"Post darf zum Prüfen öffnen"

Alles zum Thema Versand (Versandkosten, Versandarten, Verpackung, verschiedene Versand-Anbieter)
Antworten
bebbi

"Post darf zum Prüfen öffnen"

Beitrag von bebbi »

Hallo,

Büchersendungen sind ja offen zu verschicken. Ich frage mich, ob das ok ist, die Sendungen zu verschließen mit dem Vermerk "Post darf zum Prüfen öffnen", oder ob das einfach manche machen und die Post i. d. R. ein Auge zudrückt?

Grüße

Bebbi
kalokalokairi
Beiträge: 695
Registriert: So 16. Okt 2011, 11:41
Wohnort: 65719

Re: "Post darf zum Prüfen öffnen"

Beitrag von kalokalokairi »

Hallo,

das kommt darauf an, wie du die Sendung verschließt.

Der Verschluss muss immer so gestaltet sein, dass die Post - eben zum Prüfen - öffnen und danach wieder verschließen kann, ob es sich dabei um Klammern oder um einen wiederverschließbaren Klebverschluss handelt.
bebbi

Re: "Post darf zum Prüfen öffnen"

Beitrag von bebbi »

Hallo kalokalokairi,

ich bekomme immer wieder Büchersendungen etc., die normal verschlossen sind mit dem oder einem ähnlichen Vermerk. Wenn ich mit Musterbeutelklammern o. ä. verschließe, verschicke es hingegen ja ohne so ein Zusatz.

Grüße

Bebbi
Benutzeravatar
vitalis
Beiträge: 1011
Registriert: Fr 7. Nov 2008, 15:57
Wohnort: Hademare, MK

Re: "Post darf zum Prüfen öffnen"

Beitrag von vitalis »

Die Post schreibt es so vor:
Büchersendungen müssen grundsätzlich in einer offenen Umhüllung eingeliefert werden und die Aufschrift "Büchersendung" oberhalb der Anschrift tragen. Die innere Verpackung kann verschlossen sein, wenn es sich um die Herstellerverpackung handelt und der Absender sein Einverständnis mit der Öffnung zu Prüfzwecken durch einen Hinweis "Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden" gibt.

http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile ... 17_1006127
bebbi

Re: "Post darf zum Prüfen öffnen"

Beitrag von bebbi »

vitalis hat geschrieben:Die Post schreibt es so vor:
Büchersendungen müssen grundsätzlich in einer offenen Umhüllung eingeliefert werden und die Aufschrift "Büchersendung" oberhalb der Anschrift tragen. Die innere Verpackung kann verschlossen sein, wenn es sich um die Herstellerverpackung handelt und der Absender sein Einverständnis mit der Öffnung zu Prüfzwecken durch einen Hinweis "Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden" gibt.

http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile ... 17_1006127
Dann wäre nur interessant, warum die Post das imer durchgehen lässt, wenn die BS richtig verschlossen sind. Oder haben die da Sondervereinbarungen mit großen Versendern wie professionellen Antiquariaten?
Benutzeravatar
vitalis
Beiträge: 1011
Registriert: Fr 7. Nov 2008, 15:57
Wohnort: Hademare, MK

Re: "Post darf zum Prüfen öffnen"

Beitrag von vitalis »

Ich kenne einige professionelle Antiquare und weiß, dass diese ihre Post nach Möglichkeit direkt in den Postkasten befördern, statt sie auf der Post abzugeben, da auf diese Weise weniger kontrolliert wird.

Desterwegen machen sie auch fast täglich eine Stadtrundfahrt...
Antworten