Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe (entweder mein Textverständnis lässt altersbedingt nach, oder irgendwas macht moderne Texte kryptischer),
dann muß ich für die Verwendung gebrauchter Kartons weiterhin Schutzgebühr zahlen, aber ich brauche keine Konformitätsdokumentation?
https://www.it-recht-kanzlei.de/erzeuge ... -ppwr.html
Jetzt aber nicht Erzeuger und Hersteller verwechseln
Re: Jetzt aber nicht Erzeuger und Hersteller verwechseln
Ja, das ist doch mal wieder ein wunderbares Beispiel für die Überflüssigkeit der EU
Also, so wie ich es verstehe, muß für die Verwendung gebrauchter Umschläge oder Kartons weiterhin ein Entsorgungsbetrieb bezahlt werden. Auch weil man ja nicht nachweisen kann, ob der Hersteller sich bereits einem solchen Betrieb angeschlossen hat. Aber es fällt keine Konformitäterklärung an.
AAAABER wenn ich den Karton aus dem Ausland zB Frankreich bekommen hab und ihn dann in Deutschland benutze um darin ein Buch zu versenden, dann hab ich ihn das erste Mal in diesem Mitgliedsstaat in Umlauf gebracht und habe eine neue Herstellerpflicht. Und muß mir dann auch Gedanken um die Konformatitätserklärung machen..? ??? Äh...???? Oder....????
Ich fühl mich grad so ganz leicht überfordert.
Also, so wie ich es verstehe, muß für die Verwendung gebrauchter Umschläge oder Kartons weiterhin ein Entsorgungsbetrieb bezahlt werden. Auch weil man ja nicht nachweisen kann, ob der Hersteller sich bereits einem solchen Betrieb angeschlossen hat. Aber es fällt keine Konformitäterklärung an.
AAAABER wenn ich den Karton aus dem Ausland zB Frankreich bekommen hab und ihn dann in Deutschland benutze um darin ein Buch zu versenden, dann hab ich ihn das erste Mal in diesem Mitgliedsstaat in Umlauf gebracht und habe eine neue Herstellerpflicht. Und muß mir dann auch Gedanken um die Konformatitätserklärung machen..? ??? Äh...???? Oder....????
Ich fühl mich grad so ganz leicht überfordert.