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Verfasst: Do 1. Nov 2007, 21:44
von Flachs
@steven:
Herzlichen Dank und willkommen im BL-Forum! :D

"rechnung von Privatpersonen"

Verfasst: Di 6. Nov 2007, 15:40
von Bookorsair
Danke für den guten Beitrag. Wieder was gelernt....
Gruss an steven

Verfasst: Sa 29. Dez 2007, 13:15
von kmcg1
Herzlichen Dank!!!
Ich bin neu hier (habe auch noch nichts eingestellt) und bin als Privatverkäuferin noch auf der Suche nach all´den Infos, die es mir ermöglichen, ohne Abmahnungen oder anderer Unannehmlichkeiten, verkaufen zu können. Dieser Beitrag, hat schon mal eine meiner Fragen geklärt.



carsten.schiefer hat geschrieben:Eine Rechnung zu erstellen, heißt nichts weiter, als dem Käufer seine Zahlungspflicht zu dokumentieren. Ich verkaufe gelegentlich und unregelmäßig als Privater, und das im Regelfall gegen Vorkasse. In den meisten Fällen lege ich keine Rechnung bei, weil erkennbar ist, dass keine benötigt wird. Handelt es sich um einen kommerziellen Käufer oder Sachliteratur, mache ich das aber schon, weil der Käufer ein Interesse an der steuerlichen Absetzbarkeit hat (haben könnte). Dadurch entsteht beim Verkäufer keine Umsatzsteuerpflicht, wenn es sich um ein Privatgeschäft handelt.
Mein Rechnung sieht also etwa so aus:
"Buchautor: Buchtitel 10,00 Euro
Versand 2,00 Euro
Gesamt 12,00 Euro
Privatgeschäft, daher keine Umsatzsteuer
Der Betrag wurde bereits durch Überweisung auf Konto begleichen."