Werbung für NS-Bücher enthalten

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Ermelin
Beiträge: 2
Registriert: Fr 12. Jan 2007, 17:07

Werbung für NS-Bücher enthalten

Beitrag von Ermelin »

Ich habe derzeit zwei Philologenjahrbücher aus den Jahren 1938 und 1939, die ich gern verkaufen möchte. Die Bücher enthalten reine Statistiken darüber, wie viele Lehrer in dieser Zeit in welchen Schularten eingestellt waren, etc. Da ich den Inhalt zumindest überflogen habe, weiß ich, dass darin keine nationalsozialistische Ideologie propagiert wird.
Auf den letzten Seiten findet sich jedoch Werbung für Bücher, die die nationalsozialistische Idee positiv darstellen, etwa Werbung für eine positiv dargestellte Biographie Hitlers oder für ein Werk über so genannte 'entartete Kunst'.
Kann mir jemand sagen, ob es rechtlich in Ordnung ist, diese Bücher zu verkaufen?

Danke im Voraus ;)
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terracotta
Beiträge: 1028
Registriert: Di 9. Mai 2006, 10:51
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Re: Werbung für NS-Bücher enthalten

Beitrag von terracotta »

Ermelin hat geschrieben:Auf den letzten Seiten findet sich jedoch Werbung für Bücher, die die nationalsozialistische Idee positiv darstellen, etwa Werbung für eine positiv dargestellte Biographie Hitlers oder für ein Werk über so genannte 'entartete Kunst'.
Kann mir jemand sagen, ob es rechtlich in Ordnung ist, diese Bücher zu verkaufen?
Absolut kein Problem; bl löscht auch nur Titel, die auf der Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien aufgeführt sind.
Gruß, terracotta
amasonib
Beiträge: 70
Registriert: Fr 22. Dez 2006, 19:31

Beitrag von amasonib »

Könntest Du denn nicht diese Seiten im Zweifelsfall überkleben oder sogar heraustrennen und dies entsprechend in der Beschreibung vermerken?

Grüße
amasonib
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terracotta
Beiträge: 1028
Registriert: Di 9. Mai 2006, 10:51
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Beitrag von terracotta »

amasonib hat geschrieben:Könntest Du denn nicht diese Seiten im Zweifelsfall überkleben oder sogar heraustrennen und dies entsprechend in der Beschreibung vermerken?
Das ist nicht nötig, da diese Bücher nicht als jugendgefährdend indiziert sind und es somit auch keinerlei rechtliches Problem gibt, sie öffentlich anzubieten.
Gruß, terracotta
Ermelin
Beiträge: 2
Registriert: Fr 12. Jan 2007, 17:07

Beitrag von Ermelin »

amasonib hat geschrieben:Könntest Du denn nicht diese Seiten im Zweifelsfall überkleben oder sogar heraustrennen und dies entsprechend in der Beschreibung vermerken?
Ich könnte die betreffenden Zeilen einfach mit Edding unleserlich machen, wenn es sein muss. Allerdings wäre mir etwas unwohl dabei, denn letztendlich ist es ein Dokument dieser Zeit, das eben genau SO gedruckt wurde.
Dazu sollte ich vielleicht sagen, dass diese Werbeanzeigen selbst keine volksverhetzenden oder rassistischen Inhalte haben. Mein Problem ist, dass sie für Bücher solcher Thematik werben und noch dazu auffordern, diese Werke doch mit der Jugend zu bearbeiten (Es ist schließlich ein Philologenjahrbuch, das sich vor allem an die damaligen Lehrer wendet).
Ist das nun legal? Andererseits sind diese beworbenen Bücher, falls sie tatsächlich so einen üblen Inhalt haben, dann ja auch auf dem Index und nicht zu bekommen...

Auf jeden Fall herzlichen Dank für eure beiden Antworten. Ich warte erstmal noch mit dem Einstellen der beiden Bücher, falls noch ein Einwand dagegen kommen sollte. Wenn nicht, dann hoffe ich einfach, dass es in Ordnung ist, sie anzubieten (Danke, terracotta ^^) - Letztendlich gehe ich davon aus, dass der Inhalt so staubtrocken ist, dass die Bücher mit den endlos langen Tabellen und Statistiken ohnehin nur für Leute interessant sind, die eine Arbeit zu dem Thema schreiben müssen. (Und die anderen hält der Preis ab, denn für das Geld kann man sicher auch einen schönen Kaffee trinken gehen und es steht jetzt auch nicht drin, woran sich Fans der rechten Szene sonderlich erfreuen könnten.)
elbroto

Beitrag von elbroto »

Trotzdem würde ich das in der Beschreibung unbedingt mit angeben; und sicherheitshalber doch vorab BL fragen.

Ich zum Beispiel der Verwandtschaft unter den Zigeunern hab wäre nicht begeistert davon, ohne vorheriges WissenNS-Propaganda zu sehen
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terracotta
Beiträge: 1028
Registriert: Di 9. Mai 2006, 10:51
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Beitrag von terracotta »

elbroto hat geschrieben:Trotzdem würde ich das in der Beschreibung unbedingt mit angeben;
Kann man so machen, muß man aber nicht. Solche Werbung war zu der Zeit üblich und ist daher nicht unbedingt erwähnenswert.
und sicherheitshalber doch vorab BL fragen.
Es ist absolut überflüssig, das bl-Team damit zu belästigen.
Gruß, terracotta
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Okapia
Beiträge: 109
Registriert: Mi 3. Jan 2007, 17:53

Beitrag von Okapia »

Ich versteh Euer Problem nicht!

Nicht in allen, aber in den meisten Bücher und auch Zeitschriften aus allen Zeiten ist Werbung. Und wenn ich mir ein Buch aus den Jahren 1933-1945 bestelle (und sei es nur ein Philologenjahrbuch), dann muß ich damit rechnen, daß da drin wohl auch Werbung für "andere" Bücher und Artikel gedruckt ist.

Wenn man so empfindlich ist, muß man das Objekt vernichten und nicht so viel darüber herumschwafeln.
Aber es soll Euch doch Geld bringen? Dann lasst es so, wie es ist!

Aber wenn Ihr das Buch vernichten wollt, seid Ihr nicht besser als die Bücherverbrenner von damals und auch nicht weit entfernt von der Zeit, die ach so PFUI ist.
Es ist Geschichte und damit muß man leben, denn man kann sie nicht ändern. Büchervernichtung ist auch Geschichtsverfälschung.

Ein mit Edding verunstaltetes oder sonstwie verziertes Buch mit herausgetrennten Seiten ist für mich nicht akzeptabel! Wenn ich ein Buch, daß nun mal in dieser Zeit gedruckt wurde, z. B. als 1. Aufl. haben möchte, dann will ich es auch so, wie es gedruckt wurde, und nicht mit herausgetrennten Seiten oder durchge-ixten Texten.

Bücher aus diesen 12 Jahren stellen ein Dokument einer schlimmen Zeit dar, und EBEN DESHALB muß man sie so lassen, wie sie sind und erhalten.
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Rollvieh
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Beitrag von Rollvieh »

Juristisch dürfte es auch kein Problem sein, denn das Buch, in dem diese Werbung enthalten ist, ist ja legal und steht auf keinem Index - und zwar so wie es ist! Inklusive der Werbung für andere Bücher, die womöglich auf dem Index stehen.
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Terry Pratchett
blokk
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Registriert: Mi 6. Dez 2006, 21:02
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Beitrag von blokk »

Denk ich mal auch. Sollte es trotzdem auf dem Index sein, wird sich booklooker schon melden
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