Suche Gegenüberstellung privater Verkäufer - gewerblicher Händler

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AnimaLeser
Beiträge: 1
Registriert: Fr 31. Aug 2018, 08:49

Suche Gegenüberstellung privater Verkäufer - gewerblicher Händler

Beitrag von AnimaLeser »

Hallo!,
Bin neu und in der Profilierungsphase. Findet man irgendwo auf der Plattform oder im Forum eine Gegenüberstellung, welche Vor- und Nachteile bzw. Rechte und Pflichten an jeweils der einen und der anderen Art Verkäufer hängen? Gesamtgesellschatlich ist mir das klar - Hausflohmarkt versus Ladengeschäft - aber speziell bei Booklooker?
Danke an alle Ratgeber!
AnimaLeser
briefmarkenjaeger
Beiträge: 925
Registriert: Sa 16. Jun 2007, 16:01
Wohnort: 51491 Overath

Re: Suche Gegenüberstellung privater Verkäufer - gewerblicher Händler

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Privatanbieter können bei Booklooker maximal 750 Artikel gleichzeitig einstellen.
Gewerbliche Anbieter können bei Booklooker meines Wissens nach unbegrenzt gebrauchte Artikel listen. Anbieter von Neuware müssen ab einer bestimmten Anzahl (ich kann dazu auf die schnelle den Foren-Beitrag nicht finden, aber ich meine mich erinnern zu können, dass dort eine Anzahl von 20000 Neuware-Artikeln genannt wurde), eine zusätzliche monatliche Grundgebühr zahlen.

Nachfolgend findet sich ein recht interessanter Forenartikel: Privater oder gewerblicher Verkauf?
Einige der Pflichten eines kleingewerblichen Verkäufers wären:
• Anmeldung des Gewerbes beim Amt
• Widerrufsbelehrung
• Tragen des Versandrisikos bei privaten Käufern
• Abschluss eines Lizenzvertrags zur Entsorgung von Transportverpackung
• Erstellung einer Einnahmen-/Überschussrechnung
• Impressum

Die kleingewerbliche Regelung erlaubt einen Jahresumsatz von max. 17.500 Euro.
Sollte man darüber kommen, so ist man spätestens im Folgejahr zwangsläufig dazu verpflichtet zusätzlich zur Einkommenssteuer auch die Umsatzsteuer abzuführen. Als kleingewerblicher Anbieter hat man die Wahl, ob man von Variante der Umsatzsteuer (und auch den Vorsteuerabzug) bevorzugt oder ob man lieber ohne Umsatzsteuerausweis handelt.

Auch Privatanbieter könnten dazu verpflichtet sein ein Gewerbe anzumelden, wenn der Umfang und die Angebots-Beständigkeit einem gewerblichen Anbieter ähneln, wobei ich allerdings bei Booklooker dort kein größeres Risiko sehe, weil hier ohnehin nur max. 750 Bücher von einer Privatperson angeboten werden können.
Sollte man eine größere Erbschaft haben und diese Büchersammlung auflösen wollen, so wäre es aber wahrscheinlich doch ratsam ein Gewerbe anzumelden, weil man dann über die 750er Grenze kommt. Das Finanzamt wird dann zwar auch zumindest im ersten Jahre eine Einnahmen-Überschussrechnung verlangen, aber vermutlich wird die Sache dann als Liebhaberei eingestuft.
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