abrechnungen gibt im Sinne von: Soundsoviele Sendungen pro Jahr bedeuten soundsoviele Verpackungseinheiten, die Grundlage für die Abrechnung sind. Da wäre es doch viel einfacher, die tatsächlich von den echten Herstellern der Verpackungsmaterialien in Umlauf gebrachten Sachen angemessen zu besteuern, was an die Erwerber*innen von Verpackungskram weitergegeben wird und fertig.
Was wäre daran ungut?
Sensenmann
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Re: Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von Sensenmann »

P.S.
Sorry, dass es dich jetzt getroffen hat.
Aber die Teilnahme hier ist ja freiwillig. (Grinsesmiley)
A S
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Re: Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von A S »

Hallo Sensenmann,

die Grundlage für die Abrechnung ist eine Selbstauskunft, wieviel Verpackungsmaterial im kommenden Jahr voraussichtlich anfallen wird (aufgeteilt nach soundsoviel kg Papier, soundsoviel kg Kunststoff...).

Tatsächlich wäre es einfacher, die echten Hersteller zu besteuern. Dann fallen aber die ganzen aus dem Ausland eingeführten Verpackungen aus dem System.
Sensenmann hat geschrieben: Di 10. Mai 2022, 14:37 Sorry, dass es dich jetzt getroffen hat.
Aber die Teilnahme hier ist ja freiwillig. (Grinsesmiley)
:-)

A S
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Sensenmann
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Re: Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von Sensenmann »

Selbstauskunft, ja, hab ich kurz angelesen.
Wenn da nun jemand schwindelt? Dann geht die Umwelt kaputt.
Oh Gott ist das alles doof. Und aufwendig.

Muss jetzt andere Dinge des Lebens beackern.
Aber hat mir (fast) Spaß gemacht. Auf jeden Fall noch mal "Danke!"
querlesen-dortmund
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Re: Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von querlesen-dortmund »

Hallo Sensenmann,
in dem Link der IT-Kanzlei gibt es unter Punkt VI. auch Fragen und Antworten,
die mehrmals benutzte Verpackungen betreffen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist man beim Benutzen gebrauchter Verpackungsmaterialien zwar kein "Erstinverkehrbringer",
aber wenn man nicht weiß, ob die Vorbesitzer der verschiedenen Verpackuckungsmaterialien ihre Verpackungen lizensiert haben, könnte man ein Problem bekommen. Selbst alte Zeitungen, die als Zeitung unlizensiert sind, könnten als Füllmaterial lizenzpflichtig werden.
Rund 2300 Bücher, Hörbücher, Filme und Musik. Davon rund 1000 für jeweils 1,01 Euro.

Rabatt: Kaufe 5 und zahle für 4 / Versandkosten = Reales Porto + 10 bzw. 11 Cent pro Sendung.

https://www.booklooker.de/querlesen-dortmund
Sensenmann
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Re: Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von Sensenmann »

Ja, Frau querlesen-dortmund. Das finde ich auch haarsträubend.
Man würde dafür bestraft, dass man Altmaterialien als Verpackungshilfe nimmt. Es ist zu befürchten.
Sensenmann
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Re: Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von Sensenmann »

So. Die "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" (was für eine Bezeichnung!) führt mich nun
als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, obwohl ich nichts herstelle.

Zitate aus der Registrierungsbestätigung:

"Allgemeine Hinweise
Ihr Unternehmen wird gemäß § 9 Absatz 4 Satz 1 VerpackG als registrierter Hersteller von
systembeteiligungspflichtigen Verpackungen mit den Angaben Unternehmensname, Anschrift,
Telefonnummer und europäischer oder nationaler Steuernummer (Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer, Steuernummer) sowie den Markennamen gemäß der Anlage zu diesem
Bescheid, der mit diesem Bescheid vergebenen Registrierungsnummer und dem
Registrierungsdatum auf der Internetseite der Zentralen Stelle veröffentlicht."

und

"Berufs- und Funktionsbezeichnungen werden aus Gründen der besseren Lesbarkeit stets in der
maskulinen Form verwendet. Die Bezeichnungen umfassen jedoch jeweils Personen- und
Funktionsbezeichnungen jeglichen Geschlechts gleichermaßen."

Statt sich als quasi-Behörde der zeitgemäßen Gendersprache anzupassen achten sie auf "bessere
Lesbarkeit" ...

Warum achten die aber nicht zuerst einmal auf verständliche und logische Begrifflichkeiten in dem,
was sie da von uns Händler*innen wollen?

Ich bekomme Schnappatmung über so viel ... :shock:
Wandsbek
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Re: Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von Wandsbek »

Hallo Sensenmann,

solltest Du jemals in Versuchung kommen, ins Ausland zu verschicken, gibt es den Schnappatmungs-Overkill:

https://verpackungslizenz24.de/verpackungslizenz-eu/

Ich versuche gerade eine Liste der Länder zu erstellen, die ich zukünftig nicht mehr beliefern werde. Um Österreich ist es irgendwie schade, da ging ja doch einiges hin. Frankreich fliegt raus, Niederlande und Schweiz bleiben, Great Britain und Dänemark bleiben, Luxemburg ist weg vom Fenster........
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spiralnebel111
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Re: Registrierung beim Verpackungsregister

Beitrag von spiralnebel111 »

Ähem, sollte die EU (EWG) nicht ursprünglich dazu dienen so einen Wirrwarr zu entwirren???
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