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Cola kenne ich zwar sowohl weiblich als auch sächlich, 'Rally[e]' ist mir eigentlich nur weiblich bekannt ... die Schweizer sehen das anders:antje hat geschrieben:Nochthessen sagt auch "die" Cola, dafür wie dafür. Das Cola kennen mäh nit.
erst hatte ich mich gefragt, ob es wohl um die Dem(okraten) geht ... die Amis kürzen das gerne ...Das Rally am Aktienmarkt hat sich jüngst verlangsamt
...
Mist, Erbkrankheit ... keine Chance, sich selbst damit zu infizieren ...Buchecker hat geschrieben:Dass der kleine Royal Prince an einer schrecklichen Erbkrankheit leidet:
http://www.der-postillon.com/2013/07/en ... eidet.html
da kann man sich sicher tagelang vergnügen ... soviel Zeit nehme ich mir jetzt nicht ... zwei Gesetze haben mich aber mal gereizt, und schon bin ich 'fündig' geworden:...
Der nachfolgende Auszug des Nebenstrafrechts ist nicht abschließend
...
G10-Gesetz (das mit den ganzen Einschränkungen von Briefgeheimnis etc.):§ 22 Strafvorschrift
Wer entgegen § 21 Einzelangaben aus Bundesstatistiken oder solche Einzelangaben mit anderen Angaben zusammenführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
http://www.buzer.de/gesetz/4705/a65422.htm§ 18 Straftaten
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 17 eine Mitteilung macht.
wer also den Datenschutz bei Bundesstatistiken aushebelt kann nur halb so lang verknackt werden wie jemand, der Infos über Überwachungsmassnahmen weitergibt ... aber in so grossem Zusammenhang sind diese Gesetze sicher noch nie betrachtet worden ...§ 17 Mitteilungsverbote
(1) Wird die Telekommunikation nach diesem Gesetz oder nach den §§ 100a, 100b der Strafprozessordnung überwacht, darf diese Tatsache von Personen, die Telekommunikationsdienste erbringen oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden.
(2) Wird die Aushändigung von Sendungen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 angeordnet, darf diese Tatsache von Personen, die zur Aushändigung verpflichtet oder mit der Sendungsübermittlung betraut sind oder hieran mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden.
(3) Erfolgt ein Auskunftsersuchen oder eine Auskunftserteilung nach § 2 Abs. 1, darf diese Tatsache oder der Inhalt des Ersuchens oder der erteilten Auskunft von Personen, die zur Beantwortung verpflichtet oder mit der Beantwortung betraut sind oder hieran mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden.
Das ist doch aber gar nicht so. Insgesamt sind meine Beiträge hier ok, ihr könnt das ja alles nachlesen. Ein bißchen was wurde gelöscht, aber was da von meinen Beiträgen vorhanden ist, kann wohl als repräsentativ gelten. Wo ist da was von "reichlich austeilen"? Habe ich da eine falsche Wahrnehmung? Möglich, und dann ist ja auch so ein Feedback ganz ok, man muß auch immer darauf achten, was andere empfinden, nicht nur wie man selbst es sieht.Kibabu hat geschrieben: Aber wenn man reichlich austeilt, muss man auch mal mit entsprechend unwilligen Reaktionen rechnen.
Gut, diese Einstellung rückt das Ganze für mich jetzt wieder gerade.coma hat geschrieben:Möglich, und dann ist ja auch so ein Feedback ganz ok, man muß auch immer darauf achten, was andere empfinden, nicht nur wie man selbst es sieht.
Demgegenüber was gibt es heute eine Manie? Es wird gegoogelt, und dann habt ihr euer Urteil parat, ein übernommenes Urteil, das nicht aus Euch selbst kommt, sondern ihr plappert nach, was google sagt.
Ich sehe das auch so, ihr seid doch alle durch die Medien komplett benebelt. Gehirnwäsche nennt man das, ihr seid nicht mehr zu einem freien Gedanken fähig.
Die übliche Praxis der Stadtbüchereien ist, die erste Mahnung möglichst spät rausschicken, dann können die mehr Strafgebühren einsacken!
Weil ihr nicht versteht, was einen guten Sommer ausmacht.
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deine Einlassungen aber nicht intuitiv verständlich sind
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Eimer ist besser als Glas, egal was drin ist ...
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Ich würde hier gerne mal wieder paar Witze posten, hab es aber satt, wie Pitbull mit ihrem wenig witzigen Gesülze das Feld hält.
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Welche Kunst von wem denn, die von euch Klugscheißern Volkswirten?
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Harzis sollen es nicht bekommen
, warum, weil die Harzi-Familie netto sowieso schon mehr hat, als eine Familie, wo der Haushaltsvorstand, und die Angetraute im Nebenjob, im Niedriglohnbereich verdienen können.