Der Käufer trat daraufhin vom Kauf zurück, ich war einverstanden, Meldung bei BL, wir bewerteten uns dann gegenseitig gut, und fertig.
Ich finde das war ok.
![Very Happy :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Die Probleme Video statt DVD und LP/MC statt CD treten immer wieder auf. Mir sind auch schon ein paar Käufer untergekommen, die sich von einem günstigen Preis haben blenden lassen und ohne weiteres Nachsehen auf "Kaufen" gedrückt haben.ginafabia hat geschrieben: Ich habe ihr die Daten um 17 Uhr zugemailt und habe die Videos abends 18 Uhr von meinem Mann bei der Post abgeben lassen, da ich demnächst in den Urlaub fahre und nicht rechtzeitig nach Geldeingang versenden könnte.
Ich habe ihr geschrieben sie soll auf den Umschlag zurück an Absender draufschreiben. Aber eigentlich ärgert es mich auch und ich möchte meine Portokosten erstattet bekommen.
Da Du Deinen Teil des Vertrages bereits erfüllt hast, ist eine Stornierung derzeit nicht angebracht, sondern Du mußt Deinen Anspruch dem Käufer gegenüber geltend machen: Entweder er zahlt vertragsgemäß, oder er muß Dir das Buch auf seine Kosten zurücksenden (und Dir idealerweise auch Deine Unkosten erstatten).leselady2007 hat geschrieben:Darf ich in diesem Fall überhaupt noch stornieren?
Naja, an dem Punkt, wo die Sechs-Wochen-Frist zu verstreichen droht, sehe ich das dann genau wie Du...d_r_m_s hat geschrieben:das mit der Stornierung sehe ich in diesem Fall etwas anders (sorry, Flachs) ...
Danke Flachs ich habe die Stornierung jetzt zurück genommen,es war Gottseidank kein sehr teures Buch,sodass ich es auch unterFlachs hat geschrieben:Da Du Deinen Teil des Vertrages bereits erfüllt hast, ist eine Stornierung derzeit nicht angebracht, sondern Du mußt Deinen Anspruch dem Käufer gegenüber geltend machen: Entweder er zahlt vertragsgemäß, oder er muß Dir das Buch auf seine Kosten zurücksenden (und Dir idealerweise auch Deine Unkosten erstatten).leselady2007 hat geschrieben:Darf ich in diesem Fall überhaupt noch stornieren?![]()
Davon, daß der Verkauf nicht zustandegekommen ist, kann in diesem Fall eigentlich erst die Rede sein, wenn der Handel rückgängig gemacht wurde, indem der Käufer Dir das Buch zurückgeschickt hat.
Zahlt der Kunde hingegen, was ich Dir sehr wünschen würde, ist der Verkauf ordnungsgemäß abgewickelt worden und eine Stornierung damit hinfällig.
Aber kurz bevor die sechs Wochen vorbei sind, in denen man noch stornieren könnte, solltest Du Dich, wenn bis dahin keine Zahlung mehr erfolgt, wirklich an den Rat von d_r_m_s halten.leselady2007 hat geschrieben:Danke Flachs ich habe die Stornierung jetzt zurück genommen,es war Gottseidank kein sehr teures Buch,sodass ich es auch unter
"Erfahrungen"
abbuchen werde.![]()
Ich kann nur hoffen daß diese Kundin jetzt auch noch die Frechheit besitzt mir eine Rachebewertung zu geben