Für gewerbliche Händler/innen: Upload Steuerbescheinigung

Hier erscheinen Infos über neue Funktionen auf der Website und andere wichtige Ankündigungen vom booklooker-Team.
Antworten
Benutzeravatar
booklooker.de
Site Admin
Beiträge: 589
Registriert: Di 20. Sep 2005, 14:47
Kontaktdaten:

Für gewerbliche Händler/innen: Upload Steuerbescheinigung

Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

im Bereich "persönliche Daten" gibt es ab sofort die Option "Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger". An dieser Stelle können Sie die entsprechende Bescheinigung nach §22f UStG an uns übermitteln (Dateiformat PDF, JPG oder PNG), die Sie auf Antrag von Ihrem Finanzamt erhalten. Die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung in Papierform ist maximal bis zum 31. Dezember 2021 gültig, bis dahin wollen die Finanzämter ein elektronisches Abrufverfahren einrichten.

Ab 1. Oktober 2019 wird die Übermittlung dieser Bescheinigung verpflichtend für alle gewerblichen Händler mit Sitz in Deutschland sein, die bei uns Artikel zum Verkauf anbieten. Auch Kleinunternehmer müssen die Bescheinigung nach §22f UStG beantragen und bei uns hochladen. Durch die Bescheinigung nach §22f UStG wird nur die steuerliche Erfassung als Unternehmer bestätigt. Es kommt nicht darauf an, ob der Unternehmer keine Umsatzsteuer zahlt, weil er von der Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer Gebrauch macht.

Ein Musterschreiben für den Antrag beim Finanzamt und ein Muster der Bescheinigung können Sie hier einsehen:
https://download.booklooker.de/BMF-Schr ... 8-data.pdf

Ausführliche Informationen zum Thema "Kleinunternehmer und Steuern" finden Sie hier:
https://www.kleinunternehmer.de/steuerpflichten.htm

Auch Händler aus dem Ausland können unter Umständen dazu verpflichtet sein, sich bei einem deutschen Finanzamt zu registrieren, um die o. g. Bescheinigung zu erhalten. Die für das jeweilige Land zuständigen Finanzämter finden Sie hier:
https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... en/1167660

Bitte beantragen Sie als gewerblicher Händler möglichst bald die "Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger" bei Ihrem Finanzamt und laden Sie diese bei uns hoch, damit wir auch nach dem 1. Oktober Bestellungen an Sie übermitteln können.

Schönen Gruß
das Team von booklooker.de
Antworten