Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
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- Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41
GUTEN MORGEN!
Nu will ich doch mal was eindeutig positives beitragen:
Nachdem ich fristgerecht die von den 'booklooker-Anwälten' vorgetextete (vielen Dank, Osterhase kommt...) modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben hatte, kam heute folgender Brief von Frau Ehrhardt:
Sehr geehrtes Schenkelmeer [oder so],
in vorbezeichneter Sache [Renner / CO-LIBRI] liegt mir ihre strafbewehrte Unterlassungserklärung vor, die namens und kraft Vollmacht meiner Partei [FDP?] angenommen wird.
Da sie offenbar einsichtsfähig sind [schlumpf... ], sich wettbewerbstreu zu verhalten, sieht meine Mandantschaft - ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - davon ab, die Erstattung der ihr durch meine Einschaltung entstandenen Anwaltskosten zu verlangen [von wem denn nicht?]. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Auskunftansprüchen und die Anerkennung der Schadenspflicht.
Ihre Einwendungen gegen die Berechtigung der Abmahnung sind - ohne Wenn und aber - unbegründet [ach ja? q.e.d.!]. Im Hinblick darauf, dass sie ihr wettbewerbswidriges Verhalten eingesehen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, bedarf es hierzu keiner weiteren Ausführungen mehr. [So kann frau es natürlich auch deuten...]
...
Mit freundlichen Grüßen, Christine Ehrhardt, Rechtsanwältin.
Kopieren und Veröffentlichung erlaubt! Die Anrede, die Texte in den eckigen Klammern und die Smileys sind aber meine Zutaten und stammen nicht von Frau E. aus O. ('O'?: Ein Schelm, der jetzt an ein indiziertes Buch denkt...)
Vor den 'freundlichen Grüssen' der gesichtswahrenden Versuches zurückrudernden Frau E. folgt ein weiterer Absatz, den ich aus gutem Grund noch nicht zitiere, worum ich auch andere, die denselben Text bekommen haben bitte! (ob das klappt?) Später mehr...
Ansonsten euch allen ein gutes neues Jahr.
Nu will ich doch mal was eindeutig positives beitragen:
Nachdem ich fristgerecht die von den 'booklooker-Anwälten' vorgetextete (vielen Dank, Osterhase kommt...) modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben hatte, kam heute folgender Brief von Frau Ehrhardt:
Sehr geehrtes Schenkelmeer [oder so],
in vorbezeichneter Sache [Renner / CO-LIBRI] liegt mir ihre strafbewehrte Unterlassungserklärung vor, die namens und kraft Vollmacht meiner Partei [FDP?] angenommen wird.
Da sie offenbar einsichtsfähig sind [schlumpf... ], sich wettbewerbstreu zu verhalten, sieht meine Mandantschaft - ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - davon ab, die Erstattung der ihr durch meine Einschaltung entstandenen Anwaltskosten zu verlangen [von wem denn nicht?]. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Auskunftansprüchen und die Anerkennung der Schadenspflicht.
Ihre Einwendungen gegen die Berechtigung der Abmahnung sind - ohne Wenn und aber - unbegründet [ach ja? q.e.d.!]. Im Hinblick darauf, dass sie ihr wettbewerbswidriges Verhalten eingesehen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, bedarf es hierzu keiner weiteren Ausführungen mehr. [So kann frau es natürlich auch deuten...]
...
Mit freundlichen Grüßen, Christine Ehrhardt, Rechtsanwältin.
Kopieren und Veröffentlichung erlaubt! Die Anrede, die Texte in den eckigen Klammern und die Smileys sind aber meine Zutaten und stammen nicht von Frau E. aus O. ('O'?: Ein Schelm, der jetzt an ein indiziertes Buch denkt...)
Vor den 'freundlichen Grüssen' der gesichtswahrenden Versuches zurückrudernden Frau E. folgt ein weiterer Absatz, den ich aus gutem Grund noch nicht zitiere, worum ich auch andere, die denselben Text bekommen haben bitte! (ob das klappt?) Später mehr...
Ansonsten euch allen ein gutes neues Jahr.
- Renegadetime
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- terracotta
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Ist mit dem letzten Satz Folgendes gemeint?Da Sie offenbar einsichtsfähig sind, sich wettbewerbstreu zu verhalten, sieht meine Mandantschaft - ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - davon ab, die Erstattung der ihr durch meine Einschaltung entstandenen Anwaltskosten zu verlangen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Auskunftansprüchen und die Anerkennung der Schadenspflicht.
Meine Mandantschaft sieht davon ab, Kosten für die Geltendmachung von Auskunftansprüchen und die Anerkennung der Schadenspflicht zu verlangen.
Falls ja: welche Auskunftsansprüche und welche Schadenspflicht sind das?
Gruß, terracotta
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Nein, man kann bei einem Wettbewerbsverstoß von der Gegenseite verlangen, dass sie darüber Auskunft gibt, wie sie davon profitiert hat. Als Schadensersatzpflicht ist z.B. entgangener Lizenzgewinn gemeint. Klassischerweise kennt man sowas im Markenbereich. Der Markeninhaber will dann wissen, wo Du mit den gefälschten Schuhe etc geworben hast und wieviele Du davon verkauft hast.Auskunft zur Aktivlegitimation und um die Anwaltskosten des Abgemahnten handelt.
Für diese nichtlizensierten / gefälschten will er dann natürlich noch Schadensersatz.
Bei UWG Abmahnungen gehts eigentlich nie um diese Ansprüche. Man nennt sie nur, weil es noch dramatischer anhört bzw andersrum, weil es sich so gnädig anhört, wenn man auf sie verzichtet. Wie in vorliegendem Fall halt...
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...nichts weiter, als ein ganz kleinen Brötchen, das die Gegenseite da gebacken hat.
Man bemüht sich, das verlorene Gesicht zu wahren.
Das bereits gefallene Wort "Schadensbegrenzung" trifft den Sachverhalt wohl am ehesten. Nur mit einer solchen Reaktion entkommt die Gegenseite wohl einer strafrechtlichen Bewertung der Sache.
Man bemüht sich, das verlorene Gesicht zu wahren.
Das bereits gefallene Wort "Schadensbegrenzung" trifft den Sachverhalt wohl am ehesten. Nur mit einer solchen Reaktion entkommt die Gegenseite wohl einer strafrechtlichen Bewertung der Sache.
Das gleiche Schreiben habe ich heute auch erhalten.
Der letzte Absatz lautet bei mir wie folgt:
Was soll denn diese Drohnung?
Der letzte Absatz lautet bei mir wie folgt:
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass meine Mandantschaft auch weiterhin den Markt sorgfältig beobachten wird, ob Sie sich tatsäclich wettbewerbstreu verhalten. Sollte erneut ein Verstoß festgestellt werden, werden Sie nicht mehr mit Nachsicht zu rechnen können. Soweit durch erneute Verstößé der Kern der Verletzungshandlung identisch ist, wäre die Vertragsstrafe verwirkt. Darüber hinaus werden dann entsprechende Unterlassungsansprüche sowohl im Wege der Einstweiligen Verfügung, als auch im Hauptsacheverfahren einschließlich entsprechender Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Was soll denn diese Drohnung?
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- terracotta
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- Registriert: Di 9. Mai 2006, 10:51
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Stand da statt verwirkt vielleicht erwirkt? Sonst ergibt der Satz für mich keinen Sinn.Karla hat geschrieben:[...] Soweit durch erneute Verstöße der Kern der Verletzungshandlung identisch ist, wäre die Vertragsstrafe verwirkt.
Zuletzt geändert von terracotta am Di 8. Jan 2008, 20:23, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß, terracotta