Ja, da hätte ich rechtlich gesehen drauf bestehen können. Aber so wie diese Dame drauf war, hätte sie mir meine 100%-Bewertung ruiniert.mausi44 hat geschrieben: Sa 26. Feb 2022, 06:55 Wenn ich etwas erstatten würde,dann nur,wenn ich die Ware wieder in der Hand habe.
Schließlich möchte ich doch sehen,ob es überhaupt mein verschicktes ist...
Bei einer so offensichtlich analfixierten Persönlichkeit habe ich mit korrekten Abwicklung ihrerseits gerechnet und sie hat mich diesbezüglich
auch nicht enttäuscht.