GSPR ALARM ALARM

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
mausi44
Beiträge: 1720
Registriert: Fr 30. Dez 2011, 20:01

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von mausi44 »

esmi hat geschrieben: Di 29. Okt 2024, 23:08 <<ein Mängelexemplar handelt, das bestimmte Fehler hat und vor seiner Verwendung der Reparatur oder Instandsetzung bedarf.<<
Also, auch wenn die Bücher beschädigt sind (vor allem, was sind Beschädigungen? Normale oder auch stärkere Gebrauchsspuren?) Aber selbst wenn sie auseinanderfallen bedürfen sie ja keiner Reparatur oder Instandsetzung bevor man sie lesen kann.
Selbst IT-Rostock hat da keine definitive Aussage zu gebrauchten Büchern und auch in anderen Rechtsforen gibt es da noch keine klare Linie.

Das ist es ja,was ich meine.
Es gibt keine genauen Angaben,wie und was man bei gebrauchten Büchern angeben muß,obwohl da der Markt sehr groß ist.
Betrifft es nun nur Händler oder auch private Verkäufer?
Selbst Booklooker ist sich ja nicht sicher...
Da überlegt man sich zweimal,ob sich das Einstellen noch lohnt bei dem Aufwand! :x
Benutzeravatar
spiralnebel111
Beiträge: 11047
Registriert: Sa 13. Nov 2010, 17:50
Kontaktdaten:

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von spiralnebel111 »

Ich weiß immer noch nicht, was GSPR überhaupt ist.
mausi44
Beiträge: 1720
Registriert: Fr 30. Dez 2011, 20:01

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von mausi44 »

spiralnebel111 hat geschrieben: Mi 30. Okt 2024, 04:30 Ich weiß immer noch nicht, was GSPR überhaupt ist.
Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR)
Steht so bei Google. :D
Wandsbek
Beiträge: 125
Registriert: So 21. Okt 2018, 18:47

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von Wandsbek »

Am 23. Mai 2023 wurde die neue Verordnung über die Produktsicherheit 2023/988 (engl.: General Product Safety Regulation-GPSR) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten wird diese Verordnung die Richtlinie 2001/95/EG am 13. Dezember 2024 ablösen und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft treten.

Langfassung (nur für Hartgesottene): https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32023R0988

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) löst die EU-Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit aus dem Jahr 2001 ab, die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) umgesetzt wurde. Als Verordnung ist sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung von Produkten und Vertriebswegen hat der europäische Gesetzgeber eine Vielzahl von Änderungen im allgemeinen Produktsicherheitsrecht vorgesehen. So kommen z. B. auf Online-Händler neue Informationspflichten zu: Bei jedem einzelnen Produktangebot müssen u.a. Name, Anschrift und eine elektronische Adresse* des Herstellers sowie etwaige Warnhinweise und Sicherheitsinformationen angegeben werden.
Die Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in den Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen. Alle Wirtschaftsakteure müssen daher sicherstellen, dass Verbrauchern eine Kontaktmöglichkeit für Beschwerden zur Verfügung steht, sie sind zur Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden verpflichtet und müssen unverzüglich eine Meldung über das Safety-Gate-Portal absetzen, wenn ihnen ein Sicherheitsrisiko bei einem Produkt bekannt ist oder vermutet wird. Jeder Wirtschaftsakteur muss im Rahmen seiner Zuständigkeiten geeignete Verfahren zur Beseitigung des Risikos einleiten.
mausi44
Beiträge: 1720
Registriert: Fr 30. Dez 2011, 20:01

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von mausi44 »

Und immer noch kann KEINER genau sagen,wie das bei gebrauchten Büchern ist.
Was nutzen diese ganzen Links,wenn da auch nichts genaues steht!
Bei Elektronik usw.verstehe ich ja die Produktsicherheit,aber bei gebrauchten Büchern?! :cry:
esmi
Beiträge: 61
Registriert: Mo 22. Jul 2019, 01:10

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von esmi »

Das ist ja das Problem. Es steht einfach nichts speziell zu Büchern. Ziemlich sicher fallen sie aber unter die GSPR. Einfach deshalb, weil sie nicht bei den Produkten stehen, die davon ausgenommen sind. Selbst Kleider aus zB den 50ern fallen unter die GSPR.
Also, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist fällt für mich darunter. Das ist aber nur meine Meinung (gut, auch die überwiegende in den diversen Foren, wo da diskutiert wird). Der Passus mit Instandsetzung schließt sie wohl kaum aus, denn man kann sie lesen, auch wenn die Blätter einzeln sind. Antiquitäten sind die meisten wohl kaum. Und wer soll wissen, ob ein Buch ein Sammlerstück ist.
Ich bin auch nicht wirklich davon überzeugt, daß die Nennung des Verlags ausreichend ist. Der stellt sie ja in der Regel nicht selbst her, sondern vertreibt sie nur. Das ist auch wieder ein Unterschied.
Der Handel innerhalb der EU ist ja beim Kleingewerbe schon ziemlich geschrumpft durch die Entsorgungsvorschrift. Wer kann sich schon in jedes Land innerhalb der EU, in das er liefert einem Versorgungsunternehmen anschließen.
Die GSPR hat gute Chancen dem Kleingewerbe den Rest zu geben :| :oops:
mausi44
Beiträge: 1720
Registriert: Fr 30. Dez 2011, 20:01

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von mausi44 »

Selbst Booklooker weiß da ja nichts genaues:

Zitat: Wir gehen davon aus, dass die neue Produktsicherheitsverordnung bei gebrauchten Büchern keine Anwendung findet.

Und ein Verlag läßt ja drucken,also müßte der Hersteller demzufolge die Druckerei sein!
Was für ein Irrsinn die EU sich da wieder einfallen ließ!
Habe ja nun eh schon vieles entsorgt.Schade drum,aber langsam habe ich keinen Bock mehr,meine Freizeit nur noch mit so etwas zu verbringen.
Es wird immer schlimmer mit der ganzen Bürokratie,den Verordnungen und Zwängen.
rufuz99
Beiträge: 22
Registriert: Di 25. Mai 2010, 18:52

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von rufuz99 »

Wenn die Bücher nicht von der GSPR betroffen wären, das wäre ja toll, da ich hauptsächlich gebrauchte Bücher, viele davon vor der Jahr 1945 verlegt , verkaufe. Aber was ist mit den ganzen anderen Produkten : wie Zeitschriften, Landkarten, Ansichtskarten, Hörbücher, WII-Spiele, Schallplatten, Musikkassetten, CDs, DVDs oder alte Videokassetten , die viele Verkäufer eingestellt haben ? Sind auch diese Artikel nicht betroffen ???? Auf anderen Plattformen tut sich in dieser Richtung etwas, aber auf Booklooker gibt bis dato leider keine Möglichkeit, etwas in dieser Richtung einzupflegen. Ich habe über 17.000 Artikel eingestellt, und der 13. Dezember rückt immer näher und die Zeit wird langsam knapp.
Ich bin gespannt wie es mit den ganzen Bürokratie-Wahnsinn (Produktsicherheitsverordnung, entwaldungsfreie Lieferketten, E-Rechnung ab 2025) usw. , usw, usw. , für kleine gewerbliche Händler weitergehen soll oder wird ???
Trotz dieser trüben Aussichten auf viele lange Arbeitstage und -nächte wünsche ich allen Verkaufskollegen auf Booklooker alles Gute für die Zukunft und lasst Euch nicht unterkriegen!!!!
mausi44
Beiträge: 1720
Registriert: Fr 30. Dez 2011, 20:01

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von mausi44 »

Na ja.Sofern es bis zum Stichtag keine konkreten Aussagen für gebrauchte Bücher gibt,werde ich alles,was von rebuy nicht angekauft wird entsorgen.
Entweder es ist Platz im Bücherschrank bei uns oder eben in die Tonne.
Ich habe KEINEN Bock auf Abmahnungen!
Soviel zur Nachhaltigkeit in unserem Land...
esmi
Beiträge: 61
Registriert: Mo 22. Jul 2019, 01:10

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von esmi »

Was vor dem 13.12.eingestellt ist, also im Internet zum kauf angeboten wird, fällt erstmal noch nicht unter die GSPR. Da gibt es noch eine Übergangszeit. Wie lang die ist weiß aber keiner. Also sollte man jetzt seinen ganzen Bestand, den man sonst nach und nach mit Artikelbeschreibung und Fotos einstellt, was ja länger dauert, einfach nur mit Titel eingeben, auf Pause stellen und dann nach und nach bearbeiten und freigeben. So denn die pausierten Bücher nicht mit dem DAtum wieder starten, mit dem sie wieder freigegeben werden, sondern mit dem Datum mit dem sie irgendwann mal eingegeben worden sind. Müßte man mal ausprobieren. :?:
Starten sie wieder mit dem alten DAtum sind sie noch vor dem Stichtag eingegeben und fallen nicht unter die GSPR. Bloß gut, daß ich noch etliches an Jahresurlaub hab... :shock:

<<... wie Zeitschriften, Landkarten, Ansichtskarten, Hörbücher, WII-Spiele, Schallplatten, Musikkassetten, CDs, DVDs oder alte Videokassetten ,>> wie gesagt, eingestellt vor dem Stichtag fallen sie noch nicht drunter. Eingestellt danach fallen sie unter die GSPR.
Überlegt doch mal, wie gefährlich gerade Landkarten werden können.. man hat sie, wenn man sie im Auto nutzt im Gesicht, im Kaffee oder im essen , und sie können sie gerade beim zusammenfalten wahre Nervenzusammenbrüche erzeugen. Definitiv ein gefährliches Produkt über das man sich dann beim Hersteller beschweren sollte. Das gilt übrigens auch für Spannbettlaken, was die für Wutanfälle beim zusammenfalten auslösen können... :?
Benutzeravatar
spiralnebel111
Beiträge: 11047
Registriert: Sa 13. Nov 2010, 17:50
Kontaktdaten:

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von spiralnebel111 »

Ich habe mir das gerade mal angesehen. Macht Euch nicht so viele Gedanken!
mausi44
Beiträge: 1720
Registriert: Fr 30. Dez 2011, 20:01

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von mausi44 »

Wenn Bücher nach der Pausierung oder Änderung wieder aktiv sind,dann steht doch das neue Datum da.Habe ich jedenfalls so beobachtet.
Muß man mal ausprobieren...
Und bei allen anderen Artikeln verstehe ich das auch,wegen Raubkopien oder technischer Sicherheit.
Aber wer fälscht denn ein Buch und welche Gefahr droht durch ein Buch!?
Benutzeravatar
spiralnebel111
Beiträge: 11047
Registriert: Sa 13. Nov 2010, 17:50
Kontaktdaten:

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von spiralnebel111 »

Ein Buch könnte aus dem obersten Regal fallen, mit der Ecke auf die Stirn...
Ist mir neulich passiert. Aber ohne Email-Adresse des Herstellers kann ich niemanden verklagen! :lol:

Noch einmal: Macht Euch nicht verrückt!
Das Finanzamt hat Euch ja auch noch nicht verhaftet, oder?
esmi
Beiträge: 61
Registriert: Mo 22. Jul 2019, 01:10

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von esmi »

Ehrlich gesagt diskutier ich lieber mit dem Finanzamt, warum manche Punkte so oder so gemacht wurden, als mit Verbraucherschützern oder noch schlimmer Abmahnanwälten. Da ist nämlich überhaupt nichts mit Diskutieren. Für die ist die Welt nicht nur nicht mit Grauzonen, sondern noch nicht mal Schwarz und Weiß, sondern nur Schwarz. Und das Wort "Abmahnung" in großen schwarzen Worten geschrieben ist deren Lieblingswort.
Also, doch ja, ich mach mir da schon Gedanken.
Ich bin jetzt seit über 22 Jahren gewerblicher Internethändler, hab die großen Abmahnwellen erlebt und schon so gut wie jedes Pferd vor Apotheken kotzen sehen.
Eine Bekannte sagte mal zu mir (keine INternethändlerin) als sie mir über die Schulter schaute wegen der zigsten Änderung des Widerrufsbelehrung:
"Ich würd mir lieber ins Bein schneiden und durch ein Haifischbecken schwimmen, das ist wesentlich entspannter und ungefährlicher als gewerblich im Internet zu verkaufen" Recht hat sie die Gute. Und ist endlich mal halbwegs Ruhe eingekehrt, weil die Änderungen nicht mehr mit Lichtgeschwindigkeit kommen, sondern nur noch mit ICE Geschwindigkeit, dann kann man sich drauf verlassen, daß wieder jemand ein faules Ei aus dem Hut zaubert und es GSPR nennt
mausi44
Beiträge: 1720
Registriert: Fr 30. Dez 2011, 20:01

Re: GSPR ALARM ALARM

Beitrag von mausi44 »

esmi hat geschrieben: Fr 1. Nov 2024, 20:29 Ehrlich gesagt diskutier ich lieber mit dem Finanzamt, warum manche Punkte so oder so gemacht wurden, als mit Verbraucherschützern oder noch schlimmer Abmahnanwälten. Da ist nämlich überhaupt nichts mit Diskutieren. Für die ist die Welt nicht nur nicht mit Grauzonen, sondern noch nicht mal Schwarz und Weiß, sondern nur Schwarz. Und das Wort "Abmahnung" in großen schwarzen Worten geschrieben ist deren Lieblingswort.
Also, doch ja, ich mach mir da schon Gedanken.
Ich bin jetzt seit über 22 Jahren gewerblicher Internethändler, hab die großen Abmahnwellen erlebt und schon so gut wie jedes Pferd vor Apotheken kotzen sehen.
Eine Bekannte sagte mal zu mir (keine INternethändlerin) als sie mir über die Schulter schaute wegen der zigsten Änderung des Widerrufsbelehrung:
"Ich würd mir lieber ins Bein schneiden und durch ein Haifischbecken schwimmen, das ist wesentlich entspannter und ungefährlicher als gewerblich im Internet zu verkaufen" Recht hat sie die Gute. Und ist endlich mal halbwegs Ruhe eingekehrt, weil die Änderungen nicht mehr mit Lichtgeschwindigkeit kommen, sondern nur noch mit ICE Geschwindigkeit, dann kann man sich drauf verlassen, daß wieder jemand ein faules Ei aus dem Hut zaubert und es GSPR nennt
Das sehe ich auch so!
Alles auf die leichte Schulter nehmen kann nach hinten losgehen.
Hier geht es um Gesetze und nicht um irgendwelche fadenscheinigen Ankündigungen,was kommen könnte.
Antworten