Dass eine Spende an den Papst in Deutschland nicht von der Steuer abgesetzt werden kann, geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Finanzgerichtes in Köln hervor.
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Aus diesem Grunde sollte an das Georgswerk appeliert werden, seine Stiftung erneut zu aktivieren, denn der beurlaubte Bischof von Limburg hat jeden Euro bitter nötig. da die kirchliche Untersuchungskommision ihn schwer belastet hat, wie die SZ berichtet:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/aff ... -1.1890419