Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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vitalis
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Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von vitalis »

Kauf von Privatverkäufer:
"Das Buch ist neu und ungelesen, ebenso die CD." > €19

Erhalten ein Exemplar, welches bereits gelesen wurde, mit zahlreichen Textmarkermarkierungen versehen ist, die CD war nicht mehr eingeschweißt, sondern aus dem Buch herausgerissen und lag in einem Jewelcase anbei, außerdem war das Buch mit einem Aufkleber versehen.

Ankündigung das Buch zurücksenden zu wollen.

Mail Verkäufer an Support:
Ich habe dieses Buch durchgesehen, nachdem ich es selbst als
Geschenk erhalten habe, es aber nichts für mich war.
Das Buch war nagelneu, ungelesen, natürlich unmarkiert und die CD
war an dem Platz, wie es aus dem Buchladen kam.
Ich habe dieses Buch durchgesehen, nachdem ich es selbst als
Geschenk erhalten habe, es aber nichts für mich war.
Das Buch war nagelneu, ungelesen, natürlich unmarkiert und die CD
war an dem Platz, wie es aus dem Buchladen kam.
Das der Postweg bei dieser Büchersendung 3 Wochen betrug, liegt
leider nicht in meiner Verantwortung.
Was mache ich jetzt?
Der Käufer will mir dieses Exemplar zurück schicken und das Geld
erstattet haben.
Damit bin ich auf keinen Fall einverstanden. Ich bin fassungslos
über diese Anschuldigungen. Das habe ich ja noch nie erlebt. Was
mache ich jetzt? Ich bitte um Hilfe.
Dem Käufer habe ich noch nicht geantwortet.
Mail von Support:
Wir möchten Sie bitten, uns Fotos des Artikels per E-Mail-Anhang zukommen zu lassen,
anhand derer der bemängelte Zustand deutlich zu erkennen ist.
13 Scans übersandt.

Mail von Support:
Um den Vorgang für Sie abschließen zu können möchten wir Ihnen anbieten, die Rückabwicklung über uns laufen zu lassen.

Bitte senden Sie den Artikel daher an uns und und damit an folgende Adresse:

cBooks Germany GmbH
Volmerswerther Str. 21
40221 Düsseldorf

und teilen uns anschließend noch Ihre Auslagen für den Versand mit.
Wir werden Ihnen dann den Rechnungsbetrag + die Rücksendekosten im Rahmen unseres Käuferschutzprogramms erstatten.
Ich:
bitte klären Sie mich auf, warum ich das Buch an Sie senden soll.
Support:
Die Verkäuferin hat uns gegenüber bestritten, dass das Buch zum Zeitpunkt des Versands nicht der gemachten Zustandsbeschreibung entsprochen hat udn verweigert aufgrund dessen die Rücknahme. Da Wort gegen Wort steht, wollten wir vermittelnd eingreifen.
Ich:
hier wird augenscheinlich mit zweierlei Maß gemessen. Im Zweifelsfall für den Privatverkäufer, der nicht einmal die Courage hat, dem Käufer selbst zu antworten. Das gelieferte Buch entspricht meiner Zustandsbeschreibung.

In umgekehrtem Fall würde man mir androhen, meinen Account zu schließen.

Ich bitte um Herabstufung auf den Status Privatverkäufer, da ich ebenfalls den Genuss dieser Vorteile erhalten möchte.
Antwort steht noch aus.
jimi hendrix
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Re: Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von jimi hendrix »

Diese Erfahrung habe auch auch machen müssen, wurde einmal wegen einer Nichtigkeit gesperrt, wobei die Schuld nicht bei mir lag. Wenn aber Privatkäufer reihenweise Negativbewertungen wegen Nichtzahlung erhalten, dürfen sie weiterhin bleiben
blokk
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Re: Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von blokk »

@vitalis - ich verstehe deine Aufregung nicht. Mehr als das, was BL dir angeboten hat, kann doch nicht erwartet werden.
briefmarkenjaeger
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Re: Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Sollten sich die Beschwerden über diesen Privatverkäufer häufen, so bin ich mir sicher, dass Booklooker auch dort eingreift und den Account des Verkäufers sperrt.
williwu
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Re: Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von williwu »

Sehe ich auch so. Letztendlich kann es doch niemanden verwundern, wenn an Gewerbetreibende höhere Anforderungen gestellt werden, das macht schon der Gesetzgeber so, und darauf sollte jeder Kunde vertrauen können. Also wird nicht ungerechterweise, sondern notwendigerweise mit zweierlei Maß gemessen.
Ich finde es auch schwer für bl, hier eine Entscheidung zu treffen. Theoretisch - ohne etwas unterstellen zu wollen - wäre es auch möglich, dass man so etwas Geld mit einem alten, bereits vorhandenem Buch machen will (also ein schlechtes Exemplar kostenlos gegen ein gutes austauschen möchte) - das unterstellt ja offenbar der Verkäufer. Also ist der gefundene Kompromiss, zu dem bl nicht verpflichtet ist, denn bl ist nicht Vertragspartner, überaus fair.
Außerdem ist ja gar nicht gesagt, dass bl die Sache damit auf sich beruhen lassen wird. Es ist schlicht ein Versuch, eine strittige Angelegenheit schnell und im Sinne des Käufers zu regeln und selbst die langwierige und schwierige Abwicklung zu übernehmen.
Daher finde ich das Gemeckere unverständlich.
Zuletzt geändert von williwu am Mo 24. Aug 2015, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
briefmarkenjaeger
Beiträge: 925
Registriert: Sa 16. Jun 2007, 16:01
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Re: Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Mich würde mal das Profil des Privatverkäufers interessieren. Vielleicht unternimmt Booklooker ja sogar Testkäufe, wenn dieser Privatverkäufer überdurchschnittlich viele Bücher als "wie neu" anbietet.
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vitalis
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Re: Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von vitalis »

Antwort von Geschäftsführer Daniel Conrad:
vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Unterschied zwischen "privat" und "gewerblich" spielt in diesem Fall keine Rolle. Die Verkäuferin ist seit über 10 Jahren bei uns aktiv und noch nie negativ aufgefallen. Wir sehen daher keinen Grund, an ihrer Aussage zu zweifeln. Ebensowenig zweifeln wir an Ihrer Aussage.

Wir bieten Ihnen daher eine vollständige Erstattung im Rahmen unseres Käuferschutzprogramms an. Wenn Sie die Erstattung erhalten möchten, senden Sie das Buch an uns und teilen Sie uns die Höhe der Rücksendekosten mit, diese erstatten wir Ihnen ebenfalls.

Wenn Sie bei uns als Privatanbieterin weitermachen möchten, müssen Sie die Anzahl Ihrer Angebote auf 750 reduzieren - dies ist die maximal mögliche Anzahl für Privatverkäufer. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie diese Umstellung wünschen.
Ich:
dass die Verkäuferin noch nie negativ aufgefallen sei, entspricht
nicht Ihren Angaben. Es hat bereits drei ähnlich gelagerte Fälle
gegeben.

Bewertung vom 06.09.2014: Äußerlich sieht das Buch wie neu aus. Innen gibt es jedoch Anstreichungen mit Kugelschreiber, die mich stören, da ich selbst gern angestrichen hätte.

Bewertung vom 17.11.2013: das Buch war zu teuer, es gibt reichlich radierte Stellen, so dass der Text total verblasst ist. Das Buch ist von 1989, kostete 14,60 DM, fühle mich betrogen.

Bewertung vom 30.06.2009: Wenn das Buch voll mit Markierungen ist (auch wenn sie nur mit Bleistift sind), sollte allerdings vor dem Verkauf auch im Angebot darauf hingewiesen werden!!!

Für mich handelt es sich um einen Fall von Gewährleistung, auch
ein Privatverkäufer kann dies nicht ausschließen. Ich habe den
Verkäufer noch einmal kontaktiert und melde mich zu den weiteren
Punkten, sobald ich eine Antwort erhalten habe.
sobald ich eine Antwort erhalten habe.
Womit nicht zu rechnen ist.

@briefmarkenjaeger
Das Profil des des Privatverkäufers werde ich aus Datenschutzgründen nicht übermitteln.

@alle anderen
Mich interessieren die weiteren Statements nicht, besonders wenn man sie als "Gemeckere" bezeichnet. Das ist in dieser Form nicht akzeptabel. Ich bitte um Verständnis.
williwu
Beiträge: 782
Registriert: Mi 18. Mai 2011, 01:11

Re: Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von williwu »

Nicht auf Beiträge zu reagieren, die eine andere Meinung als die eigene postulieren, ist einfach. Gemeckere kann auch berechtigte Kritik sein, für die es keinen Anlass (mehr) gibt. Die Frage zu beantworten, was du eigentlich willst, wäre da schon aufwändiger.

Du hast ein Buch erhalten, das nicht der Beschreibung entsprach und damit zu teuer war. Ist mir auch schon passiert. Dir wurde eine Form der Rückabwicklung zugesagt, die sogar die Versandkosten einschließt. Mehr ist doch nicht möglich.

Worum geht es denn dir? Willst du aus booklooker eine Plattform nur noch für Gewerbliche machen? Willst du einen Anbieter, die es gewagt hat, ein falsches Angebot einzustellen, unbedingt heraushaben? Bist du die Seriositätspolizei der Plattform? Hast du dich dermaßen auf das Buch gefreut, dass die Enttäuschung so tief sitzt? Oder hast du dich etwas verrannt und kannst jetzt nicht mehr heraus aus der Sache?

Verständlich, wenn man sich über so einen Verkäufer ärgert. Aber deine Kritik richtet sich vor allem gegen booklooker, weil die das Problem schnell und unkompliziert lösen wollen. Das finde ich und wohl nicht nur ich verwunderlich. Mag sein, dass der Ausdruck dieser Verwunderung dir nichts bringt. Dann warten wir auf weitere unterstützende Beiträge, die sich über dieses Verhalten von bl aufregen.
kalokalokairi
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Registriert: So 16. Okt 2011, 11:41
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Re: Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von kalokalokairi »

vitalis hat geschrieben: ...
@alle anderen
Mich interessieren die weiteren Statements nicht, besonders wenn man sie als "Gemeckere" bezeichnet. Das ist in dieser Form nicht akzeptabel. Ich bitte um Verständnis.
Den Schuh solltest du dir aber auch selbst anziehen.

Das Angebot von BL ist schlicht grandios. Man nimmt das Wort "Kundenservice" ernst und versucht bei Einschaltung sich dort so weit wie möglich sachlich zu informieren und eben nicht blind eine Seite zu bevorzugen.
Findest du Ebays Null-Acht-Fuffzehn-Automatik-Entscheidungen besser?!?
Sammlerkabinett
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Re: Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von Sammlerkabinett »

Die Entscheidung seitens BL, dass Problem diplomatisch zu lösen und die Differenz damit zu beenden ist anscheinend nicht ausreichend. Vielmehr soll hier ein Exempel gegenüber Privatanbietern gesetzt werden, die sicherlich ausserhalb der Gewährleistungspflicht liegen, wobei sicher das Angebot den Anlass gegeben hat, da der Ärger wohl schon länger besteht.
Als Händler sollte man wissen, dass man bei Privaten, wie auch bei Gewerblichen die Katze im Sack kaufen kann.
Wenn hier Angebote Privat eingestellt werden, sollte man davon ausgehen, dass ausreichend Zeit besteht, eine entsprechende Zustandsbeschreibung abzugeben; bei gewerblichen Angeboten muss man davon ausgehen, dass der angegebene Zustand auch dem Ist entspricht.
Kurzum verstehe ich nicht, dass man mit BL zu diskutiert, wenn man sich von dortiger Seite bereit erklärt die Rückabwicklung ohne finanziellen Nachteil zu übernehmen und sich mit dem VK auseinanderzusetzt, der nicht bereit ist, das Buch zurückzunehmen.
Eine Rückabwicklung über BL ersetzt den finanziellen Schaden und der Rest ist einfach nur ärgerlich und sollte unter Erfahrung verbucht werden.
Vielleicht künftig weniger aufs Geld achten, wie auf Qualität oder auch angebotener Rücknahme bei Privaten.
Private Anbieter, die keine Rücknahme anbieten, sollte man ohnehin nicht beachten.
Il ne suffit pas de ne pas avoir des idées,il faut aussi être incapable des les établir.
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digitalis
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Re: Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von digitalis »

Sammlerkabinett hat geschrieben:...
Private Anbieter, die keine Rücknahme anbieten, sollte man ohnehin nicht beachten.
Hallo Sammlerkabinett,
Diesen Standpunkt las ich schon das eine oder andere Mal hier im Forum. Er leuchtet mir dennoch nicht ein. Ich bin PV und biete keine Rücknahme an. Ja, das ist ein Privileg, und ich finde es nicht in Ordnung, dass GV die Rücknahme anbieten müssen, aber es steht nicht in meiner Macht, das zu ändern. Ich schickte noch nie einen Onlinekauf zurück, wenn die Ware der Beschreibung entsprach und keine verschwiegenen Fehler hatte. (Bei Kleidungsstücken, die nicht passen, ist das was anderes, damit müssen KleiderhändlerInnen leben.)
Übersehe ich bei der Beschreibung einen Makel - ist mir bisher einmal bei booklooker und einmal in der Bucht passiert, so nehme ich selbstverständlich zurück. Dazu bin ich ja auch verpflichtet.
Andererseits kaufe ich nicht bei PV, die sich nicht die Mühe machen, den Zustand des Buches zu beschreiben, denn das muss sein, wenn Rücknahme ausgeschlossen ist. Ich kann verstehen, dass GV nicht begeistert sind über ihre schlechtere Position in diesem Fall, will aber nicht die unausgesprochene Unterstellung akzeptieren, nicht korrekt zu handeln.
It Comes Like It Being Must!

Mein Bücherangebot
williwu
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Re: Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von williwu »

Sammlerkabinett hat geschrieben:Private Anbieter, die keine Rücknahme anbieten, sollte man ohnehin nicht beachten.
Das sehe ich dann doch anders. Die Sache mit der Rücknahme kann, ich habe ein Beispiel weiter oben gebracht, ja auch missbräuchlich genutzt werden. Wenn private Anbieter hier nur eine Chance hätten, wenn sie Rücknahme anböten, dann wären sie dafür perfekte Opfer. Ein Anbieter wie ich, der sich einen Monat, an dem er mehr als zehn EUR einnimmt, rot im ewigen Kalender einstreicht, verlöre dann sicherlich fix das Interesse. Und eigentlich ist booklooker ja, anders als ebay, wirklich mal als virtueller Flohmarkt und nicht als günstige Plattform für Gewerbliche gedacht gewesen. Eine Konzentration nur noch auf diese oder auf Private, die sich wie Profis verhalten, verdürbe den Charakter der Plattform.

Bei ebay, wo ich sowieso nur kaufe, wenn es das, was ich haben will, bei bl nicht oder nur zu für mich nicht leistbaren Kosten gibt, habe ich viel mehr Probleme als Käufer, und dort gibt es Hilfe seitens der Plattform nur gegen Aufpreis bzw. bei Nutzung von paypal.

Mein eigenes kleines Angebot enthält kein "neu" oder "wie neu", weil das für einen Privaten, der naturgemäß (fast) nur Gebrauchtes anbieten kann und das nie "wie neu" sein kann, sich eigentlich verbieten sollte. Wenn denn ein Buch einen guten Zustand und der Kunde sich bei Erhalt darüber freut, obwohl er Schlimmeres erwartet hat, ist das besser als andersherum. Sollte ich mal ein eingeschweißtes Buch zum Verkaufen haben, dann würde ich es als "noch eingeschweißt" bezeichnen, denn ich weiß ja nicht, was drinsteckt, könnte zB ein Fehldruck sein. Wenn es mit meinen Kunden mal etwas zu diskutieren gibt, dann mache ich das - und habe in dem einem Fall, in dem etwas unklar war, sofort Rücknahme und sofortige Rückerstattung oder Minderung angeboten. Als ich ein Buch versenden wollte, dass leider in der Zwischenzeit - von mir unbemerkt - einen Wasserschaden erlitten hatte, habe ich das sofort mitgeteilt und unverzüglich die Kaufsumme zurück erstattet. Man kann also auch als Privater einiges tun und sich kundenfreundlich verhalten, ohne dass man wie ein Gewerblicher Formen einhalten muss.

Wenn ich denn andererseits sehe, wie viele Gewerbliche zwar einen bibelähnlichen Text mit AGB und Infos zu Versandformen und Bedingungen und Rabatten einstellen, aber keine Infos zum Inhalt eines Buches oder einer DVD und bei Nachfragen dann Antworten kommen wie "Kann ich nichts zu sagen, das Buch liegt in unserem Lager in Dingsda und ich fahre doch deswegen nicht extra raus und bitte sehen Sie von solchen Belästigungen in Zukunft ab", dann freue ich mich über engagierte private Anbieter, die einem bei so etwas gerne weiterhelfen und auch, trotz Gewährleistungsausschluss, bei Problemen mit sich reden lassen.

Schwarze Schafe gibt es eben überall.
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vitalis
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Re: Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von vitalis »

Empört Euch nur weiter. Ich erwartete Gerechtigkeit, keine Kulanz. Doch die Fakten zu checken war dem Support offenbar zu aufwändig.

williwu sollte aufpassen, dass der Mutter Teresa der Privatverkäufer nicht eines Tages von seiner Schulterklopfmaschine Marke Eigenbau erschlagen wird, denn wer sich selbst erhöht, der soll erniedrigt werden.

Ich habe begriffen, dass es nicht angebracht ist, hier sein Herz auszuschütten.

Gute N8 allerseits.
Sammlerkabinett
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Re: Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von Sammlerkabinett »

williwu hat geschrieben:
Sammlerkabinett hat geschrieben:Private Anbieter, die keine Rücknahme anbieten, sollte man ohnehin nicht beachten.
Das sehe ich dann doch anders. Die Sache mit der Rücknahme kann, ich habe ein Beispiel weiter oben gebracht, ja auch missbräuchlich genutzt werden. Wenn private Anbieter hier nur eine Chance hätten, wenn sie Rücknahme anböten, dann wären sie dafür perfekte Opfer. Ein Anbieter wie ich, der sich einen Monat, an dem er mehr als zehn EUR einnimmt, rot im ewigen Kalender einstreicht, verlöre dann sicherlich fix das Interesse. Und eigentlich ist booklooker ja, anders als ebay, wirklich mal als virtueller Flohmarkt und nicht als günstige Plattform für Gewerbliche gedacht gewesen. Eine Konzentration nur noch auf diese oder auf Private, die sich wie Profis verhalten, verdürbe den Charakter der Plattform.

Bei ebay, wo ich sowieso nur kaufe, wenn es das, was ich haben will, bei bl nicht oder nur zu für mich nicht leistbaren Kosten gibt, habe ich viel mehr Probleme als Käufer, und dort gibt es Hilfe seitens der Plattform nur gegen Aufpreis bzw. bei Nutzung von paypal.

Mein eigenes kleines Angebot enthält kein "neu" oder "wie neu", weil das für einen Privaten, der naturgemäß (fast) nur Gebrauchtes anbieten kann und das nie "wie neu" sein kann, sich eigentlich verbieten sollte. Wenn denn ein Buch einen guten Zustand und der Kunde sich bei Erhalt darüber freut, obwohl er Schlimmeres erwartet hat, ist das besser als andersherum. Sollte ich mal ein eingeschweißtes Buch zum Verkaufen haben, dann würde ich es als "noch eingeschweißt" bezeichnen, denn ich weiß ja nicht, was drinsteckt, könnte zB ein Fehldruck sein. Wenn es mit meinen Kunden mal etwas zu diskutieren gibt, dann mache ich das - und habe in dem einem Fall, in dem etwas unklar war, sofort Rücknahme und sofortige Rückerstattung oder Minderung angeboten. Als ich ein Buch versenden wollte, dass leider in der Zwischenzeit - von mir unbemerkt - einen Wasserschaden erlitten hatte, habe ich das sofort mitgeteilt und unverzüglich die Kaufsumme zurück erstattet. Man kann also auch als Privater einiges tun und sich kundenfreundlich verhalten, ohne dass man wie ein Gewerblicher Formen einhalten muss.

Wenn ich denn andererseits sehe, wie viele Gewerbliche zwar einen bibelähnlichen Text mit AGB und Infos zu Versandformen und Bedingungen und Rabatten einstellen, aber keine Infos zum Inhalt eines Buches oder einer DVD und bei Nachfragen dann Antworten kommen wie "Kann ich nichts zu sagen, das Buch liegt in unserem Lager in Dingsda und ich fahre doch deswegen nicht extra raus und bitte sehen Sie von solchen Belästigungen in Zukunft ab", dann freue ich mich über engagierte private Anbieter, die einem bei so etwas gerne weiterhelfen und auch, trotz Gewährleistungsausschluss, bei Problemen mit sich reden lassen.

Schwarze Schafe gibt es eben überall.
Zustandsbeschreibungen wie "neu" steht Buchhändlern zu, die Neuware verkaufen. "Wie neu" ist eine Abschwächung, dass es minimalste und kaum wahrnehmbare Spuren aufweisst. Daher ergänze ich diese Formulierung entsprechend.
Dass gewerbliche Anbieter keine Inhaltsangabe mitteilen, sollte aus zeitlichen Gründen verständlich sein, da es ja um das Angebot und verkaufen geht. Wie sollen wir uns die Zeit nehmen, ein Buch zu lesen, nur um den Inhalt zu formulieren, damit der Käufer ein Kaufentscheidung treffen kann?
Gesucht wird ohnehin meist nach Titel oder Verfasser.
Für neuere Bücher bietet BL einen Verlagstext an. Für ältere Bücher liegt i. d. R. keiner vor und meist, trotz ISBN, auch keine Angaben zu Titel oder Verfasser.
Wenn ein Privatverkäufer eine Rücknahme anbietet, so öffnen sich keine Türen für Missbrauch, wie angeführt. Es gibt sogar einige, die dies anführen, was ich begrüsse, anstatt sich hinter Gesetzen zu verstecken, die einen Gewährleistungsauschluss beinhalten.
Wenn aber, wie im Ausgang mitgeteilt, ein Buch Textanstreichungen hat und die CD-Hülle noch dazu gelöst ist, so ist es ein Buch mit deutlichen Gebrauchspuren und somit abweichend von der Zustandsbeschreibung.
Wenn, wie im Fall von Vitalis, der Anbieter die Mängel abstreitet und BL sich bereit erklärt, den Käuferschutz zu übernehmen, sollte es in Ordnung sein, denn mehr ist nicht drin.
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williwu
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Re: Auf dieser Plattform wird mit zweierlei Maß gemessen

Beitrag von williwu »

Das mit der Mutter Teresa nehme ich einfach mal als Lob, danke dafür. Und auch deswegen, weil du bestätigst, dass zumindest klar geworden ist, was ich will. Mir ist jedenfalls immer noch nicht klar, worin denn über die Abwicklung des Vermögensschadens hinaus die große Ungerechtigkeit besteht, die dir widerfahren sein soll.
Sammlerkabinett hat geschrieben:Dass gewerbliche Anbieter keine Inhaltsangabe mitteilen, sollte aus zeitlichen Gründen verständlich sein, da es ja um das Angebot und verkaufen geht. Wie sollen wir uns die Zeit nehmen, ein Buch zu lesen, nur um den Inhalt zu formulieren, damit der Käufer ein Kaufentscheidung treffen kann?
Akzeptiert. Wenn man dann eben auch hinnimmt, dass der Käufer eben keine Kaufentscheidung trifft oder, ich als Käufer mache das so, wenn es finanziell noch vertretbar ist, den Vorzug einem anderen Verkäufer gibt, nämlich dem, der ihn über das Wesentliche informiert. Dabei ist mir völlig egal, ob privat oder gewerblich, bisher hatte ich weder mit der einen noch mit der anderen Gruppe irgendwelche Probleme.
Booklooker sendet den Käufern auf deren Kaufentscheidungen basierende Stöberlisten. Das wird gern und oft genutzt. Welchen Sinn soll aber so ein Stöbern oder solch eine Liste haben, wenn jeder Käufer sofort weiß, was er haben will und wer's geschrieben hat? Die gern und reichlich genutzte Rubrik dieses Forums "Buch verzweifelt gesucht" zeigt überdeutlich, wie sehr Booklooker auch zum Stöbern und für Recherchezwecke genutzt wird - und wie intensiv die Mitglieder dann auch bl am Ende bewerben. Davon profitieren alle, auch die, die selbst keine rechercherelevanten Inhalte einstellen.
Sammlerkabinett hat geschrieben:Wenn aber, wie im Ausgang mitgeteilt, ein Buch Textanstreichungen hat und die CD-Hülle noch dazu gelöst ist, so ist es ein Buch mit deutlichen Gebrauchspuren und somit abweichend von der Zustandsbeschreibung.
Das ist ja unbestritten, und - wenn es so war - in jedem Fall ein Rücknahmegrund für jedermann.
Sammlerkabinett hat geschrieben:Wenn, wie im Fall von Vitalis, der Anbieter die Mängel abstreitet und BL sich bereit erklärt, den Käuferschutz zu übernehmen, sollte es in Ordnung sein, denn mehr ist nicht drin.
Auch darin sind sich hier ja fast alle einig.
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