capriccia hat geschrieben:...
Ich möchte Bedienungsanleitungen anbieten. Kann ich selbige als Bücher- oder Warensendung verschicken?
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auch hier gilt, als Warensendung auf jeden Fall, aber m.E. auch als Büchersendung ...
https://www.deutschepost.de/de/b/bueche ... ional.html
Als BÜCHERSENDUNG können Sie gedruckte Bücher, Broschüren, Notenblätter und Landkarten versenden ... Die BÜCHERSENDUNG darf nicht geschäftlichen Zwecken dienen.
das mit den 'geschäftlichen Zwecken' und Weiteres ist in den FAQ erläutert:
https://www.deutschepost.de/de/b/bueche ... ragen.html
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Was gilt als "Buch" oder "Broschüre" im Sinne der Büchersendung?
Bücher und Broschüren im Sinne der BÜCHERSENDUNG sind auf Papier gedruckt und haben einen Einband oder Umschlag. Weiterhin sind die Blätter an der Seite fest zusammengehalten
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Sind Geschäftsberichte zugelassen?
Geschäftsberichte von gewerblichen Unternehmen verfolgen einen geschäftlichen Zweck im Sinne der BÜCHERSENDUNG und sind daher nicht erlaubt. Zugelassen sind aber Geschäftsberichte von Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden
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soweit es also keine Bedienungsanleitungen zu Geräten sind, die du selbst vertreibst (und warum sollte man die einzeln senden ?), würde ich davon ausgehen, dass sie als Büchersendung gelten ... der Inhalt dient ja nicht deinem eigentlichen Geschäft ...
genauso sieht es mit älteren Geschäftsberichten aus ... zu beiden Stichworten findest du auch auf Booklooker Tausende von Angeboten, die von den VSK her i.d.R. nur als Büchersendung verschickt werden können ...