Versandkosten in der dem Buch beigelegten Rechnung höher

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MeinWohnzimmer
Beiträge: 2
Registriert: Mo 11. Mär 2013, 21:07

Versandkosten in der dem Buch beigelegten Rechnung höher

Beitrag von MeinWohnzimmer »

Hallo,

ich habe eine Frage mit der ich hoffentlich nicht gegen irgendwelche AGBs verstosse, denn Meine Frage bezieht sich auf eine Bestellung bei abebooks. Leider haben die kein Forum, und da ich hier bei booklooker selber bücher verkaufe und oft kaufe, hoffe ich das ich hier eine Antwort bekomme.
(Eigentlich bezieht sich meine Frage allgemein auf Versandkosten, nur das Beispiel das ich angebe ist von abebooks)

also folgendes:

Bei abebooks scheint es das etwas seltsame System zu geben das bei den Angeboten stehts ein pauschaler Versankostenbetrag für Bücher bis 1 kilo angegeben ist, und wenn die Bücher schwerer sind als 1 kilo wird man darüber informiert und kann zustimmen oder ablehnen.
So zumindest habe ich das nach dieser hilfeseite verstanden :http://kaeuferhilfe.abebooks.de/2007/03 ... ind_d.html
Auch beim Angebot selber ist ein mehr oder weniger versteckter Link, mit folgendem Hinweis: "Die Versandkostenpauschalen basieren auf Durchschnittswerten für 1 kg schwere Bücher. Über abweichende Kosten (z.B. wegen eines sehr schweren Buches) werden Sie gegebenenfalls vom Verkäufer informiert."

Informiert hat mich der Verkäufer nicht, sondern das Buch einfach losgeschickt, und die höheren Versandkosten in die Rechnung die dem buch beilag hineingeschrieben. In diesem Fall immerhin 2,30 Euro mehr, da Päckchen und nicht Büchersendung.

Wie ist da jetzt die rechtliche Lage, muß ich das akzeptieren, oder kann ich mich auf die Summe in der Bestellung berufen?

ich habe schon ein bischen umeinander gegoogelt, bin dabei aber nur auf dieses Urteil gestossen:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/intern ... 13138.html
Das heißt, mit dem Versand des Buches ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Was mir aber nicht klar ist, sind die Versandkosten auch Bestandteil des Kaufvertrags, oder können die ausgeklammert und den gegebenheiten angepasst werden?

Es würd mich freuen wenn da zufällig jemand bescheid wüßte, am besten sogar ein paar paragraphen zur Hand hätte, oder ein passenderes Urteil. (wobei ich nicht glaube das es wegen Versandkosten jemals zu einem prozess kommt :))

Ich danke euch im vorraus.
briefmarkenjaeger
Beiträge: 927
Registriert: Sa 16. Jun 2007, 16:01
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Re: Versandkosten in der dem Buch beigelegten Rechnung höher

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Selbstverständlich musst du das Buch nicht zu dem überhöhten Preis abnehmen, da du aufgrund des Internet-Angebots (mit zuvor angegebenen Versandkosten) bestellt hast.
Der richtige Weg wäre gewesen, dass dich der Verkäufer zuvor informiert hätte und du dann entschieden hättest, ob du mit den erhöhten Versandkosten einverstanden bist oder ob die Bestellung storniert wird.
Bei einem amerikanischen Anbieter hatte ich mal über Abebooks (mehrere Bücher) bestellt und dieser hatte für eine Erhöhung der Versandkosten von 42 Euro angefragt worauf ich selbstverständlich die Bestellung stornieren ließ.

Mit der Rückabwicklung über Abebooks habe ich bisher keine Erfahrungen gemacht - da müsstest du dich mal einlesen, aber du solltest dir auf jeden Fall ggf. auch entstehenden Rücksendekosten erstatten lassen, da es ja nicht dein Fehler war.

Ich vermute, dass der Anbieter zuvor nicht nach einer Versandkostenerhöhung fragen wollte, weil eine Bestellungsstornierung das Bewertungsprofil bei Abebooks negativ beeinflusst.

Grundsätzlich zahle ich bei Abebooks immer per Kreditkarte direkt an Abebooks, sodass eine nicht abgestimmte Versandkostenerhöhung damit ausgeschlossen ist.
nanoq
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Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: Versandkosten in der dem Buch beigelegten Rechnung höher

Beitrag von nanoq »

Nur auf die Schnelle (da ich fürs Forum im Moment eigentlich gar keine Zeit habe):

Es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer nehme ich an? (Ich kenne mich bei abebooks nicht aus)

Ein gewerblicher Händler muss sich jedenfalls an die Preisangabenverordnung halten.

Das heißt, er muss gegenüber dem Letztverbraucher den Endpreis angeben (§ 1 PAngV). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Preis, der angegeben wurde, eben auch der Endpreis ist. Damit kommt eine Erhöhung nicht in Betracht, auch dann nicht, wenn sie sich "nur" auf die Versandkosten bezieht. Denn anzugeben ist vom Verkäufer vorher die gesamte Summe inklusive Versandkosten.
kalokalokairi
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Re: Versandkosten in der dem Buch beigelegten Rechnung höher

Beitrag von kalokalokairi »

Hast du schon daran gedacht, den Verkäufer freundlich auf seinen Irrtum in der Rechnung aufmerksam zu machen und ihn darüber zu informieren, dass du den Betrag zahlst, zu dem du bestellt hast? ;-)
MeinWohnzimmer
Beiträge: 2
Registriert: Mo 11. Mär 2013, 21:07

Re: Versandkosten in der dem Buch beigelegten Rechnung höher

Beitrag von MeinWohnzimmer »

hallo,
vielen Dank für die Antworten, super, genau das was ich brauchte.

Inzwischen habe ich dem Händler auch schon geschrieben das ich nur den ursprünglichen Preis bezahle, womit er sich auch unter zähneknirschen einverstanden erklärte.
dereith5
Beiträge: 4
Registriert: Mi 13. Mär 2013, 01:01

Re: Versandkosten in der dem Buch beigelegten Rechnung höher

Beitrag von dereith5 »

Für den Fall, dass du nicht privat bist
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