Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

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Waraegergarde
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Waraegergarde »

neueSachlichkeit hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 18:19 zu von Waraegergarde » Do 9. Mär 2023, 16:23


Allerdings sagt das Gesetz (§ 15 Absatz 2 Satz 3 EStG):
"Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."

Bleibt der Begriff "nachhaltige Tätigkeit"
"Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind. Der erstmalige Willensentschluss muss nicht bereits die zukünftigen Handlungen mit umfassen, es genügt vielmehr, wenn bei der ersten Tätigkeit der allgemeine Wille besteht, gleichartige oder ähnliche Handlungen bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen. "


siehe auch vertiefend:
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... ant%20sind.

Wer bei booklooker anbietet, dem kann m.E. unterstellt werden, daß man sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt.

Insgesamt könnte man also schon ins Grübeln kommen. Alles gar nicht so einfach.

Vor dem Hintergrund des neuen Meldegesetzes wird daher mein Bekannter ab 2023 auf jeden Fall seine Verkaufsaktivitäten bei 29 Geschäften (oder unter 2.000 €) stoppen. Einfach, weil er keinen Bock auf eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt haben will.
Aber bislang sind es ja nur im Schnitt 12 und wertmäßig unter 2.000 €.
Also für ihn kein Problem.

Das neue Meldegesetz wird jedenfalls in 2024 für eine Menge Diskussionen sorgen.

So, jetzt zu Ihrem Fall.
Da würde ich Ihnen den Rat eines Steuerberaters empfehlen.
Wenn man die "nachhaltige Tätigkeit" so auslegt, dann ist jeder Anbieter bei Booklooker gewerblich tätig, sobald er ständig mindestens 1 Buch bei Booklooker eingestellt hat.
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Aristo
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Aristo »

neueSachlichkeit hat geschrieben: Mo 6. Mär 2023, 21:04 zu von Aristo » Mo 6. Mär 2023, 19:41

Ich finde Ihr Geschäftsmodell schon sehr grenzwertig.
Sie bekommen die Bücher "gespendet" ("Unsere Bücher sind alle gespendet, also "second hand", teilweise wie neu), ohne ein eingetragener, gemeinnütziger Verein zu sein und verkaufen sie also stets mit Gewinn.
Meines Erachtens könnte man darin steuerpflichtige Einkünfte sehen (Gewerbebetrieb).
Zwar keine Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer (siehe Forum weiter oben, Freibeträge), aber der Gewinn könnte Ihren sonstigen Einkünfte bei der Einkommensteuer hinzugerechnet werden.
Von steuerfreien Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs (§ 23 Einkommenstergesetz) kann hier meines Erachtens keine Rede sein.

Im Zweifel fragen Sie aber Ihren Steuerberater.

Was Sie mit Ihrem Erlös für einen Zweck verfolgen, ist da meines Erachtens irrelevant.
Nun, wenn ich das Geld einem eingetragenen Verein übergebe, wäre es besser? Wäre kein Problem ....

Ich könnte übrigens locker um die 3000 Bücher aus eigenem Bestand verkaufen, ohne die Spendenbücher mit zu zählen, da ich selber privat sehr viel kaufe (Neu und gebraucht) und auch lese. In guten Zeiten mind. zwei Bücher pro Woche. Die verkaufe ich dann für 2 Euro statt 10 Euro EK, da kann man nun wirklich nicht von Gewinn sprechen ...
Gruß - Aristo

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Waraegergarde
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Waraegergarde »

neueSachlichkeit hat geschrieben: Sa 11. Mär 2023, 11:07
Nachtrag:
man sollte sich auch nicht auf diese Grenze von 30 fixieren.
wer 3 oder 4 hochwertige, antiquarisch wertvolle Bücher von (vielleicht) 10.000 € verkauft, wird sicherlich ebenfalls das Interesse des Finanzamtes wecken.
Da sind wir aber, trotz der geringen Anzahl, in ganz anderen finanziellen Dimensionen.
Wenn der Gesetzgeber nur die Grenze von 2000 € gesetzt hätte und nicht die blödsinnigen 30 Stück, dann würden die ganzen Diskussionen nicht stattfinden. Durch die 30 Stück-Regelung werden jede Menge Bagatellfälle an die Finanzämter gemeldet, die mit Sicherheit nicht steuerpflichtig sind.
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Aristo
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Aristo »

neueSachlichkeit hat geschrieben: So 12. Mär 2023, 09:43
zum Spenden:
Als Steuerzahler hätte ich, sofern ich spenden würde, natürlich das Eigeninteresse, eine abzugsfähige Spendenquittung zu erhalten.
Das geht mE nur, wenn ich mein Geld einer steuerlich anerkannten Institution gebe.
Wenn man sich ehrenamtlich für eine Sache oder Organisation wirklich engagiert, guckt man nicht auf die Spendenbescheinigung. Dann würde es nämlich sehr sehr vieles im Bereich Ehrenamt / Spenden / etc. nicht geben. Und da sind meine paar Buchverkäufe auch wirklich peanuts.

Musste übrigens heute meine Steuernummer angeben und jetzt bin ich mal gespannt, was da nächstes Jahr auf mich zu kommt.
Im schlimmsten Fall schenke ich meine Bücher dem Finanzamt, dann dürfen die die kostenpflichtig entsorgen, pffff.
Gruß - Aristo

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Wandsbek
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Wandsbek »

Die ersten 100 Euro pro Monat werden nicht angerechnet.
Dann gehts Schlag auf Schlag.
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/f ... einkommen/
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von spiralnebel111 »

Wandsbek hat geschrieben: Di 14. Mär 2023, 14:21 Die ersten 100 Euro pro Monat werden nicht angerechnet.
Dann gehts Schlag auf Schlag.
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/f ... einkommen/
Das hieß es bei Harz4 auch, es wurde mir aber trotzdem voll angerechnet. Ich war drei Monaten Empfänger, ganz am Anfang, als es neu war.
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von aladdin sane »

Ich habe auch eine Zeit lang aufstockend Hartz4 bezogen. Halbjährlich muss man dort die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen. Der Sachbearbeiterin sind natürlich meine gelegentlichen Verkäufe bei Ebay, booklooker und Co. aufgefallen. Nachdem ich schriftlich erklärt hatte, dass alle veräußerten Sachen aus meinem privaten Besitz stammen, war die Sache erledigt. Angerechnet wurde nie etwas. Belege über Verkäufe hier und bei Ebay musste ich natürlich auch einreichen.
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Aristo
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von Aristo »

neueSachlichkeit hat geschrieben: Di 14. Mär 2023, 13:36 zu von Aristo » Di 14. Mär 2023, 13:06

"Wenn man sich ehrenamtlich für eine Sache oder Organisation wirklich engagiert, guckt man nicht auf die Spendenbescheinigung."

Da verwechseln Sie etwas.
Es geht bei der Spendenbescheinigung nicht um das ehrenamtliche Engagement, sondern um Geld- bzw. Sachspenden, die jemand
einer (amtlich anerkannten) gemeinnützigen Organisation spendet.

Ehrenamtliches Engagement kann vergütet werden.
"Ehrenamtliche Einrichtungen können Ihren Mitgliedern bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei und sozialabgabenfrei ermöglichen."

https://www.ehrenamt24.de/wissen-fuer-v ... rmöglichen.

Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es außerdem die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro
Das mag alles zutreffen für große Organisationen, eingetragene Vereine usw. Damit kenne ich mich recht gut aus, da ich jahrelang im Sportbereich damit zu tun hatte.

Ich "arbeite" hier aber für eine kleine private Initiative, die ohne Bürokratie hilft und Spenden sammelt im kleinsten Rahmen.
Da reden wir von wenigen hundert Euro im Jahr, die wir - wenn Sie es ganz genau wissen wollen - für Kastrationen von Straßenkatzen genau den Leuten zur Verfügung stellen, die die Katzen dann auch zum Tierarzt bringen.

Ich weiß - das alles interessiert das Finanzamt auch nicht. Ist aber eine ganz andere Dimension als wenn ich zum Bsp. für PETA Geld sammeln würde. Und ohne die vielen, vielen Leute wie mich, die etwas im Privaten anstoßen, ohne für jeden Pfennig nach einer Spendenbescheinigung zu fragen, würde im Tierschutz nicht viel laufen. Das nur mal als Erklärung dazu.
Gruß - Aristo

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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von querlesen-dortmund »

Bei einem eingetragenen und gemeinnützigen Verein sollte der Kassenwart oder die Schatzmeisterin, oder wie auch immer die für das Vereinsgeld zuständige Person heißt, in der Lage sein ein Mal im Jahr mit einer Excel-Tabelle oder sonstwie die Vereinsbeiträge und die Spenden der einzelnen Mitglieder und Helfer zusammenzurechnen und zu bescheinigen.

Wobei: Für Kleinspenden wird keine Spendenbescheinigung mehr für die Steuererklärung gebraucht.
Spenden bis 300 Euro ab Steuerjahr 2021 kannst du besonders unkompliziert von der Steuer absetzen. Hier reicht ein sogenannter „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel der von der Bank abgestempelte Einzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking.
Rund 2300 Bücher, Hörbücher, Filme und Musik. Davon rund 1000 für jeweils 1,01 Euro.

Rabatt: Kaufe 5 und zahle für 4 / Versandkosten = Reales Porto + 10 bzw. 11 Cent pro Sendung.

https://www.booklooker.de/querlesen-dortmund
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von jogipo »

So, ich wurde nun auch letzte Woche dazu aufgefordert meine Steuer-ID zu hinterlegen.

Ich bin relativ entspannt was dieses Gesetz angeht. Ich verkaufe zwar jedes Jahr weit mehr als 30 Artikel (hauptsächlich die Bibliothek meines verstorbenen Schwiegervaters), bin aber auch weit unter den 2.000 €.

Ich vermute mal, dass die Finanzämter im kommenden Jahr mit so unendlich vielen Daten aller Plattformen "überschwemmt" werden, dass eine individuelle Einschätzung auf Gewerblichkeit jedes Verkäufers so gut wie unmöglich wird. Somit wird man sich dann schätzungsweise auf die Verkäufer beschränken müssen, die "auffällig" sind und z.B. hunderte neue, gleichartige Artikel auf ebay verkaufen. Ich glaube, dass jemand der gebrauchte Bücher für ein paar Cent bis Euro verkauft, da nicht "ins Visir" genommen wird. Ist aber nur meine Einschätzung...
Jeden Freitag wird alles um 0,01 € reduziert:

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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von crook »

Heute meine Steuer-ID hinterlegt. 29 Verkäufe. Der Rest wird verheizt. Ich habe entschieden, daß ich wegen Habecks Fehler keine Wärmepumpe kaufen werde.
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spiralnebel111
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von spiralnebel111 »

Ich habe mich genauer erkundigt: Das neue Gesetz dient dazu, jene Fische einfacher zu fangen, die man vorher schon gerne gehabt hat/hätte.
Damit ist nicht der booklooker-Privatverkäufer gemeint. Da geht es um fetten Steuerbetrug. Also keine Panik.
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spiralnebel111
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von spiralnebel111 »

Ein höherer Finanzbeamter weiß das so genau. Beziehungsweise mehrere. Das ist eine längere Geschichte, mein Mann war auf einem Seminar, wo es um "Geld" ging und hat sich ausgiebig erkundigt. Und da er das für glaubwürdig hält, ist die Chance gigantisch (!), daß es so ist.

Betonung liegt auf "einfacher" und Gesetze werde nicht unbedingt von den Praktikern gemacht... :?
crook
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe

Beitrag von crook »

"wenn ich 29 Geschäfte gemacht habe, gehe ich jedenfalls bei booklooker ebenfalls in den Pausenmodus.
Einfach weil ich keinen Bock habe, dem Finanzamt irgendetwas zu erklären (obwohl ich es könnte und mir sicher bin, daß
meine Verkaufstätigkeit hier ohne Steuerfolgen ist und bislang war)."

Ich gehe in die Vorwärtsverteidigung. Buchmut wird zurückerobert. Ich habe Masseneinkaufsbelege aus Jahrzehnten, Fotos von Buchverbrechen vergangener Generationen (aka Bananenkisten), Fotos von unterirdischen Bücherregalen (leider mit Kellergeruch). Privatbesitz.
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