esmi hat geschrieben: ↑Di 29. Okt 2024, 23:08 <<ein Mängelexemplar handelt, das bestimmte Fehler hat und vor seiner Verwendung der Reparatur oder Instandsetzung bedarf.<<
Also, auch wenn die Bücher beschädigt sind (vor allem, was sind Beschädigungen? Normale oder auch stärkere Gebrauchsspuren?) Aber selbst wenn sie auseinanderfallen bedürfen sie ja keiner Reparatur oder Instandsetzung bevor man sie lesen kann.
Selbst IT-Rostock hat da keine definitive Aussage zu gebrauchten Büchern und auch in anderen Rechtsforen gibt es da noch keine klare Linie.
Das ist es ja,was ich meine.
Es gibt keine genauen Angaben,wie und was man bei gebrauchten Büchern angeben muß,obwohl da der Markt sehr groß ist.
Betrifft es nun nur Händler oder auch private Verkäufer?
Selbst Booklooker ist sich ja nicht sicher...
Da überlegt man sich zweimal,ob sich das Einstellen noch lohnt bei dem Aufwand!