Ich wollte ein Buch einstellen, das mir ein Bekannter schenkte.
Auf dem Ersten Blatt steht gedruckt:
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LESEEXEMPLAR
Sperrfrist 10.März 1998
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1. Auflage 1998 ISBN.... etc.
Darf ich das Buch einstellen, um es zu verkaufen ??
Buchverkauf eines LESEEXEMPLAR erlaubt ??
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Re: Buchverkauf eines LESEEXEMPLAR erlaubt ??
Dieses Thema wurde hier im Forum schon mehrfach besprochen.
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Gruß
Alsterperle
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Alsterperle
Re: Buchverkauf eines LESEEXEMPLAR erlaubt ??
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Zuletzt geändert von mausi44 am Fr 11. Sep 2020, 00:12, insgesamt 1-mal geändert.
- spiralnebel111
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Re: Buchverkauf eines LESEEXEMPLAR erlaubt ??
Ich habe schon mehrere Leseexemplare verkauft, aber natürlich nur solche die schon längst im Handel waren. Ich denke 1998 ist lange genug her, das gibt es im Handel vermutlich gar nicht mehr.
Unbedingt in der Beschreibung angeben.
Unbedingt in der Beschreibung angeben.
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Re: Buchverkauf eines LESEEXEMPLAR erlaubt ??
Man kann und darf alles verkaufen. Nur muss alles klipp und klar in der Beschreibung erwähnt werden, leider geschieht dies oft nicht. Ist mir schon gelegentlich beim Kauf passiert. Da kauf ich ein "fast neues" oder "neues" Buch. Und dann steht ein fetter Stempel drin "Unverkäufliches Rezensionsexemplar". Mein Kauf eines Geburtstagsgeschenks war damit fehl gegangen. (Vielleicht hat der Verkäufer auch nicht in das Buch reingeschaut.)