Neue Abmahnfalle: Verpackungsverordnung

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
deichgraf
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Doch günstiger und einfacher als gedacht?

Beitrag von deichgraf »

Moin

Ich habe gerade einen neuen Vertrag mit dem Dualen System online abgeschlossen. Dann habe ich mit einer nettten Mitarbeiterin dort telefoniert.
Die Mindestkosten sind ? 36,00 netto.

Dann kann man seine Verpackungen mit dem grünen Punkt stempeln und ist auf der sicheren Seite.

Zur Info: ein LuPo Größe 4 / D hat 10 g. Papier und 3 g. Folie.

Papier kostet ? 0,29 pro kg, Folie ca. ? 1,50 pro kg.

Also normale "kleine" Versender wie ich sind mit ? 36,00 aus dem Schneider.

Gruß
Deichgraf
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antje
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Beitrag von antje »

36,00 Euro - pro Jahr oder wie? Das wäre tatsächlich günstig!
Viele Grüße, Antje
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deichgraf
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Beitrag von deichgraf »

? 36,00 pro Jahr, so steht es auch in der Bestätigung, die mir zugeschickt wurde. Bis zum 31.03. des Folgejahres hat man eine Abrechnung zu machen, sollte mehr verschickt worden sein muß man nachzahlen.

Gruß
Deichgraf
Kapuzinerkresse
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Beitrag von Kapuzinerkresse »

Und wie geht das rein praktisch von statten? Muss man dann über jeden Umschlag Buch führen? Jede Folie und jeden Karton wiegen?
Und der Stempel mit dem "Grünen Punkt" kommt von denen?
Und wie ist das mit evtl. Füllmaterial? Man kann doch nicht jeden Verpackungs-Chip wiegen und erst recht nicht stempeln, oder?
deichgraf
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Beitrag von deichgraf »

Verpackungsinventur!?
Jahresanfangsbestand + Zukäufe -Jahresendbestand = Menge die gemeldet werden muß.

Seine gebräuchlichsten LuPos mal auszuwiegen sollte nicht das Problem sein, alles andere kann man schätzen.

Wenn ich bei Aldi eine Pizza kaufe ist der grüne Punkt auch nur auf dem Karton, die Folie ist aber auch lizensiert.

Den Stempel muß man sich selbst anfertigen lassen (ca. ? 15,00)
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

:D natürlich begrüße ich eine einfache Lösung
aber
:roll: wie das jetzt hier gehandelt werden soll, das ist doch irgendwie seltsam, ging es nicht um irgendwelxche Trittberettfahrer denen wir diese neue Verordnung zu verdanken haben?
Wie jetzt genannt und wenn so umgesetzt, wo ist denn da eine Kontrolle für die Trittbrettfahrer?
Beim Metzger hieß es oft, darfs für 100 Gramm etwas mehr sein und hier könnte man dann sagen, darfs ein Kilo weniger sein.

Nein, nein, nein, das ganze macht nur dann sinn, wenn eine Verpackungsüberwachungsbehörde mit Zweigstellen in allen bundesländern und reginalbüros gegründet wird. Das hätte auch den vorteil der schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.
Verpackungen werden genormt und was anderes gibt es nicht. Jede Verpackung bekommt eine Nummer. Ähnlich wie die Ohrmarken bei z.B. Kühen.
Verpackungen dürfen nur bei dieser Behörde gekauft werden.
Durch die Nummerierung kann ein lückenloser Weg der Verpackung vom Kauf bis zur Entsorgung z.B. in Schwarzafrika oder Widerverwertung eines privaten Verkäufers zurückverfolgt werden.
Da das alles nummerisch registriert wird, können auch gleich die Finanzämter den Verpackungsweg beobachten und mit den Steuererklärungen abgleichen.
So, Herr X, sie haben 137,75 Verpackungen gekauft, geben aber nur 123,14 Verkäufe an - Außenprüfung!
Abmahnungen gibts bei meinem System auch keine mehr, vielleicht nur in der Art, indem man einen zu großen Karton oder Lupo verwendet, da man dann gegen wasweisichdenn verstoßen würde.
Man könnnte sich durch den größeren Karton Wettbewerbsvorteile verschaffen, da der Endverbraucher denken könnte, aha, ein größerer Karton, dann ist der Inhalt wertvoller.
Wer aus dem System ausschert und oder es umgehen will und erwischt wird, wird sofort bei einem Tagesgericht zu z.B. 187,3 Tage Müllsortieren, bei sofortigem Strafantritt, verurteilt.
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

@Kohagie:
Seit wann muß eine Verordnung denn sinnvoll sein, um erlassen zu werden? :mrgreen:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
deichgraf
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Beitrag von deichgraf »

Es KANN vom Dualen System verlangt werden, das die angegebenen Mengen vom Steuerberater bestätigt werden.

UND: Ich als gewerblicher Händler gebe die von mir gekauften Verpackungen doch auch als Ausgaben beim Finanzamt an.

Wer will sich denn wegen der Paar Euro Ärger wegen evtl. Unstimmigkeiten wegen der Mengenangabe beim Finanzamt und beim Dualen System einhandeln?
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Versteh ich nicht, den Steuerberater bezahle ich doch, der gibt doch an was ich ihm diktiere...
Ob das Duale System einen Hausdurchsuchungsbefehl oder Einblick in meine Steuererklärung bekommt, ist wohl nicht anzunehmen, was hindert mich dann daran einfach unlizensierte Verpackungen auf dem "Schwarzmarkt" zu kaufen und diese dann abzustempeln.
Es gibt auch noch so etwas wie Datenschutz, nur um Verpackungsmüll zu kontrollieren werden diese Gesetze wohl für Onlinehändler nicht aufgehoben.
Hört sich alles an wie ungelegte Eier :roll:
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Jäger
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Nachfrage zum Dualen System !

Beitrag von Jäger »

Der Tipp von deichgraf zum Dualen System klingt ja verlockend.
Da werd ich mich auch mal drum kümmern.
Ich machte heute nämlich andere Erfahrungen mit der Firma Zentek. http://www.zentek.de/ Dort wollte man, nachdem ich meinen Antrag hingeschickte hatte noch meine Umsatzsteuer-ID ! Die hab ich aber nicht, weil ich Kleingewerbetreibende bin. Man sagte mir, ich solle sie trotzdem beantragen, beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn - das müsse sein! Beim Bundeszentralamt in Bonn sagte man mir dann, das ginge gar nicht - wer ein Kleingewerbe betreibt bekommt keine USt-Id ! (Ist ja auch logisch - mit nem Kleingewerbe führt man eben keine Umsatzsteuer ab). Ich regte dann an, dass vielleicht beide Seiten mal miteinander in Kontakt treten sollten, was mir auch zugesichert wurde, bislang hab ich aber noch keine weitere Auskunft.
Jetzt meine Frage an deichgraf: War die USt-Id beim Dualen System auch ein Thema ?
Schön´ Abend noch !
Hier gehts zu meiner Seite :
http://www.Buch-Link.de
deichgraf
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Beitrag von deichgraf »

Moin

Das die eine Bestätigung vom Steuerberater haben wollen (können) liegt vielleicht daran, das ein Steuerberater (ähnlich wie ein Rechtsanwalt :lol: ) wohl die Wahrheit sagt?

Das Duale System wollte keine Umsatzsteuer-ID, wohl aber meine Steuernummer, das ist für mich aber kein Problem, die muß ich als Kleingewerbetreibender auch auf meine Rechnungen schreiben.

Gruß
Deichgraf
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

ähnlich wie ein Rechtsanwalt :lol:
blokk
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Beitrag von blokk »

Was für seltsame Blüten doch der Begriff "Erstinverkehrbringer" doch treiben kann.

Defininieren wir doch einmal den Begriff "Inverkehrbringen":

"In den Verkehr bringen" kann man auch definieren mit "aus einem geschlossenen Kreislauf in einen offenen Kreislauf bringen". In einen offenen Kreislauf wird etwas gebracht, indem man in diesem Fall eine Sache in einen unkontrollierbaren Umlauf bringt, der aber unweigerlich irgendwann ein Entsorgungsproblem wird.

Laut Gesetz sollen alleso entstandenen Probleme mit einer Entsorgungspauschale versehen sein.

Es geht also nicht nur um die Verpackungen der gewerblichen Händler, sondern auch um die der privaten Versender. Also auch um den Sohnemann, der seinen Eltern irgendetwas zukommen lässt und selbstverständlich auch um die Schwester, die ihrem Bruder etwas zukommen lässt.

Die nötige Verpackung kaufen beide natürlich nicht kistenweise beim lizensierten Großhändler mit Lizens-Kopie sondern im Supermarkt oder im Schreibwarenladen um die Ecke. Sollen sie da etwa eine Lizens-Kopie mit dem Kauf einfordern, um gegen Abmahnungen wegen der Verordnung gewappnet zu sein?

Was ist, wenn ich gebrauchte Verpackungen zum Versenden verwende? Muss ich von meinem Verkäufer vorher eine schriftliche Bestätigung der Lizensierung der Verpackung einfordern?

Und was ist, wenn ich ausschließlich Industrieverpackungen zum Versenden verwende. Die wurde ja schon von Rezi lizensiert - aber leider nur für den B2B-Versand. Ist jetzt eine erneute Lizensierung notwendig - und wenn ja, wer erhält dann die schon an Rezi geleisteten Gebühren zurück? Oder werden sie auf die erneute Lizensierung angerechnet?

Fragen über Fragen - und keine befriedigenden Antworten. Stattdessen wird darüber spekuliert, ob sich die politische Seite oder die wirtschaftliche Seite durchsetzen wird.

Die politische Intension der Novellierung -stattgefunden auf wirtschaftlichem Druck- war, dass jeder, der Verpackungsmüll in den Verkehr -also verwendet- bringt, auch für die Entsorgungskosten aufzukommen hat.
Inwieweit tatsächlich Kosten auftreten bei den heutigen Rohstoffpreisen, lass ich mal dahingestellt.
Mit jeder ist aber auch der Versender einer privaten CD gemeint, der seinen Lieben etwas Nettes zukommen lassen will. Und den kann man nur dadurch zur Kasse bitten, indem man jede Art von Verpackung vor dem "Inverkehrbringen" lizensiert.

Dieser "Erstverkauf" findet statt, wenn der Schreibwarenhändler seine Päckchen ordert. Dann sind die Verpackungen "in den Verkehr" gelangt und nicht erst dann, wenn der private Käufer sie zu privaten Zwecken bei der Post abgibt.

Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass eine sinnvolle Umsetzung der Novelle nur darin bestehen kann, dass der tatsächliche "Erstinverkehrbringer", nämlich der Großhändler bzw. der Importeur lizensierungspflichtig wird.

Alles andere wäre schon aus organisatorischen Gründen unpraktikabel. Wer wollte denn die zehntausenden kleinen Online-Händler -oftmals nicht einmal als Händler registriert- überprüfen? Welcher Abmahnanwalt würde sich dem Risiko des Scheiterns aussetzen, wenn es doch so viele leichte Fälle gibt. Welches Lizensierungs-Unternehmen würde sich auf die Pirsch machen nach -wie ich hier las- 36 Euro im Jahr?

Ich denke mal, dass sich einige Lizisierungsunternehmen in den letzten Monaten mächtig die Hände gerieben haben durch die mir unverständliche Hysterie um die Novellierung der Verpackungsverordnung. Es ist mir selbst nach intensiver Suche nicht ein Fall bekannt, dass jemand nach der bis jetzt gültigen Verpackungsverordnung jemand abgemahnt wurde. Und die jetzt gültige Verpackungsverordnung bietet weitaus mehr Angriffsfläche als die ab dem 01.01.09 gültige.

Ich werde weiterhin meine Finger von gesonderten Verträgen zur Lizensierung halten und vertraue auf die reinigende Kraft des Marktes. Wie ich hier las, erhöhen sich meine Kosten für den Lupo-D umgerechnet um max. 0,74 Cent.

Damit kann ich leben.
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antje
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Beitrag von antje »

blokk, das Problem ist ja dieses blöde "mit Ware befüllte" - der Schreibwarenhändler, der die Lupos verkauft, befüllt sie ja nicht mit Ware. Das bedeutet, dass im Extremfall ein privater Käufer dieser Lupos eben nicht lizenzierte Versandtaschen in Umlauf bringen könnte. Also eh alles Humbug.

Was ich aber gerade in einem FAQ des BMU gefunden habe (Link hier:
http://www.dihk.de/index.html?/inhalt/t ... index.html )

(D.5) Wie sollen Serviceverpackungen von sonstigen Verkaufsverpackungen für den privaten Bereich
abgegrenzt werden?
Serviceverpackungen sind ?Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister,
die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen?, § 3 Abs. 1 Nr. 2
Satz 2 VerpackV. Kennzeichen einer Serviceverpackung ist mithin, dass sie den Letztvertreiber
getrennt von der Ware erreicht und erst beim Letztvertreiber (im vom Kunden gewünschten Umfang) mit Ware befüllt werden.



Na, wenn das mal nicht auf uns zutrifft! Und bei Serviceverpackungen (und nur da) kann man ja von Lieferant oder Hersteller die Lizenzierung sogar verlangen.

Ich hab ja immer gesagt: Wir sind nicht Erstinverkehrbringer der Verpackungsdinger, wir sind Letztvertreiber!
Viele Grüße, Antje
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

@ blokk,
Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass eine sinnvolle Umsetzung der Novelle nur darin bestehen kann, dass der tatsächliche "Erstinverkehrbringer", nämlich der Großhändler bzw. der Importeur lizensierungspflichtig wird.
So habe ich es verstanden und so wurde es denke ich auch vom DIHK erklärt, kann man weiter vorne nachlesen und den Link dazu habe ich in den letzten Tagen gepostet.

Du schreibst dann immer von jeder, jeder ist da aber nicht gemeint.
Jeder, das seit nur ihr, die Händler und Verkäufer.
Wenn du oder ein anderer Händler, Verkäufer als Privatperson ein vielleicht Osterpäckchen an einen Freund/in schickt, seit ihr dann aber nicht mehr jeder.

Alles was von privat an privat gesendet wird bleibt hier außen vor.

Vielleicht sind ja die 10 Kuverts die die Oma beim Aldi kauft schon von dessen GH oder Hersteller lizenziert.
Ich denke nur so ergäbe das Ganze, wenn überhaupt (ich sehe ja in dem ganzen Kram nur (k)einen Sinn .....) nur einen Sinn.
Jede Art von Verpackung egal ob für privat oder gewerbe muß durch den Hersteller oder GH lizenzeiert werden (so wirds auch sein) und nur dann ist jeder jeder. Nur lizenzierte Verpackung käme dann durch den Verpackungs-Handel zum Erstinverkehrbringer.
Das wäre wohl die einfachste Möglichkeit, Lösung, aber wir leben in Deutschland ......

Die Frage stellt sich dann aber, was geschieht mit den Mengen vorhandener und/oder gebrauchter und wiederverwenbarer Verpackungen, die z.B. vor dem 01.01.09 noch vorhanden ist.

Und was das mit dem Stb. betrifft, das ist ja auch Nonsens (das mit dem Finanzamt war in meinem Posting nur scherzhaft gemeint). Bis zu einer bestimmten Größe kann man doch den Steuerkram ohne Stb. erledigen.
Jetzt soll plötzlich der Stb. an der Verordnung verdienen?
Ich denke hier nur an den KMU und nicht an die Größeren.
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