Weiter: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 53229.htmlWer im Netz ein Suchportal mit Links zu Artikeln betreibt, braucht dafür keine Erlaubnis der Urheber der Texte. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Der Fall dürfte eine Orientierung für weitere Entscheidungen über das Einbetten von Videos und Fotos im Netz sein. Denn bei dem nun entschiedenen Fall ging es um eine grundsätzliche Frage: Was bedeutet öffentliches Zugänglichmachen online?
Da drängt sich doch die Frage auf, ob man nun auch alle Buchbeschreibungen für seine Angebote aus dem Netz verwenden darf.