Im kleinpreisigen Bereich schließe ich zumindest nicht aus, dass es auch zu bewußt fehlerhaften Minimalbescheibungen kommt. Der Kostendruck gepaart mit dem Verlangen, auch noch so billige Bücher zu vermarkten, lässt garnicht zu, dass eine ehrliche Beschreibung des Zustandes überhaupt in Erwägung gezogen wird. Selbst das Übernehmen einer noch so fehlerhaften Voreinstellung mit der Ergänzung des Lapidarsatzes "altersbedingt ok" grenzt doch schon an Selbstausbeutung -gewerbliches Treiben vorrausgesetzt-.D.h. aber auch nicht, daß diese Artikel mangelhaft sind und erst recht nicht, daß der Händler bewusst mangelhafte Artikel mit falschen Kennzeichnungen anbietet. Und gegen diese Behauptung habe ich mich gewehrt.
Das diese Bücher mangelhaft sind, ist damit zwar nicht gesagt, man muss aber damit rechnen. Und damit ist jede Mängelrüge von vornhinein zum Scheitern verurteilt.
Veranschaulichen wir einmal:
Das Widerrufsrecht gibt dem Kunden die Möglichkeit, einen Kauf zu annulieren. Bei dieser Annulierung erhält er alle angefallenen Kosten zurück inkl. der Rücksendekosten, wenn der Artikel teuer als 40 Euro war.
War der Kaufpreis geringer, erhält er den Kaufpreis plus Hin-Versandkosten zurück. Die Rücksendekosten trägt er selbst.
Bei einer Mängelrüge erhält er alle angefallenen Kosten -inkl. Rücksendekosten- zurück, auch wenn der Kaufpreis unter 40 Euro war.
Setzt der Verkäufer seine Buch-Beschreibung so minimal ein, dass man unter dem Zustand des Buches alles mögliche verstehen kann, verschafft er sich einen Vorteil gegenüber den Konkurrenten, die expliziet die Mängel des Buches aufführen, indem er die Mängelrüge garnicht möglich macht, weil der Käufer mit nicht näher benannten Mängeln zu rechnen hat.
Fazit:
Der ehrliche, weil ins Detail gehende, Verkäufer hat einen Nachteil gegenüber dem Verkäufer, der seine Ware nicht detailiert beschreibt und sich somit nicht der Gefahr der Mängelrüge aussetzt.
Es geht nicht um bewußt falsche Beschreibungen. Es geht um bewußt unterlassene Beschreibungen.D.h. aber auch nicht, daß diese Artikel mangelhaft sind und erst recht nicht, daß der Händler bewusst mangelhafte Artikel mit falschen Kennzeichnungen anbietet.