Hallo,
alle gewerblichen Verkäufer sollten den neuen Artikel
auf antiquariatsrecht.de beachten:
http://www.antiquariatsrecht.de/?p=270
Kurz gesagt geht es darum, dass die sogenannte
"40 EUR-Klausel" laut einem aktuellen Urteil nicht
nur in die Belehrung zum Widerrufsrecht, sondern
auch in die AGB aufgenommen werden muss.
Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
Abmahngefahr: Widerrufsfolgen, "40 EUR-Klausel"
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