Abrtreten von Rechten beiEinstellen eigener Fotos bei Amazon

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Antworten
Marcus T. Cicero
Beiträge: 490
Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41

Abrtreten von Rechten beiEinstellen eigener Fotos bei Amazon

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Wer bei Amazon Fotos von Produkten einstellt, tritt viele Rechte an Amazon ab. Jetzt zeigt das LG Nürnberg-Fürth Amazon Grenzen auf.

Auf Unterlassung geklagt hat ein Shopbetreiber, der das von ihm erstellte Foto mitsamt seinem Shopnamen bei Amazon eingestellt hatte und es dann dort bei einem Konkurrenten wiederfand:

"Der Kläger könne von dem Beklagten Unterlassung der Verwendung des streitgegenständlichen Fotos verlangen, denn dieses sei urheberrechtlich geschützt.
Die Einräumung der Lizenz durch Firma A. nach Ziffer 5 der Vertragsbedingungen für Namen, eingetragene Marken und Darstellungen verstoße gegen §§ 305c Abs. 1, 307 BGB und sei daher unwirksam.
Diese Bestimmung sei so ungewöhnlich, dass der Vertragspartner des Internetkaufhauses A., unser Kläger, hiermit nicht zu rechnen brauche.
Auch würden die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetplattform A. nicht schon dadurch zu üblichen Klauseln, dass das Klauselwerk, in dem sie stehen, sehr weit verbreitet ist.
Denn auch Bestimmungen in monopolartig den Markt beherrschenden Bedingungswerken
könnten überraschend sein und sind es dann, wenn sie Ausnahmeregelungen darstellen, die dem Erwartungshorizont des Vertragspartners zuwiderlaufen. Vorliegend habe der Kläger nicht damit rechnen müssen, dass sein Bild mit seinem Firmennamen für Konkurrenzangebote von beliebigen anderen Personen verwendet wird, ohne dass ihm die Entscheidung hierüber verbleibt. Dies sei ihm auch nicht zumutbar." (Eigene Hervorhebungen)
Quelle: http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg ... /index.php

Siehe auch http://www.antiquariatsrecht.de/?p=602

Details zu den Amazon AGB = "Vertrag zur Einstellung von Bildern oder Inhalten bei Amazon":
und dazu als Nachtrag speziell die ungewöhnliche Ziffer 5:

"5) Lizenz für Namen, eingetragene Marken und Darstellungen. Hiermit gewähren Sie Amazon, seinen Verbundenen Unternehmen und Lizenznehmern die nicht-exklusive, weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Verwendung aller eingetragenen Markenzeichen, Handelsnamen und der Namen und Darstellungen aller im Material auftretenden Personen. Sie gewähren Amazon, seinen Verbundenen Unternehmen und Lizenznehmern das Recht zur Verwendung des Namens, den Sie in Verbindung mit dem Material übergeben haben." :D
Quellle: http://www.amazon.de/gp/customer-images ... re=generic

Fazit:
Ein gutes Urteil für das Urheberrecht und gegen fragwürdige AGB-Klauseln in "monopolartig den Markt beherrschenden Bedingungswerken". :D
Zuletzt geändert von Marcus T. Cicero am Sa 23. Jul 2011, 18:35, insgesamt 1-mal geändert.
barbara
Beiträge: 606
Registriert: Fr 23. Sep 2005, 08:02

Re: Abrtreten von Rechten beiEinstellen eigener Fotos bei Amazon

Beitrag von barbara »

Marcus T. Cicero hat geschrieben:Fazit:
Ein gutes Urteil für das Urheberrecht und gegen fragwürdige AGB-Klauseln in "monopolartig den Markt beherrschenden Bedingungswerken". :D
Da bin ich mir nicht so sicher. Das Ergebnis des Urteils trifft doch den Kunden und nicht Amazon, oder sehe ich das falsch? Das Einstellen bei Amazon kann man ja nicht mit dem Einstellen bei Booklooker vergleich. Beispiel: Im Katalog sind Bücher unseres Verlags (automatisch durch Import aus dem VLB). Manche haben keine Bilder, weil es vor Jahren ziemlich aufwändig war, Bilder ins VLB hochzuladen. Wenn jetzt jemand ein Bild von dem Buch (dem gebrauchten, das er vorliegen hat) einstellt, liegt das Copyright bei ihm, mein (neues) Buch steht dann bei seinem Bild - ohne dass ich das verhindern kann (außer ich lade akribisch zu allen jahrealten Titeln Bilder ins VLB hoch, habe ich ausprobiert, dann werden seine Fotos überschrieben). Wenn ein Verlag diese Problematik aber gar nicht mitkriegt (weil er vielleicht tausende Bücher hat) - kann man ihn dann abmahnen? Zumindest müsste er sich auf einen Rechtsstreit einlassen - und ich hoffe, der Richter sieht das dann anders als im vorliegenden Fall.
Marcus T. Cicero
Beiträge: 490
Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41

Re: Abrtreten von Rechten beiEinstellen eigener Fotos bei Amazon

Beitrag von Marcus T. Cicero »

barbara hat geschrieben:Das Ergebnis des Urteils trifft doch den Kunden und nicht Amazon, oder sehe ich das falsch?
Es trifft sowohl Amazon als auch die Kunden. Die betreffenden AGB von Amazon wurden für unwirksam erklärt und der beklagte Kunde darf nicht mehr das Bild des auf Unterlassung klagenden Kunden benutzen.

Durch die bisherige und hier für unwirksam erklärte Regelung wird das Urheberrecht ausgehebelt:

Jemand, der ein Foto seines Artikels erstellt, verspricht sich bessere Verkaufschancen und stellt aus genau diesem Grund einen Artikel auf einer Plattform ein. Er möchte aber in der Regel nicht, dass andere die Früchte seiner Arbeit ernten und schon gar nicht, wie in diesem Fall, die Konkurrenz. Es ist im Übrigen auch ziemlich dreist für eigene Katalogeinträge fremdes Bildmaterial mit dem Namen der Konkurrenz zu benutzen.

Meiner Meinung sollte Amazon wie booklooker nur Standarbilder verwenden, die es - durch die Verlage autorisiert - benutzen darf, und sicherstellen, dass individuell eingestellte Bilder sich nur auf ein bestimmtes Angebot, nämlich dasjenige des Einstellers, beziehen.

Es ist sogar als Kunde bzw. Marketplace-Verkäufer ein Ärgernis, wenn man z.B. eine bestimmte Auflage eines Buches bei Amazon kaufen oder verkaufen möchte, aber irgendein Hempel ein selbsterstelltes Foto dazu hochgeladen hat, das eine andere Auflage zeigt. Da ist kein Foto besser als das Foto einer falschen Auflage. Ebenso ist es ärgerlich, wenn zwar die Auflage korrekt ist, aber das abgebildete Buch Gebrauchsspuren zeigt. Amazon löscht dann zwar das Foto umgehend, wenn man die Jungs und Mädels darauf aufmerksam macht, aber grundsätzlich sollte es nach meiner Meinung überhaupt nicht der Fall sein, dass selbsterstellte Fotos von anderen mitbenutzt werden können.

Die bei Amazon, eBay oder auch bei Booklooker von Verlagen via ISBN hochgeladenen Standardabbildungen sind als solche i.d.R. klar zu erkennen, so dass der Kunde sieht, dass damit nicht der konkret angebotene Artikel, sondern nur eine Musterabbildung gemeint ist.
holgerwhv
Beiträge: 13
Registriert: Mo 4. Sep 2006, 08:24

Re: Abrtreten von Rechten beiEinstellen eigener Fotos bei Am

Beitrag von holgerwhv »

Da hat das Gericht die Systematik bei Amazon offenbar nicht verstanden: Da Amazon selbst als Verkäufer auftritt (das ist der entscheidende Unterschied zu anderen Plattformen wie z.B. booklooker), hat man dort entschieden, dass Fremdverkäufer nur Angebote zu bereits vorhandenen Amazon-Katalogeinträgen abgeben können. Alles, was der Kunde sieht (außer Zustandsklasse, Beschreibung der Mängel und Versandregion) ist Bestandteil des Amazon - Kataloges und nicht Bestandteil des individuellen Angebots, und zwar auch dann, wenn der Verkäufer selbst (was für Powerseller möglich ist) einen Amazon-Katalogeintrag erzeugt hat. Das sieht man unter anderem daran, dass jeder andere Verkäufer zu jedem Katalogeintrag sein Angebot hinzufügen kann, und dass ein Katalogeintrag auch dann erhalten bleibt, wenn gar kein Angebot mehr vorhanden ist.
Im Übrigen ist es sehr spannend, ob sich andere Verkäufer auf das Urteil berufen können: In der Begründung heißt es ja, die Klausel sei unwirksam, weil sie überraschend sei. Ist die Klausel aber immer noch überraschend, wenn sie durch das Gerichtsurteil öffentlich geworden ist???
Antworten