Abgrenzung Privat / gewerblich (Abmahnungen möglich?)

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flohs-buecherkiste
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Registriert: Di 27. Sep 2005, 07:41
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Beitrag von flohs-buecherkiste »

Hallo,
auf der booklooker Seite unter persönliche daten hast du den Buton
Eigene AGB eingeben/ändern .
Am Ende des Eingabefeldes hast du den Vermerk Standard AGB übernehmen.

Mußt dann nur noch deine Adresse als Änderung eingeben

Gruß
flohs- buecherkiste
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antje
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Beitrag von antje »

Hallo, flohs-buecherkiste!

Vielen Dank noch mal - im Moment finde ich den Button nicht, bei mir ist da keiner. Vielleicht muss ich mich erst als Händlerin anmelden und habe dann andere Links unter persönliche Daten. Das mach ich dann nächste Woche.

Nochmal danke und Gruß, Antje
Viele Grüße, Antje
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http://www.booklooker.de/friebis
noname
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Vorsicht vor solchen Ratschlägen

Beitrag von noname »

gelöscht
Zuletzt geändert von noname am Fr 26. Okt 2007, 22:51, insgesamt 1-mal geändert.
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antje
Beiträge: 2965
Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39
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Beitrag von antje »

Was genau meinst du da, tohoop? Ein bisschen präzisieren könntest du ja schon.

Außerdem: dein Link funktioniert nicht. :wink:
Viele Grüße, Antje
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Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

Hallo,

dies könnte der Link sein, der gemeint ist: http://agb-giftkueche.de/
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

www.ns7.de.vu <----------- cool
mixalina
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Beitrag von mixalina »

Hallo,

das kommt mir von I.C.H komisch vor.
Lieber nicht auf den Link klicken!!!!

Der hat hier auch noch in zwei anderen Beiträgen so gepostet!!
Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

Ist schon kurios... da wurde was gelöscht (1 Seite, wenn ich mich recht erinnere), aber der Link ist immer noch da, sogar mit nachträglichem Kommentar.
blokk
Beiträge: 1248
Registriert: Mi 6. Dez 2006, 21:02
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Beitrag von blokk »

Die Differenzierung zwischen Privatanbietern und gewerblichen Anbietern beim Finanzamt ist die Nachhaltigkeit der Gewinnerzielungsabsicht.
Bei den gewerblichen Abmahnern ist es die Menge der Verkäufe bzw. der Angebote.

Dadurch ergeben sich folgende Differenzen :
Das Finanzamt ist daran interessiert, auf Dauer angelegte Verkäufe steuerlich zu erfassen und die Verkäufer zur Kasse zu bitten mit der fälligen Mehrwertsteuer - auch gern durch die Differenzbesteuerung- und der eventuellen Einkommenssteuer.
Abmahner sind daran interessiert, eventuelle Mitbewerber auf dem heiß umkämpften Markt der Gebrauchstartikel den Garaus zu machen. Dabei wird allzu gern der Begriff "Gewerblicher Verkäufer" verwendet, obwohl kein gewerblicher Handel -also "Gewinnerzielungsabsicht"- vorliegt und auch niemals vom Finanzamt bestätigt würde.
Jemand, der seine eigenen Bestände oder die der Familie verkauft oder versteigern will, sollte sich um die allgegenwärtigen Abmahner keine Gedanken machen.
Problematisch wird es, wenn jemand größere Bestände -wie z.B. Haushaltsauflösungen- aufkauft und überschüßige Titel einzeln anbietet. Dann wäre auf jeden Fall die Gewinnerzielungsabsicht gegeben. Ob dann aber auch die vom Finanzamt geforderte Nachhaltigkeit für eine gewerbliche Tätigkeit gegeben ist, sei einmal dahingestellt.
Meines Erachtens sollte jemand, der sich auf diese Weise mit neuen Titeln eindeckt auf jeden Fall zumindest ein Nebengewerbe anmelden. Auf diese Weise verhindert er/sie nicht nur eine Abmahnung von neidvollen Mitbewerbern, sofern AGB und Widerrufbelehrung vorhanden sind, sondern auch einen satten Steuerfreibetrag auf die sonstigen Einkünfte (ich denke da mal nur an die 30 Cent Kilometerpauschale für jeden km, der für die Ausübung des "Gewerbes" nötig ist).
Wenn sich nach ein paar Jahren kein Gewinn nach Abzug der steuerrechtlich möglichen pauschalen Abzüge abzeichnet, stellt das Finanzamt das Gewerbe von sich aus ein und klassifiziert es als "Hobby" ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Und das ist der definitive Persilschein gegenüber Abmahnern.
Moranda
Beiträge: 1749
Registriert: Do 3. Aug 2006, 17:43

Beitrag von Moranda »

Hallo Leute,

Ich habe den Verkauf bei E-Bay aufgegeben, weil ich diese Abmahnpraxis einfach widerlich finde. Wenn man mit gebrauchten Büchern ein Gewerbe anmelden will, muss man geeigneten Lagerraum für die Bücher haben. Es war bisher immer so, dass ein gewisser Spielraum gegeben war. Man durfte beispielsweise bis 400 Euro im Jahr privat einnehmen. Obwohl ich hier mehr verkaufe als ich mir vorgestellt habe, hat mein Umsatz im letzten Jahr 100 Euro betragen. Für das Geld habe ich dann wieder neue Bücher gekauft. Gewinn ist bei der Anzahl der Bücher die ich anbieten kann nicht zu machen. Es ist Hobby und das soll es auch bleiben. Es werden bei E-Bay mehr Händler als private Verkäufer abgemahnt. In letzter Zeit hat es eine Verkäuferin für Bücher dort gegeben, die schon Insolvenz angemeldet hatte, eine Powersellerin, die sich Verkaufsagenten gesucht hat um Mitkonkurrenten abzumahnen. Die Mutter mit den 4 Kindern und der gebrauchten Kleidung wurde abgemahnt und eine Preisausschreibengewinnerin, die ihre Preise versteigert hat. Leider hört man selten wie es ausgeht. Handel setzt voraus, das man mit Gewinnabsicht verkauft, es hat Vorteile, dass man andere Quellen nutzen kann, um Bücher einzukaufen. Ich bin der Ansicht, dass eine gewisse Toleranz unabdingbar ist, denn alle sind darauf angewiesen, dass gekauft wird und mit dieser Abmahnerei vergrault man Kunden. Das stört einige überhaupt nicht, die mahnen sogar ihre Kunden ab. Für viele kleine Händler bedeutet das das -- Aus -- Sollte ich hier jemals in Gewinnzonen kommen, werde ich selbstverständlich ein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt kommt für kleine Verkäufer gar nicht in Frage, wenn da Verluste geltend gemacht werden, wird das Ganze als Hobby abqualifiziert und es muß zurückgezahlt werden. Es sind auch nicht die 25,-- Euro Gebühr, die mich stören, wie sieht das mit dem Computer aus? Fallen da noch einmal Geschäfts-Fernsehgebühren an?
Moranda
Beiträge: 1749
Registriert: Do 3. Aug 2006, 17:43

Beitrag von Moranda »

Hallo Leute,

mir geht das Thema im Kopf rum. 20 Verkäufe beispielsweise können 20 Verkäufe zu 0,25 Euro sein. Das sind dann ganze 5,00 Euro. Es muß einfach zukünftig Rechtssicherheit geben, sowohl für Händler als aus für Privatverkäufer. Wenn man das in Konsequenz zu Ende denkt, dann darf es gar keine Privatverkäufer mehr geben. Privat darf dann nur noch eingekauft werden. Zumindest glaube ich, ginge das auf Kosten der Vielfalt dessen, was angeboten wird. Bestimmt ginge es den Händlern besser, wenn nur noch Händler anbieten dürften.Oder? Nur, ich zum Beispiel könnte, wenn ich nicht Platz für neue Bücher schaffen würde, keine Bücher mehr kaufen. Günstig verkaufen kann man auch nur, wenn man die Arbeit die man leistet, überhaupt nicht berechnet. So sind zum Beispiel schon die Flohmärkte kaputt gemacht worden. Es macht da einfach keinen Spaß mehr einzukaufen. Es ist so kommerzialisiert worden, dass da für Privatverkäufer gar kein Spielraum mehr bleibt. Die Standgebühren sind da bei 8,00 Euro pro Meter. Bücher werden in unmöglichem Zustand für einen Euro pro Stück angeboten um überhaupt die Gebühren rein zu bekommen.

Die Händler werden abgemahnt wegen Widerrufsfristen, die eigentlich gang und gebe sind. Große Versandunternehmen sowohl im Buchhandel wie sonst auch haben 14tägige Widerrufsfrist. Ausnahme sind Auktionen, die nicht als echte Auktionen anerkannt sind. Um das hier auf den Punkt zu bringen, Bücher zu Centbeträgen könnten nach einem Monat zurückgeschickt werden. Leute, die nur ein Taschengeld bekommen, wären verpflichtet, private Versicherungen abzuschließen um Versandsicherheit zu gewährleisten. Ein Buch ist auch immer nur das wert, was jemand bereit ist dafür zu zahlen. Auch wenn die Steuerberater zum Gewerbe raten, auf der sicheren Seite ist man da erst recht nicht.
Vor allen Dingen aber würde es sich nicht mehr lohnen, gebrauchte Bücher im Internet zu kaufen, weil die Preise anziehen würden. Sollte ich hier etwas zu Abmahnungen lesen, ist der Bücherverkauf und -kauf im Internet für mich gelaufen.
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