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Sendung geht auf dem Postweg verloren - wer haftet?

Verfasst: Mi 29. Nov 2006, 17:42
von Steven7
Was ist zu beachten - wenn die Sendung durch die Post verloren geht. Muss der Verkäufer - in dem Fall nicht gewerblich, sondern privat tätig - den Kaufpreis plus Versandkosten zurückerstatten? Oder nur den Verkaufspreis? Oder liegt das Risiko beim Käufer? :?:

Verfasst: Mi 29. Nov 2006, 17:55
von xenna
Normalerweise liegt das Risiko beim Käufer.
Man kann sich jedoch einigen, dass jeder die Hälfte des Verlustes trägt.

Re: Sendung geht auf dem Postweg verloren - wer haftet?

Verfasst: Mi 29. Nov 2006, 23:26
von Flachs
Steven7 hat geschrieben:Oder liegt das Risiko beim Käufer? :?:
Ja; er könnte beim Kauf auch auf versichertem Versand bestehen. Ab dem Moment der Einlieferung liegt die Verantwortung für die Sendung bei der Post, die jedoch nur für versicherte Sendungen entsprechend haftet.

Bevor man aber Überlegungen anstellt, wie man sich mit dem Käufer einigen könnte, sollte man bei verlorengegangenen Sendungen auf jeden Fall erstmal einen Nachforschungsantrag stellen. Oft taucht die Sendung dann doch unversehens wieder auf. - Bisher waren wirklich alle Nachforschungsanträge erfolgreich, die meine Verkäufer oder ich wegen verlorengeglaubter Büchersendungen gestellt hatten. :wink:

Btw: Willkommen im Forum! :)

Re: Sendung geht auf dem Postweg verloren - wer haftet?

Verfasst: Do 30. Nov 2006, 10:08
von terracotta
Flachs hat geschrieben:
Steven7 hat geschrieben:Oder liegt das Risiko beim Käufer? :?:
Ja;
Das ist so nicht richtig, wir hatten das Thema schon mal: viewtopic.php?t=2115

Falls die BS wirklich nicht mehr auftaucht und der VK die Einlieferung nicht nachweisen kann, muß er natürlich auch die Versandkosten ersetzen.

Re: Sendung geht auf dem Postweg verloren - wer haftet?

Verfasst: Do 30. Nov 2006, 11:04
von Flachs
terracotta hat geschrieben:
Flachs hat geschrieben:Ja;
Das ist so nicht richtig, wir hatten das Thema schon mal: viewtopic.php?t=2115
Danke! :D

Verfasst: Fr 22. Dez 2006, 12:01
von vertigo
hallo,

ich hatte auch so einen fall. ein nachforschungsantrag seitens der post geht nicht, weil büchersendung. ich habe der käuferin ihr geld überwiesen. man muss kulant sein, so wie der einzelhandel. ich denke mal, wenn mir das als käuferin passiert wäre, wäre ich auch froh, wenn der verkäufer so handeln würde wie ich damals.

ausserdem macht es einen guten eindruck.

vertigo

Verfasst: Sa 23. Dez 2006, 13:29
von terracotta
vertigo hat geschrieben:ein nachforschungsantrag seitens der post geht nicht, weil büchersendung.
Das stimmt nicht: man kann für so ziemlich jedes Produkt der DPAG einen NFA stellen, sogar für eine Postkarte.

Verfasst: Mi 3. Jan 2007, 16:21
von claudilaudi
Ich hatte aber auch schon mal das Problem, dass eine Warensendung verloren ging und auf der Hauptpost sagte man mir, dass bei solchen Sendungen kein Nachforschungsauftrag möglich wäre. Die müssten es ja eigentlich wissen.

Wenn ich als privater Verkäufer nun aber das volle Risiko trage, ist das doch auch doof. Ich meine, um auf Nummer sicher zu gehen, fordere ich den Betrag per Vorabüberweisung ein. Wenn nun die Sendung verloren geht und ich in der Beweispflicht bin, ist unter Umständen die Ware weg und das Geld, wenn ich es aus Kulanz zurückzahle. So könnte doch ein böswiliger Käufer mit Absicht behaupten, er hätte die Ware nicht bekommen und ich als Verkäufer habe dann das Nachsehen. Wo kann ich als Verkäufer mich dann noch schützen und absichern? Ich kann ja nicht jedes Mal jemanden mit zur Post nehmen als Zeuge. Und zahlen nach Erhalt der Ware ist mir auch zu riskant.

Verfasst: Mi 3. Jan 2007, 16:38
von Erzkanzler
@ terracotta: mein - persönlich bekannter - Postbeamter hat mir auch gesagt, dass für Büchersendungen KEIN Nachforschungsantrag gestellt werden könnte. Müßte man mal ne offizielle Anfrage an die Post stellen, um Klarheit zu bekommen!

@ claudilaudi: die Welt ist schlecht :wink:

Hatte bisher innerhalb von fast drei Jahren nur 5 Schwarze Schafe: Sendung nicht angekommen oder nicht bezahlt...
Ich glaube noch immer an das Gute im Menschen, solltest du auch so halten :D

Bücher grundsätzlich NACH Geldeingang verschicken!
Bücher sicher verpacken (Zettel mit Anschrift des Empfängers mit in die Sendung legen), Bücher gegen Feuchtigkeit mit dünner Frischhaltefolie einschlagen,
Bewertungen genau ansehen,
mit etwas Glück klappt alles einwandfrei!

cu
Erzkanzler

Verfasst: Mi 3. Jan 2007, 19:12
von antje
Hallo, Erzi!

Nachforschungsantrag für Büchersendung habe ich schon gemacht, das geht. Ich habe dafür eine Fax-Nummer:06421-5999812. So weit ich weiß, ist das in Marburg oder so. Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten (lt. der netten Dame, mit der ich telefoniert habe):

Die Absenderadresse;

Die Empfängeradresse;

Das Absendedatum: Beispiel: der 09.09.06, sehr wahrscheinlich durch Abgabe bei meinem Briefträger (Mobiler PostService).

Der Inhalt: Beispiel: ein Buch, Titel: Blumen, die uns Freude bringen, Autor: Hug, Barbara und Hans . Es handelt sich um ein Hardcover-Buch ohne Schutzumschlag in sehr gutem Zustand, in blauer Farbe, mit silbernfarbenem Titel, eingepackt mindestens in eine Prospektfolie, evtl. auch in Luftpolster-Folie, Umschlag: brauner Kraft-Umschlag mit Falte, frankiert mit 1,40 Euro.


Ich habe auch eine Bestätigung erhalten, dass sie danach suchen, konnte ihnen aber zwei Tage später mitteilen, dass es sich erledigt hatte, weil beim Nachbarn abgegeben und vergessen. Also, das geht auch für Büchersendungen, und ich nehme mal an, für Warensendungen geht es auch.

@claudilaudi: Als Privatperson musst du definitiv NICHT das Versandrisiko tragen, das kannst du ausschließen, solltest das aber am besten gleich in einem Zusatztext bei deinen Angeboten stehen haben. Was du dann im Einzelfall machst, ob du darauf beharrst oder einem Käufer entgegen kommst, ist ja wieder eine andere Sache. Ich hatte in der ganzen Zeit nur zweimal das Problem, dass was nicht angekommen ist, und beide Male konnten wir uns einigen, z. B. Buchpreis zurück, Versandkosten nicht oder so. Sie sind alle beide - freundlich - auf meine Vorschläge eingegangen. Nur GRUNDSÄTZLICH hatte ich es als private Verkäuferin ausgeschlossen, damit erst niemand auf dumme Gedanken kommt.
Nachteil davon ist natürlich: Es könnte den einen oder anderen vom Bestellen abhalten. :wink:

Verfasst: Mi 3. Jan 2007, 20:10
von miracle
Also ich habe schon mal einen Nachforschungsantrag wegen einer Buchsendung gestellt - telefonisch. Bekam kurz darauf die schriftliche Bestätigung. Ist aber schon länger her.

Verfasst: Mi 3. Jan 2007, 21:05
von Erzkanzler
Moin antje, Moin @all,

das ist ja gut zu wissen, dass es den Nachforschungsantrag für BS wohl doch noch gibt, werde ich meinem Mann vom Postamt nächstesmal mitteilen!

cu
Erzi

Verfasst: Do 4. Jan 2007, 08:20
von Buchfink
Büchersendungen sind nicht versichert, d.h. wenn sie nicht mehr auftauchen, dann wird die Post keinen Schadenersatz dafür zahlen. Aber Nachforschungsaufträge für Bücher hab ich auch schon gestellt (mindestens einmal hatte ich dabei auch die Diskussion, dass dies angeblich nicht ginge).
Ich bekam dazu ein Formular, dass ich auszufüllen hatte (es enthielt ungefähr die Angaben die Antje weiter oben aufführte). Ausserdem steht irgendwo in diesem Formular, dass der Empfänger eine sogenannte Empfängererklärung (ich glaube zumindest, dass sich das so nannte) darüber abzugeben habe, dass er die Sendung b isher noch nicht erhalten hat. In den wenigen Fällen, in denen bei meinen Verkäufen mal ein Buch verschwand, habe ich daher auch den Empfänger aufgefordert mir per Mail in halbwegs offizieller Form eine entsprechende Erklärung zukommen zu lassen, und siehe da: in 2 Fällen tauchte das Buch plötzlich doch auf oder es bestand dann auf einmal kein Interesse mehr an einer Auffindung (obwohl vorher massiv geklagt wurde).
Ich hatte auch schon den Fall, dass die Post eine reklamierte Büchersendung wiedergefunden hat (die hat sie dann zwar dummerweise an mich zurückgeschickt, statt an den Empfänger - aber immerhin).
Dieses Formular habe ich damals auch eingescannt und irgendwo auf meinem PC liegen. Ich such es später mal heraus und stelle es auf einer URL als PDF zur Verfügung.

Grüße Buchfink

Verfasst: Fr 5. Jan 2007, 18:09
von Buchfink
So - heute hab ich die pdf-Datei mit dem Formular für einen Post-Nachforschungsauftrag hochgeladen.
- Link nicht mehr aktuell -
Ich weiß allerdings nicht, ob es noch aktuell ist, ich glaube es dürfte schon ca. 2 Jahre her sein, dass ich es eingescannt habe.

Grüße Buchfink

Verfasst: So 7. Jan 2007, 13:05
von claudilaudi
@all:
Vielen Dank an alle für die netten Hinweise. Da frag ich mich doch, wofür die Leute bei der Post ihr Geld bekommen, wenn sie einem doch nicht die richtige Auskunft geben können. Aber Dank der Faxnummer und dem PDF-Formular kann ich ja nun im Notfall nen NFA stellen.

@Antje:
Danke auch für den Tipp mit dem Versandrisiko ausschließen. Werde ich sofort zu meinen Versandbedingungen dazu schreiben.

Schönen Sonntag noch euch allen! :D