Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
blokk
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Beitrag von blokk »

Ich reiche mal den Quellennachweis für manoon nach:
http://www.rechtspraxis.de/einstweiligeVerf.htm
jessikaxxl
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Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...ein lustiges Potpourri richtig und fehlerhaft dargestellter Bruchstücke eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens.

Die Frist für die Beurteilung der Eilbedürftigkeit beginnt übrigens nicht etwa mit dem Zeitpunkt der Abmahnung, sondern mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von dem Verstoß und Kenntnis von der Person des Verletzers.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

In 30 Sekunden werde ich das wohl kaum selber geschrieben haben.
Wenn das was du da schreibst tatsächlich eintritt ist das wohl das Beste was überhaupt passieren kann, zum Beten gehe ich aber falls mir danach sein sollte in die Kirche.
Sicher, wenn der merkt das es aussichtslos ist wird der das einstellen.
Frage ist ob er das merkt, bzw. was er macht wenn er das merkt.
Was ich damit bezweckt habe ist darzustellen wie facettenreich das ist, eine einfach Hurra Meldung halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für unangemessen.
Es könnte sein das jenes passiert für angemessen.
der_Bonner
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Beitrag von der_Bonner »

@manoon: Das ist übrigens einigermaßen schäbig. Wenn Du etwas schreibst und dafür Kritik bekommst, dann kannst Du den Beitrag nicht einfach verschwinden lassen und hoffen, dass es keiner merkt. Das ist Kindergarten-Forum. Steh doch zu Deinem Posting!

Das jetzige korregierte Posting ist auch nicht sehr hilfreich - oder was willst Du damit sagen?
der_Bonner
Beiträge: 87
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 19:22

Beitrag von der_Bonner »

Nein, was Du gemacht hast, wie schon alle so oft hier, ist, dass man einen klaren Sachverhalt nimmt (eine EV kann nach ca. 4 Wochen nicht mehr kommen. Fertig aus und Punkt!) und dazu allgemeine ARD Ratgeber Recht Infos postet und die Botschaft vermittelt "Habt weiter Panik! Nichts genaues weiß man nicht! Oh je oh gott!"

Was soll denn sowas? Das hilft keinem und verwirrt alle! Wenn Du ne Frage hast>frag. Wenn Du was weißt > schreib...
Mr.Manoon
Beiträge: 738
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Beitrag von Mr.Manoon »

Ich kann das auch wieder da hineinkopieren, die Links sind aber doch vorhanden, warum soll ich den selben Text da stehen lassen.
Ausserdem wollte ich dir nicht auf die Füsse treten, ich frage mich dann allerdings wozu eine negative Feststellungsklage nötig ist wenn sich das ganze von selbst erledigt.
Also auf Wunsch kopiere ich den selben Text wieder da hinein.
Ich glaube du verstehst mich da irgendwie falsch.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...um zu Fristen noch ein paar Worte zu verlieren:

Eine einstweilige Verfügung muß in solchen Sachen i.d.R. innerhalb eines Monats nach Kenntnis von Verstoß und Verletzer beantragt werden.

Einstweilige Verfügungen werden im sog. Parteibetrieb zugestellt. Das heißt, daß das Gericht die erlassene einstweilige Verfügung an den Anwalt des Antragstellers zustellt. Mit dem Tag dieser Zustellung beginnt eine Monatsfrist zu laufen, innerhalb derer die einstweilige Verfügung dem Gegner zugestellt werden muß. Erfolgt diese Zustellung nicht innerhalb dieser Monatsfrist, wird die Verfügung unheilbar unwirksam.

Statt einer einstweiligen Verfügung kann der Abmahner natürlich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis ene Unterlassungsklage erheben.
der_Bonner
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Beitrag von der_Bonner »

@manoon: Eben, ich meinte doch gerade: Lehnt Euch zurück und wartet ein paar Tage. Kommt nichts ist alles gut. Und ich gehe davon aus, dass es so sein wird. 500 zurückgewiesene einstweilige Verfügungen kosten ne Menge - im Hauptsacheverfahren abgewiesene noch mehr.

Und danach legen die ruhigen Gemüter die Sache ad acta und die munteren Genossen kloppen drauf...:)
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Ich gehe an solche Sachen nun mal anders heran, für mich ist Geld immer erst dann verdient wenn es auf dem Konto ist.
In meinen früheren Postings habe ich immer dazu geschrieben das ich kein Anwalt bin.
Ich kann diese Sache nicht wirklich einschätzen, das hat nichts mit Panikmache zu tun. Ich für meinen Teil würde das Übel gerne mit der Wurzel ausreißen.
Des weiteren möchte ich ganz einfach Erfahrungen sammeln um auf solche Dinge vorbereitet zu sein.
Ich möchte nicht das mich so etwas noch einmal auf kaltem Fuße erwischt. Vielleicht erklärt das warum ich in dieser Sache so hartnäckig bin.
Ich hoffe das dieses Mißverständnis jetzt ausgeräumt ist.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Gut, keine weiteren Geschosse im Anmarsch :o
Mein Verstoss wurde am 16.11.2007 festgestellt, laut Kopie.
Versteht ihr jetzt was ich meine, wer soll da durchblicken ?
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

jessikaxxl hat geschrieben:Eine einstweilige Verfügung muß in solchen Sachen i.d.R. innerhalb eines Monats nach Kenntnis von Verstoß und Verletzer beantragt werden.

Einstweilige Verfügungen werden im sog. Parteibetrieb zugestellt. Das heißt, daß das Gericht die erlassene einstweilige Verfügung an den Anwalt des Antragstellers zustellt. Mit dem Tag dieser Zustellung beginnt eine Monatsfrist zu laufen, innerhalb derer die einstweilige Verfügung dem Gegner zugestellt werden muß. Erfolgt diese Zustellung nicht innerhalb dieser Monatsfrist, wird die Verfügung unheilbar unwirksam.
Das heißt dann ja, dass eine EV erst spätestens zwei Monate nach Kenntnis von Verstoß und Verletzer dem Gegner zugestellt worden sein muss und nicht, wie behauptet, einen Monat.
Gruß, terracotta
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

@terracotta

...so ist das richtig, wobei die Antragsfrist keine absolut feste Frist ist, aber von den Gerichten in solchen Wettbewerbssachen relativ gleich gesehen wird.

Die Vollzugsfrist für die Verfügung (Zustellfrist) hingegen ist absolut und wird dies nicht eingehalten, ist die Verfügung allein aus diesem formalen Grund aufzuheben.
der_Bonner
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Beitrag von der_Bonner »

zwei Monate nach Kenntnis von Verstoß und Verletzer dem Gegner zugestellt worden sein muss und nicht, wie behauptet, einen Monat.
Das stimmt schon. Wirklich wirklich raus ist man so gesehen erst nach 2 Monaten. Den einen Monat habe ich ins Spiel gebracht, aber auch geschrieben, dass das die Frist vor Gericht ist um die EV zu beantragen.

Der Antragssteller hat ein großes Interesse daran, dass die EV schnell zugestellt wird. Denn die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher kann zwar in 2 Tagen erfolgt sein, muss aber nicht!

Insofern kann man mal ein paar Tage mit der Zustellung warten. Aber pockern wäre wirklich nicht klug. Denn kommt die EV zu spät ist sie, wie beschrieben, nur noch für den Kamin geeignet.

Das meinte ich also mit "wenn die Tage nichts kommt". Unbeachtet habe ich sowieso die Tatsache gelassen, dass die Kentnisnahme des Verstoßes hier wohl teils viel früher war. Stärkt also die Vermutung, dass man langsam mal ruhig durchatmen kann...
der_Bonner
Beiträge: 87
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 19:22

Beitrag von der_Bonner »

Wow - ich hab mehr als 7 Minuten gebraucht um die Antwort zu verfassen!? :)
(Dieters Antwort hat ich noch nicht gesehen)
Mr.Manoon
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Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

@der_Bonner
Wenn ich das jetzt richtig verstehe ist es in etwa so als wenn ich irgendwo 200 Kisten Bücher kaufe, mir ein tolles Geschäft vorstelle, dann aber merke das ich da wohl falsch lag und die 200 Kisten dann im Altpapiercontainer entsorge.
Ich sollte ja fragen, das tue ich.
Wofür dann diese ganze Aufregung mit Wilde & Beuger, aussergerichtliche Abwicklung für 310 Euro usw.
Das war natürlich alles nicht abzusehen, das die jetzt den Schwanz einziehen, für Juristen die im Wettbewerbsrecht Profis sind hätte das aber wohl schon durchsichtig sein müssen.
Verstehtst du worauf ich hinauswill ?
Ich möchte keine Verwirrung stiften, ich möchte einfach mal wissen wo ich hier mit dieser Angelegenheit eigentlich stehe, also ganz allgemein.
Das wirft nämlich Fragen ganz allemeiner Natur auf die mit der Sache an sich dann nichts mehr zu tun haben.
Ich habe eben noch keine Erfahrung mit solchen Dingen, du hast aber ja diese Dinge schon x Mal durchexerziert.
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