Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

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yellowtower

Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von yellowtower »

yellowtower hat geschrieben:Inoffizielle Veröffentlichungen, z.B. von Fan-Clubs.
hier besser erklärt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bootleg
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d_r_m_s
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Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von d_r_m_s »

Vidya Venn hat geschrieben:Nicht schlagen d_r_m_s. Aber was ist ein Bootleg?
was ein Bootleg ist habe ich auch erst relativ spät im Leben gelernt ... muss sicher nicht jeder wissen ...

aber im Forum einer Bücherverkaufsplattform zu fragen, ob man (irgendwelche ungenannten) gebrauchten Bücher verkaufen darf, ohne irgendwelche erklärenden Smilies oder so ... da muss man auch mal kräftig frozzeln dürfen ... :wink:

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
Hennig
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Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von Hennig »

Ich habe folgendes Buch gebraucht gekauft & wollte es es nach der Lektüre wieder zum Kauf anbieten:

Florian Havemann: Havemann
Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 1. Auflage 2007
ISBN- 9783518419175. Paperback 1099 Seiten

Das Buch stand kaum im Web, da bekam ich eine Mail, dass gegen mich seitens der Familie Havemann und anderen vorgegangen werde, wenn ich nicht sofort, das Buch aus meinem Angebot nähme.
Das hat mich verunsichert, ob ich gebrauchte Bücher überhaupt noch weiterverkaufen darf.
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booklooker.de
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Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

generelle Bdenken sind sicher unangebracht. Es handelt sich um ein Buch, dass aufgrund eines Gerichtsurteils (Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte von im Buch genannten Personen) nicht mehr verkauft werden darf. Solche Fälle sind sehr selten und werden im Normalfall von unserem System automatisch erkannt - entsprechende Angebote werden einfach gelöscht.

In diesem Fall existiert das Buch mit zwei verschiedenen ISBNs, und wir hatten nur eine auf unserer Löschliste. Wir haben die zweite ISBN nun hinzugenommen.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
yellowtower

Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von yellowtower »

booklooker.de hat geschrieben: ....
werden im Normalfall von unserem System automatisch erkannt - entsprechende Angebote werden einfach gelöscht.

Eine Frage hätte ich noch:

.... bzgl. dieses Angebots

http://www.booklooker.de/app/detail.php ... sortOrder=

... im Verhältnis zu:

Zitat:

# Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert. ISBN 3-894-78069-X (in Deutschland 1996 indiziert und beschlagnahmt, Aufhebung des Beschlagnahmebeschlusses 2001).
# Geheimgesellschaften 2 (das Interview). ISBN 3-894-78492-X (in Deutschland 1996 indiziert und beschlagnahmt, Aufhebung des Beschlagnahmebeschlusses 2001).

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Jan_Udo_Ho ... verfolgung

Die Besachlagnahmung wurde 2001 wieder aufgehoben, sind diese Bücher aber nicht nach wie vor indiziert? Bei einigen Plattformen stehen diese auf dem "Index".

Danke für Rückmeldung und Gruß, yellow
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Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

vielen Dank für den Hinweis, das Buch darf bei uns nicht angeboten werden. Der Titel des Buches lautet offiziell "Geheimgesellschaften" (zusammengeschrieben). Der Anbieter hat in diesem Fall durch die Schreibweise "Geheim Gesellschaften" unseren Löschfilter umgangen. Wir haben den Filter nun angepasst, so dass diese Schreibweise auch berücksichtigt wird.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
Dunik

Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von Dunik »

yellowtower hat geschrieben:
yellowtower hat geschrieben:....Besachlagnahmung ....
Klar - das "a" gehört raus, menno :)

@ Support: Danke für die Rückmeldung.
vielleicht hätte es ja gar keiner gemerkt 8) Aber besser ist das, damit sofort klar ist mit wem Sie es zu tun haben :lol:
briefmarkenjaeger
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Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von briefmarkenjaeger »

booklooker.de hat geschrieben:Der Titel des Buches lautet offiziell "Geheimgesellschaften" (zusammengeschrieben). Der Anbieter hat in diesem Fall durch die Schreibweise "Geheim Gesellschaften" unseren Löschfilter umgangen. Wir haben den Filter nun angepasst, so dass diese Schreibweise auch berücksichtigt wird.
Werden durch so eine Filtereinstellung nicht auch unbeteiligte Bücher gelöscht?
Beispielsweise gibt es die Schrift Hammer-Flugblätter / Nr 179. Politische Geheim-Gesellschaften, welche nichts mit der Indizierung zu tun hat. Jemand der den Filter umgehen möchte wird das nächste mal wohl 2 Blanks einfügen oder einen Bindestrich/Unterstrich dazwischen setzen oder nach einer anderen kreativen Umgehungsmöglichkeit suchen.
Wäre es nicht besser als Filterkriterium die ISBN zu wählen und nur den Verkäufer auf das möglicherweise illegale Angebot hinzuweisen und den fraglichen Artikel zu pausieren anstatt ihn zu löschen?
Ein seriöser Verkäufer wäre mit Sicherheit dankbar für diese Vorgehensweise und ein unseriöser Verkäufer wird halt mit den Konsequenzen einer möglichen Abmahnung leben müssen.

Ich habe es selber schonmal erlebt, das Booklooker ungerechtfertigt ein Angebot von mir gelöscht hatte, aber ich bin auch froh, wenn ich einen Hinweis auf ein tatsächlich indiziertes Buch erhalte, welches ich unwissentlich eingestellt hatte.
yellowtower

Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von yellowtower »

briefmarkenjaeger hat geschrieben: Werden durch so eine Filtereinstellung nicht auch unbeteiligte Bücher gelöscht?
Grüß Dich,

das mit dem "Filter" ist so eine Sache. Ob ein Wort zusammen- oder auseinander geschrieben ist, sollte nicht das Prob sein, wenn ein Artikel auf dem Index steht.

Meine 14-jährige Nichte brauchte "zu Fuß" 13 Sekunden zum Finden des von mir benannten indizierten Artikels.

Ich möchte jetzt aber keine "Anleitungen" zum Umgehen geben, denn diese würden schlussendlich aus weiteren Äußerungen entstehen.

Gruß, yellow
briefmarkenjaeger
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Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von briefmarkenjaeger »

yellowtower hat geschrieben:Ob ein Wort zusammen- oder auseinander geschrieben ist, sollte nicht das Prob sein, wenn ein Artikel auf dem Index steht.
Es wird aber zu einem Problem, wenn das Buch nicht auf dem Index steht und trotzdem gelöscht wird. Jemand der indizierte Bücher anbieten will, wird auf jeden Fall eine Umgehungsmöglichkeit des Filters finden, wenn er es darauf anlegt. Sei es nun, dass er die ISBN weg lässt, diese in den Beschreibungstext setzt oder den Buchtitel entsprechend manipuliert.
yellowtower

Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von yellowtower »

briefmarkenjaeger hat geschrieben: Es wird aber zu einem Problem, wenn das Buch nicht auf dem Index steht und trotzdem gelöscht wird.
Ich weiß, was Du meinst!

Ein Filter-Programm ist nicht alles, es ist nur ein Tool. Es sollte schon so sein, dass über jedem Tool ein (mehr oder weniger) denkender Mensch regiert.
blokk
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Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von blokk »

Das Ausfiltern von indizierten Büchern wurde bei BL als Reaktion auf die dümmliche Abmahnwelle eines RA-Trios aus dem Krefelder Raum eingeführt. Es dient ausschließlich dem Schutz der Verkäufer vor Abmahnungen.
Der Verkäufer ist selbst verantwortlich für die von ihm angebotenen Artikel.
Der Filter, der übrigens nicht selbstverständlich ist auf den Verkaufsplattformen, soll ein Hilfstool für den Verkäufer sein, wenn er einen Artikel einstellt, der sonst nicht auf der Plattform angeboten wird.
Umgeht der Verkäufer bewusst den Filter, indem er den Titel oder den Namen des Autors verfälscht, muss sich der Verkäufer im Fall des Falles mit einem RA nicht seiner Wahl auseinander setzen. Das finde ich auch gut so.

Ich selbst habe noch nicht erlebt, dass mir ein Buch wieder gelöscht wurde, weil es eventuelle Gleichheiten zu einem indizierten Buch gab. Sollte das jemals der Fall sein und ich mir sicher bin, dass die Löschung ungerechtfertigt war, werde ich sicherlich eine Lösung mit dem BL-Team zu diesem Problem finden.
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Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von briefmarkenjaeger »

blokk hat geschrieben:Ich selbst habe noch nicht erlebt, dass mir ein Buch wieder gelöscht wurde, weil es eventuelle Gleichheiten zu einem indizierten Buch gab. Sollte das jemals der Fall sein und ich mir sicher bin, dass die Löschung ungerechtfertigt war, werde ich sicherlich eine Lösung mit dem BL-Team zu diesem Problem finden.
Nachdem ich damals das Booklookerteam von der fehlerhaften Löschung informiert hatte konnte ich den Artikel erneut einstellen und danach wurde er nicht mehr gelöscht.
Der Aufwand der erneuten Listung blieb mir damals nicht erspart, aber vielleicht hat sich das ja inzwischen geändert, weil es damals die Pause-Funktion noch nicht gab.
Vielleicht könnte das Booklookerteam etwas dazu sagen, ob gefilterte Artikel derzeit gelöscht oder nur pausiert werden und ob immer noch der Verkäufer darüber informiert wird.
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Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

vorweg: wir haben einige Beiträge in diesem Thread gelöscht, weil eine private Auseinandersetzung unserer Meinung nach hier nicht hingehört.

Zum Thema: Artikel, die von einer unserer Filterregeln erfasst werden, werden automatisch *gelöscht*. Anbieter werden über eine erfolgte Löschung immer per E-Mail benachrichtigt.

Die von uns erstellten Regeln sind teilweise recht kompliziert, mal reicht die Angabe eines Titels, wenn dieser unverwechselbar ist, mal gehört der Name des Autors zur Filterregel, mal die ISBN, mal ein Stichwort.

Die Fälle, in denen ein Titel ungerechtfertigter Weise gelöscht wird, sind sehr selten. Sollte so etwas vorkommen, wird die entsprechende Filterregel von uns nachträglich angepasst.

Grundsätzlich ist es natürlich immer möglich, den Filter zu umgehen, wenn man dies möchte. Wir sind als Plattformbetreiber lediglich dazu verpflichtet, technische Vorkehrungen zu treffen, die dafür sorgen, dass "verbotene" Artikel nicht bei uns in die Datenbank aufgenommen werden, was wir mit den Filterregeln tun.

In erster Linie stellt der Filter - wie hier auch schon richtig gesagt - eine Schutzfunktion für Anbieter dar, da es einer einzelnen Person fast unmöglich ist, einen Überblick darüber zu behalten, welche Bücher nicht öffentlich angeboten werden dürfen.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
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Re: Buch gekauft & wieder eingestellt. E-Mail: Strafanzeige!

Beitrag von briefmarkenjaeger »

@Booklookerteam: Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Könnten denn die gefilterten Artikel nicht mit relativ wenig Programmieraufwand pausiert statt gelöscht werden? Meinetwegen auch mit einer für derartige Artikel festgelegten Löschfrist von z. B. 30 Tagen, damit diese nicht ewig in der Pause stehen.
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