Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

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Waraegergarde
Beiträge: 55
Registriert: Mo 14. Feb 2022, 21:52

Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Waraegergarde »

Ich lege jedes Jahr dem Finanzamt eine Liste meiner verkauften Bücher mit Ein- und Verkaufspreis vor.
Dabei markiere ich die Bücher bei denen ich den Einkaufspreis nur geschätzt habe, weil sich das Buch z.B. schon sehr lange in meiner Büchersammlung befindet und ich den Einkaufspreis nicht mehr weiß.

Außerdem lege ich eine fiktive Einnahme-Überschußrechnung für das Steuerjahr vor, die immer einen Verlust aufweist, weil ich immer mehr Bücher kaufe als verkaufe.

Dann deute ich dezent an, dass das Finanzamt viel unnötige Arbeit hat, wenn es mich zwingt ein Gewerbe anzumelden.

Es kam dazu noch nie eine Rückfrage und im ersten Jahr dieses Vorgehens wurde mir folgendes vom Finanzamt bescheinigt:

1) Bücher sind als Verkauf von Gegenständen des alltäglichen Bedarfs nicht steuerpflichtig.
2) Ein Gewerbe liegt nicht vor, da keine Gewinnerzielungsabsicht und keine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.

Ich vermute, dass ich diesen Aufwand nicht mehr betreiben müßte, aber ich will sichergehen, dass das Finanzamt nicht aus heiteren Himmel mein Tun plötzlich doch als steuerpflichtig einstuft und mich der Steuerhinterziehung bezichtigt.

So ist alles dokumentiert und dem Finanzamt offengelegt, so dass man mir keine Steuerhinterziehung vorwerfen kann
henlei_0
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von henlei_0 »

Ich gehe nicht davon aus, dass jemand, welcher hier gebrauchte Bücher verkauft vom Finanzamt aufgefordert wird ein Gewerbe anzumelden.

Für Privatleute gelten immerhin ein paar Regel, welche alle hier einhalten:
1= kein Gewinnerzielungsabsicht, also wird das Buch in der Regel hier günstiger angeboten als es früher einmal erworben wurde.
2= Bei beweglichen Gegensänden, welche gesammelt wurde gilt eine einjährige Spekulationsfrist, danach darf man teilweise auch mit Gewinn (nur Ausnahmefällen) verkaufen, soweit man Büchersammler ist
3= Es gilt ein GEWINN-Freibetrag von 1000 Euro (Single) bzw. 2000 Euro (Verheiratete) beim Privatverkauf. Also falls man doch mal mit Gewinn seine Bücher verkaufen sollte, dann muss man schon ordentlich viel Gewinn erzielen.

Das heißt:
Wenn der Umsatz abzüglich der Versandkosten einmal über 1000 Euro liegen sollte, dann könnte es passieren, dass das Finanzamt einmal eine Nachfrage stellt. Wenn man dann zum Beispiel mitteilt, dass man Zeitschriftenmagazine aboniert hat und diese nach einer Haltedauer von mehr als ein Jahr wieder verkauft und daher diese hohen Verkaufszahlen hat, oder die Kinderzeitschriften, die wöchentliche Liebesromane, die JohnSinclair-Sammlung aus 10 Jahren .... sollte eigentlich nichts passieren. Hier hatte ich mal meinen Steuerberater angefragt.

Probleme kann es geben, wenn man viele Bücher bei booklooker verkauft und dann auch 4-5 weitere Internetplattformen dem Finanzamt höhere Verkaufszahlen (das muss dann nicht einmal ein hoher Betrag sein) meldet. Ich kenne jemand, der hatte 115 booklooker-Verkäufe, 60 eBay, 180 Vinted ... verkäufe und musste dass dann dem Finanzamt erklären. Auch dieser hatte dann nichts mehr gehört, da das Finanzamt auch dies als Privat anerkannt hatte.
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